Wechsel von bisex-GKV-Zusatz in Beihilfetarife
Verfasst: 20.09.2020, 10:17
Aktuell zur GKV bestehen PKV-Zusatztarife, bisex, für Stationär und Zahn nach Art der Lebensversicherung mit Altersrückstellungen. Keine Anwartschaften.
Die PKV schreibt: „Übergang von Zusatz- in Vollversicherung: Es ist ein vollständig ausgefüllter Antrag mit Gesundheitsangaben erforderlich. Diese Prüfung erfolgt nach den Regeln des Neugeschäfts.“ (Unisex)
Ist damit wirklich kein Weg möglich, in der bisex-Welt (ohne Übertragungswert) zu verbleiben und in bisex-Restkostentarife zur Beihilfe zu wechseln?
PS: Die AVB sprechen nur vom üblichen Wechsel in gleichartige Tarife gem. §204 VVG. Die Tarifbedingungen bei Stationär -Zusatz erlauben nur eine Kombination mit „einem Tarif für stationäre Heilbehandlung ohne Anspruch auf Aufbau eines Übertragungswertes versichert“.
Die PKV schreibt: „Übergang von Zusatz- in Vollversicherung: Es ist ein vollständig ausgefüllter Antrag mit Gesundheitsangaben erforderlich. Diese Prüfung erfolgt nach den Regeln des Neugeschäfts.“ (Unisex)
Ist damit wirklich kein Weg möglich, in der bisex-Welt (ohne Übertragungswert) zu verbleiben und in bisex-Restkostentarife zur Beihilfe zu wechseln?
PS: Die AVB sprechen nur vom üblichen Wechsel in gleichartige Tarife gem. §204 VVG. Die Tarifbedingungen bei Stationär -Zusatz erlauben nur eine Kombination mit „einem Tarif für stationäre Heilbehandlung ohne Anspruch auf Aufbau eines Übertragungswertes versichert“.