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Forderung bereits verjährt ?

Verfasst: 19.07.2020, 18:37
von Mido
Hallo, ich habe einen halbseitigen Brief nicht per Einschreiben und ohne Unterschrift (es steht nicht, dass es Maschinell erstellt wurde) von der Krankenkasse bekommen, worin steht, dass ich für die Zeit von März 2015 bis August 2016 noch Beiträge in Höhe von ca. 20000 Euro schulde! Und ich sollte diesen Betrag innerhalb einer Woche überweisen!
Bis jetzt habe ich KEIN Beitragsbescheid bekommen und ich verstehe nicht warum die KK jetzt erst diese Beiträge fordert.

Ist diese Forderung bereits verjährt? Falls nein, bitte um eine Erklärung und wann dies verjährt wird.

Sollte ich diesen Brief einfach ignorieren? Falls Vollstreckungsmaßnahmen auf mich zukommen, kann ich dann ein Anwalt einschalten und Wiederspruch einreichen?

Ich war im Jahr 2015 und 2016 geringfügig Beschäftigt und danach habe ich bis jetzt Leistungen von dem Jobcenter bekommen.
Bitte um Hilfe.

Re: Forderung bereits verjährt ?

Verfasst: 19.07.2020, 19:44
von D-S-E
Hallo Mido,

es kann nicht sein, dass du niemals von der Krankenkasse angeschrieben wurdest. Die Summe von 20.000 Euro deutet darauf hin, dass dir der Höchstbeitrag in Rechnung gestellt wurde. So etwas geht aber nur, wenn die Kasse dir vorher die Möglichkeit gegeben hat, deine Einkünfte offenzulegen.

Viele Grüße
D-S-E

Re: Forderung bereits verjährt ?

Verfasst: 19.07.2020, 20:08
von Czauderna
Hallo,
das sehe ich auch so - keine Krankenkasse kommt so einfach nach 4-5 Jahren daher und fordert auf einen Schlag innerhalb einer Woche einen Betrag von 20.000 € ohne das es da vorher nicht nur diverse Beitragsbescheide, Mahnungen und auch Vollstreckungsversuche seitens der Kasse gegeben hat.
So, wie geschildert gehe ich eher davon aus, dass dieses Schreiben allerhöchstens als eine Maßnahme zur Verhinderung der Verjährung anzusehen ist.
Mein Rat - nochmals nachdenken, eigene Unterlagen studieren, dann mit der Kasse Kontakt aufnehmen.
Ignorieren geht natürlich auch, aber das wird nix bringen, meine ich.
Gruss
Czauderna

Re: Forderung bereits verjährt ?

Verfasst: 19.07.2020, 22:18
von Mido
Bitte glauben Sie was ich Ihnen mitteile, es gibt gar kein Grund hier zu lügen!

Bis jetzt habe ich KEIN Beitragsbescheid bekommen! Ich bin ca. vor 2 Jahren umgezogen und weder auf der alten Anschrift noch auf der aktuellen Anschrift habe ich ein Beitragsbescheid wegen diesen Zeiträume erhalten.

Was meinen Sie mit „dass dieses Schreiben allerhöchstens als eine Maßnahme zur Verhinderung der Verjährung anzusehen ist“? Bitte hier um eine Erklärung. Meinen Sie diese sind noch nicht verjährt gem. § 25 Abs. 1 des Vierten Sozialgesetzbuches?

Nach langem recherchieren sind die Beiträge aus 2015 bereits schon verjährt, aber die Frage ist wegen die aus 2016 und was soll ich tun damit diese verjährt werden???

Ich habe keine Unterlagen zum studieren! Meiner Erfahrung nach, mit dieser Art von Schreiben wird nichts helfen! Der Brief ist ohne Unterschrift und kam aus einer anderen Abteilung/Stadt!

Falls Vollstreckungsmaßnahmen auf mich zukommen, kann ich dann ein Anwalt einschalten um die Beiträge (2016) zu Korrigieren und Wiederspruch einreichen oder muss dies vor den Vollstreckungsmaßnahmen stattfinden???

Bite um Hilfe.
Vielen Dank

Re: Forderung bereits verjährt ?

Verfasst: 19.07.2020, 22:30
von D-S-E
Hallo nochmal,

ich glaube nicht, dass du lügst - warum solltest du auch? Aber da ich bei einer Krankenkasse arbeite, früher sogar mal genau in dem Bereich, der dich betrifft, weiß ich, wie die Mechanismen funktionieren.

Wenn für dich irgendwo eine Versicherungslücke bestanden hat, dann sind unter Garantie einige Schreiben an dich rausgegangen. Das passiert automatisch! Dafür braucht es keinen Sachbearbeiter.

Deine Aufgabe ist es jetzt, zu klären, warum du diese Schreiben nicht erhalten hast und ob die Krankenkasse eine Schuld daran trifft.

Klar ist, dass du versichert sein musstest, zu jeder Zeit. Wenn du zeitweise nicht über einen Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Rentenversicherung versichert warst und auch keine Familienversicherung möglich war, dann bleibt die obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V. Leider ist es nicht so, dass man keinen Beitrag zahlen muss, wenn man keine Einnnahmen hat.

Es gibt eine einfach Lösung, den Hintergrund des Schreibens herauszufinden. Rufe bei deiner Krankenkasse an, und erkundige dich, wieso du nie angeschrieben wurdest. Woher die Schulden kommen. Und warum man dir keinen Fragebogen geschickt hast, in dem du deine Einnahmen angeben konntest.

Hast du eigentlich deine Adressänderung(en) immer unmittelbar mitgeteilt?

Viele Grüße
D-S-E

Re: Forderung bereits verjährt ?

Verfasst: 20.07.2020, 09:05
von Czauderna
Hallo,
auch ich war sehr, sehr lange bei einer Krankenkasse beschäftigt und habe auch im Beitragsbereich Bearbeitungen und Entscheidungen vorgenommen.
Auch bei uns gab es keine Beitragsforderungen , ohne dass dafür die notwendigen Schritte (Einstufung, 1. Mahnung, 2.Mahnung, Androhung der Zwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckung über Hauptzollamt und bei fruchtloser Pfändung entweder Weiterverfolgung oder Niederschlagung) vorgenommen wurden, aber auch ich unterstelle dir keinesfalls, dass du hier die Unwahrheit schreibst, das wäre ja auch irgendwie doof.
Selbst wenn die Kasse erst jetzt festgestellt haben sollte, dass du im fraglichen Zeitraum selbst versichert sein musstest, also die Beitragsforderung erst heute sich ergeben hat, selbst dann muss sie erst einen begründeten Beitragsbescheid erlassen, dir die Möglichkeit der Klärung (z.B. Einkommensverhältnisse) geben und auch dann erst in das oben beschrieben Ablaufverfahren eintreten.
Was deine Frage zur Verjährung betrifft - Beiträge 4 Jahre nach Fälligkeitstermin, also sind am 31.12.2019 grundsätzlich die Beiträge aus dem
Jahre 2015 verjährt. Diese Verjährung kann aber durch geeignete Maßnahmen unterbrochen (gehemmt) oder verlängert werden.
Gruss
Czauderna

Re: Forderung bereits verjährt ?

Verfasst: 20.07.2020, 13:43
von Mido
@ Czauderna
Sie meinen "Diese Verjährung kann aber durch geeignete Maßnahmen unterbrochen (gehemmt) oder verlängert werden." was von Maßnahmen bitte?

Re: Forderung bereits verjährt ?

Verfasst: 20.07.2020, 15:08
von Czauderna
Mido hat geschrieben:
20.07.2020, 13:43
@ Czauderna
Sie meinen "Diese Verjährung kann aber durch geeignete Maßnahmen unterbrochen (gehemmt) oder verlängert werden." was von Maßnahmen bitte?
Hallo Mido,
bitte mal in den Briefkasten schauen, da gibt es eine PN.
Gruss
Czauderna