Krankenversicherung während des Rentenbezuges, wenn die Pflichtversicherung knapp vorher endet?
Verfasst: 23.08.2020, 15:12
Gutan Tag zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlichen Krankenkassen(pflicht)versicherung bei Rentenbeginn und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand aus dem Forum hier eine Antwort geben kann.
Ich bin länger krankgeschrieben, jetzt ausgesteuert, habe ALG I beantragt und bewilligt bekommen.
ALG 1 kann ich maximal 2 Jahre beziehen. So lange bin ich ja in der KV pflichtversichert.
Zwischen dem Ende des ALG1-Bezuges und dem frühestmöglichen Rentenbeginn läge eine ca 3-monatige Lücke.
Ich würde also aus der Krankenkassenpflichtversicherung herausfallen, bevor ich in Rente gehen könnte.
Auf eine Familienversicherung kann ich nicht zurückgreifen, mein Mann ist als Beamter privat krankenversichert.
Ich müsste mich also kurz vor Rentenbeginn freiwillig gesetzlich versichern.
Nun meine Frage: Bin ich dann auch während des gesamten Rentenbezuges freiwillig gesetzlich krankenversichert, oder greift dann, bei Rentenbeginn, wieder die Pflichtversicherung der Krankenkasse?
Zu meiner Situation: Mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Mein AG hat eine geplante Wiedereingliederung, die noch während des Krankengeldbezuges möglich gewesen wäre, abgelehnt. Wie sich das für mich am Arbeitsplatz entwickelt, ob und wie ich da wieder arbeiten kann, ist noch nicht absehbar. Mein AG blockt leider alles ab. Die weiteren Möglichkeiten werden momentan noch geprüft.
Ich hoffe ja immer noch, dass sich ein Weg findet, die Arbeit mittelfrisitg wieder aufzunehmen und den ALG1-Bezug beenden zu können.
Vielen Dank vorab und einen schönen Sonntag noch,
Anna60
ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlichen Krankenkassen(pflicht)versicherung bei Rentenbeginn und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand aus dem Forum hier eine Antwort geben kann.
Ich bin länger krankgeschrieben, jetzt ausgesteuert, habe ALG I beantragt und bewilligt bekommen.
ALG 1 kann ich maximal 2 Jahre beziehen. So lange bin ich ja in der KV pflichtversichert.
Zwischen dem Ende des ALG1-Bezuges und dem frühestmöglichen Rentenbeginn läge eine ca 3-monatige Lücke.
Ich würde also aus der Krankenkassenpflichtversicherung herausfallen, bevor ich in Rente gehen könnte.
Auf eine Familienversicherung kann ich nicht zurückgreifen, mein Mann ist als Beamter privat krankenversichert.
Ich müsste mich also kurz vor Rentenbeginn freiwillig gesetzlich versichern.
Nun meine Frage: Bin ich dann auch während des gesamten Rentenbezuges freiwillig gesetzlich krankenversichert, oder greift dann, bei Rentenbeginn, wieder die Pflichtversicherung der Krankenkasse?
Zu meiner Situation: Mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Mein AG hat eine geplante Wiedereingliederung, die noch während des Krankengeldbezuges möglich gewesen wäre, abgelehnt. Wie sich das für mich am Arbeitsplatz entwickelt, ob und wie ich da wieder arbeiten kann, ist noch nicht absehbar. Mein AG blockt leider alles ab. Die weiteren Möglichkeiten werden momentan noch geprüft.
Ich hoffe ja immer noch, dass sich ein Weg findet, die Arbeit mittelfrisitg wieder aufzunehmen und den ALG1-Bezug beenden zu können.
Vielen Dank vorab und einen schönen Sonntag noch,
Anna60