Fahrtkostenrückerstattung
Verfasst: 20.11.2008, 00:51
Der Sachverhalt ist folgender:
Ich bin Mutter einer 3 jährigen Tochter (sie leidet an einer Radiusaplasie/ Handfehlbildung). In unseren Umkreis gibt es jedoch bislang keine Möglichkeit, dies operativ zu beheben - also fahren wir in eine 260 km entfernte (Sppezial)Klinik. Als meine Kleine im Sommer operiert wurde, sprach ich unsere Krankenkasse (AOK) bezüglich der Fahrtkosten an. Ich bin alleinerziehend, momentan arbeitssuchend und muß zu allen wöchentlichen Kontrollterminen (dies beläuft sich auf 1x pro Woche auf einen Zeitraum von bis zu 8 Wochen). Die AOK sagte mir, dass in gewissen Fällen eine Sonderregelung eintritt. Was bzw. wie ist das gemeint?
Nach der ersten OP (Sommer 2008) ließ ich jeden Termin unterzeichnen - bekam jedoch eine Ablehnung (Begründung: "es handelt sich weder um eine Strahlen-, Chemo- oder Dialysetherapie"). Ich ging in Wiederspruch - eben, weil mir eine Sachbearbeiterin von dieser Sonderregelung berichtete. Dieser Entscheid steht jedoch noch aus...
So, nun steht im Dezember wieder ein OP-Vorgespräch an... Aber bei der jetzigen Lage bin ich echt am überlegen, ob ich dieser OP zustimme (der Zeigefinger soll den fehlenden Daumen ersetzen - d. h. Kontrolluntersuchungen von bis zu 10 Wochen). Bitte nicht falsch verstehen - ich möchte natürlich meiner Tochter ein halbwegs normales Leben ermöglichen. Aber mir sind finanziell die Hände gebunden. Was für Möglichkeiten habe ich noch?
Danke für jeden Hinweis
Ich bin Mutter einer 3 jährigen Tochter (sie leidet an einer Radiusaplasie/ Handfehlbildung). In unseren Umkreis gibt es jedoch bislang keine Möglichkeit, dies operativ zu beheben - also fahren wir in eine 260 km entfernte (Sppezial)Klinik. Als meine Kleine im Sommer operiert wurde, sprach ich unsere Krankenkasse (AOK) bezüglich der Fahrtkosten an. Ich bin alleinerziehend, momentan arbeitssuchend und muß zu allen wöchentlichen Kontrollterminen (dies beläuft sich auf 1x pro Woche auf einen Zeitraum von bis zu 8 Wochen). Die AOK sagte mir, dass in gewissen Fällen eine Sonderregelung eintritt. Was bzw. wie ist das gemeint?
Nach der ersten OP (Sommer 2008) ließ ich jeden Termin unterzeichnen - bekam jedoch eine Ablehnung (Begründung: "es handelt sich weder um eine Strahlen-, Chemo- oder Dialysetherapie"). Ich ging in Wiederspruch - eben, weil mir eine Sachbearbeiterin von dieser Sonderregelung berichtete. Dieser Entscheid steht jedoch noch aus...
So, nun steht im Dezember wieder ein OP-Vorgespräch an... Aber bei der jetzigen Lage bin ich echt am überlegen, ob ich dieser OP zustimme (der Zeigefinger soll den fehlenden Daumen ersetzen - d. h. Kontrolluntersuchungen von bis zu 10 Wochen). Bitte nicht falsch verstehen - ich möchte natürlich meiner Tochter ein halbwegs normales Leben ermöglichen. Aber mir sind finanziell die Hände gebunden. Was für Möglichkeiten habe ich noch?
Danke für jeden Hinweis