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Dispositionsrecht

Verfasst: 21.06.2020, 09:04
von Solveigh
Hallo guten Morgen,

ich habe mal eine Frage zum "eingeschränkten Dispositionsrecht nach § 51 sgb V". Bleibt das D. eingeschränkt, auch wenn man sich zwischenzeitlich 2 Jahre in einem Arbeitsverhältnis befunden hat?
Danke für die Info!
MFG
Solveigh

Re: Dispositionsrecht

Verfasst: 21.06.2020, 09:34
von Czauderna
Hallo,
grundsätzlich nicht, allerdings, ohne die genauen Falldetails zu kennen, ist diese Antwort wirklich nur grundsätzlicher Natur.
Gruß
Czauderna

Re: Dispositionsrecht

Verfasst: 07.07.2020, 08:22
von Solveigh
Hallo guten Morgen!

Ich leide wieder verstärkt unter den gleichen Krankheitssymptomen wie 2017. Hatte von 2017 bis 2020 Ruhe. Gilt das eingeschränkte Dispositionsrecht bzw. lebt es wieder auf? Ich wurde damals 2017 aufgefordert, eine Reha zu beantragen, die aber abgelehnt wurde (was ich damals vorher schon wusste, hatte ich ja bereits umgeschult und war außerdem im 60. Lebensjahr..). Könnte es sein, dass mein abgelehnter Antrag von damals heute wiederauflebt so dass er in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann? Oder gilt das eingeschränkte Dispositionsrecht von damals nicht mehr? Ich blick da nicht durch. Damals hatte ich direkt anschließend tatsächlich eine neue Arbeit gefunden und das Thema war erstmal erledigt.

Vielen Dank und liebe Grüße
S.

Re: Dispositionsrecht

Verfasst: 07.07.2020, 09:23
von Czauderna
Hallo,
so, wie geschildert denke ich nicht, dass die Kasse da etwas macht, denn wie geschrieben, inzwischen sind drei Jahre vergangen und wenn es sich auch um die gleiche Erkrankung handelt, kann sich das Bild doch inzwischen wesentlich verändert haben. Die Aufforderung damals bezog sich ja auf den § 51 SGB V. wonach eine solche Aufforderung erteilt werden kann, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht mehr vorhanden oder stark bedroht ist. Nach drei Jahren voller Erwerbsfähigkeit müsste das erst mal seitens der Kasse durch den MDK erneut geprüft und bewertet werden.
Was aber auch bedeuten kann, dass die Kasse jetzt nicht erst lange wartet , sondern gleich handeln wird und den MDK einschaltet, was dann natürlich eine erneute Aufforderung zur Folge haben kann.
Gruss
Czauderna

Re: Dispositionsrecht

Verfasst: 07.07.2020, 11:39
von Solveigh
Vielen Dank!

Ich hatte zwischenzeitlich die Kasse gewechselt. Ist das von Belang?

LG
Solveigh

Re: Dispositionsrecht

Verfasst: 07.07.2020, 13:13
von Czauderna
Solveigh hat geschrieben:
07.07.2020, 11:39
Vielen Dank!

Ich hatte zwischenzeitlich die Kasse gewechselt. Ist das von Belang?

LG
Solveigh
Hallo,
ja sicher ist das von Belang - die neue Kasse behandelt dich nicht anders als jeden anderen Arbeitsunfähigen auch. Was bei der Vorgängerkasse passiert ist, interessiert die überhaupt nicht. Das Einzige was die neue Kasse von der alten Kasse ggf. wissen will, sind die Zeiten der Vorerkrankungen der letzten drei Jahre, die mit der jetzigen Diagnose in ursächlichem Zusammenhang stehen, wegen des Gesamtanspruchs (78 Wochen). Aber auch da gibt es Kassen, die auch das nicht interessiert. Also, entspannt bleiben.
Gruss
Czauderna

Re: Dispositionsrecht

Verfasst: 10.07.2020, 12:31
von Targot
Meiner bescheidenen Meinung nach, ist der Verwaltungsakt nach § 51 ausschliesslich sachstandsgebunden, bedeutet hier bezogen auf deine damalige AU, die damalige Diagnostik und dem damaligen Umstand, dass ein bewilligter Reha-Antrag mit AU-Entlassung als Rentenantrag umgedeutet werden kann. Die Einschränkung endet mit der Reha-Ablehnung (Kausalität) und hat keine Dauerwirkung für die Ewigkeit.

Re: Dispositionsrecht

Verfasst: 10.07.2020, 18:31
von Solveigh
Herzlichen Dank nochmal für Ihre Info' s !

LGruß, S.