KVdR-Status zwischen Renten-Antrag und -Bezug
Verfasst: 26.10.2020, 10:56
Hallo,
soweit ich weiß, erlangt man bereits mit den Antrag auf eine Altersrente den Status eines KVdR-Versicherten (sofern man die Bedingungen erfüllt).
Mich würde einmal interessieren, was dies in der Zeit vom Renten-Antrag bis zum Renten-Bezug für Folgen hat? Insbesondere geht es mir dabei um die Beitragsbemessung.
Aus eigener Erfahrung als ehemals freiwillig Versicherter weiß ich, dass es keine Folgen hatte und ich weiterhin Beiträge z.B. auf Kapitaleinkünfte gezahlt habe. Verhält es sich für einen ehemals Familienversicherten so ähnlich, d.h. gelten in der Übergangsphase weiterhin die Einkunftsgrenzen der Fam.Vers.?
Wenn sich kein Unterschied zum vorherigen Status ergibt, stellt sich mir die Frage, was denn ansonsten die Folgen des Status-Wechsels sind?
Danke und Gruß, Tooni
soweit ich weiß, erlangt man bereits mit den Antrag auf eine Altersrente den Status eines KVdR-Versicherten (sofern man die Bedingungen erfüllt).
Mich würde einmal interessieren, was dies in der Zeit vom Renten-Antrag bis zum Renten-Bezug für Folgen hat? Insbesondere geht es mir dabei um die Beitragsbemessung.
Aus eigener Erfahrung als ehemals freiwillig Versicherter weiß ich, dass es keine Folgen hatte und ich weiterhin Beiträge z.B. auf Kapitaleinkünfte gezahlt habe. Verhält es sich für einen ehemals Familienversicherten so ähnlich, d.h. gelten in der Übergangsphase weiterhin die Einkunftsgrenzen der Fam.Vers.?
Wenn sich kein Unterschied zum vorherigen Status ergibt, stellt sich mir die Frage, was denn ansonsten die Folgen des Status-Wechsels sind?
Danke und Gruß, Tooni