Blockfrist bzw, Neuaufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
Verfasst: 08.10.2020, 15:37
Guten Tag,
meine Au begann am 23.10.2017. Wenn ich es richtig verstanden habe läuft die starre Blockfrist der KK wegen dieser Au vom 23.10.2017 - 22.10.2020.
Da ich lange Zeit krank geschrieben war und während dieser Zeit die kompletten 78 Wochen Krankengeld ausgeschöpft wurden, hat mir mein Arbeitgeber letztendlich gekündigt. Da die Erkrankung so schwerwiegend war, musste ich zwischenzeitlich in eine Reha und auch von dort wurde ich weiterhin als arbeitsunfähig entlassen. Laut Reha lag meine Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden und es wurde angeraten eine Umschulung anzustreben Um nicht in den Arbeitslosengeld 2 Bezug zu rutschen, nahm ich am 01.08.2020 eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf.
Ab wann besteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld für meine damalige und noch bestehende Erkrankung?
Müssen Pflichtbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach Ende der Blockfrist vorhanden sein oder zählen die 6 Monate ab Beginn der Arbeitsaufnahme?
meine Au begann am 23.10.2017. Wenn ich es richtig verstanden habe läuft die starre Blockfrist der KK wegen dieser Au vom 23.10.2017 - 22.10.2020.
Da ich lange Zeit krank geschrieben war und während dieser Zeit die kompletten 78 Wochen Krankengeld ausgeschöpft wurden, hat mir mein Arbeitgeber letztendlich gekündigt. Da die Erkrankung so schwerwiegend war, musste ich zwischenzeitlich in eine Reha und auch von dort wurde ich weiterhin als arbeitsunfähig entlassen. Laut Reha lag meine Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden und es wurde angeraten eine Umschulung anzustreben Um nicht in den Arbeitslosengeld 2 Bezug zu rutschen, nahm ich am 01.08.2020 eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf.
Ab wann besteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld für meine damalige und noch bestehende Erkrankung?
Müssen Pflichtbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach Ende der Blockfrist vorhanden sein oder zählen die 6 Monate ab Beginn der Arbeitsaufnahme?