Krankengeldberechnung bei Übergang von 460€ zu TZ Job
Verfasst: 10.11.2020, 11:20
Hallo,
ich frage hier für einen Freund der selbst keinen Internetzugang hat.
Sein 460€ Job war befristet vom 15.04.2020 bis 31.08.2020 (April - Juli 460€ brutto / 411,47 netto)
Zum 01.August wurde der Vertrag auf Teilzeit umgestellt (1300€ brutto / 1010,00 netto) befristet zum 31.01.2021
Er erkrankte dann und die Lohnfortzahlung lief bis zum 11.10.2020, krankgeschrieben seit dem 31.08.2020.
Nun erhält er Krankengeld mit täglichen Satz von 9,44€.
Müsste hier das Krankengeld nicht mit der Höhe des Teilzeitjobgehalts und nicht mit dem alten Vertrag (460€) berechnet werden ?
Am Tag der Erkrankung lag bereits seit knapp 1 Woche die Gehaltsabrechnung vor, ebenso war das Gehalt schon überwiesen, daher nenne ich das abgerechneten und abgeschlossenen Zeitraum von dem auch in
§ 47 Abs. 2 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V gesprochen wird.
Desweiteren hat er noch 24 Kalendertage Urlaub, wie wird das gehandhabt wenn sein Vertrag ausläuft oder vorher gekündigt wird bzw er kündigt ?
Müssen diese nicht ausgezahlt werden oder kann der Arbeitgeber einfach sagen er muss sie nehmen obwohl er im Krankenstand ist ?
Muss man die Auszahlung der Urlaubstage an die Krankenkasse melden ?
Kennt sich hiermit jemand aus ?
Danke
ich frage hier für einen Freund der selbst keinen Internetzugang hat.
Sein 460€ Job war befristet vom 15.04.2020 bis 31.08.2020 (April - Juli 460€ brutto / 411,47 netto)
Zum 01.August wurde der Vertrag auf Teilzeit umgestellt (1300€ brutto / 1010,00 netto) befristet zum 31.01.2021
Er erkrankte dann und die Lohnfortzahlung lief bis zum 11.10.2020, krankgeschrieben seit dem 31.08.2020.
Nun erhält er Krankengeld mit täglichen Satz von 9,44€.
Müsste hier das Krankengeld nicht mit der Höhe des Teilzeitjobgehalts und nicht mit dem alten Vertrag (460€) berechnet werden ?
Am Tag der Erkrankung lag bereits seit knapp 1 Woche die Gehaltsabrechnung vor, ebenso war das Gehalt schon überwiesen, daher nenne ich das abgerechneten und abgeschlossenen Zeitraum von dem auch in
§ 47 Abs. 2 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V gesprochen wird.
Desweiteren hat er noch 24 Kalendertage Urlaub, wie wird das gehandhabt wenn sein Vertrag ausläuft oder vorher gekündigt wird bzw er kündigt ?
Müssen diese nicht ausgezahlt werden oder kann der Arbeitgeber einfach sagen er muss sie nehmen obwohl er im Krankenstand ist ?
Muss man die Auszahlung der Urlaubstage an die Krankenkasse melden ?
Kennt sich hiermit jemand aus ?
Danke