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Erstattung von Beiträgen, Aktenzeichen 9 U 138/19

Verfasst: 07.10.2020, 15:06
von der-ahnungslose
Hallo zusammen,
es geht um das Aktenzeichen 9 U 138/19.
Dazu 2 Fragen, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe.
Kann ich auch als jetzt GKV- Versicherter mir Hoffnung machen,
von meinen damaligen Beiträgen zur PKV was zurück zu bekommen?
Oder lohnt es die Mühe nicht, weil fast aussichtslos und zu teuer?
Habe keine Rechtschutz.
Besten Dank schonmal

Re: Erstattung von Beiträgen, Aktenzeichen 9 U 138/19

Verfasst: 07.10.2020, 18:12
von ratte1
Hallo,

nein, denn dieses Urteil ist gegenüber einer privaten KV ergangen. Es hat keine Auswirkung auf die Versicherung gegenüber einer gesetzlichen KK. Für die gesetzlichen KK gelten andere Gesetze und hier wären auch die Sozialgerichte und nicht das Landgericht zuständig.

MfG

ratte1

Re: Erstattung von Beiträgen, Aktenzeichen 9 U 138/19

Verfasst: 07.10.2020, 18:35
von der-ahnungslose
Ich glaub ich wurde falsch verstanden.
Ich war bis Ende 2017 in der PKV.

Re: Erstattung von Beiträgen, Aktenzeichen 9 U 138/19

Verfasst: 07.10.2020, 22:03
von ratte1
der-ahnungslose hat geschrieben:
07.10.2020, 18:35
Ich glaub ich wurde falsch verstanden.
stimmt

ratte1