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Beitragsnachzahlung für Kinder bei Familienversicherung

Verfasst: 19.11.2008, 21:12
von geli78
Hallo,

folgende Frage habe ich und hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt.
Mein Mann ist angestellter Geschäftsführer und privat krankenversichert. Ich selbst bin in der gesetzlichen Krankenversicherung. Als meine Kinder zur Welt kamen (Dezember 2005 und Januar 2008), wurden sie automatisch bei mir familienversichert, weil das Einkommen meines Mannes (Gehaltsnachweis durch Steuererklärung) unter der Bemessungsgrenze lag. Nun verdient mein Mann seit rund 18 Monaten so viel, dass wir höchstwahrscheinlich über der Bemessungsgrenze landen werden.
Die Steuerbescheinigung für 2007, an der festgemacht wird, ob die Kinder weiter familienversichert werden dürfen, steht aber noch aus.
Nun habe ich von der KKH einen Brief bekommen, wo ich Angaben zum Einkommen meines Mannes machen soll. Sie wollen den Anspruch auf weitere Familienversicherung prüfen. Schreibe ich nun das Brutto-Monatsgehalt rein, so sind wir definitiv drüber.
Nun meine Frage und meine Angst: Kann die KKH rückwirkend Beiträge für die Kinder erheben oder muss ich die Leistungen zurückzahlen, die für die Kinder erbracht wurden? Oder gilt erst der Tag, an dem man die Steuererklärung vom Finanzamt bekommt, als Stichtag für eine nicht mehr zu leistende Familienversicherung?
Sollte ich die Kinder schnell aus der Familienversicherung rausnehmen und sie privat versichern?
Ich bin ziemlich verunsichert und hoffe, ihr könnt mir Antworten geben.

Grüße
Angelika

Verfasst: 19.11.2008, 21:32
von Krankenkassenfee
Hallo,

da zählt immer das aktuelle Einkommen - und du musst wahrheitsgemäß den Bogen ausfüllen.

Kinder sind ein begehrtes Versichertenklientel. ich würde also mal bei der KKH vorsprechen und sagen, dass Du gerne einen sauberen Schnitt möchtest. Und dass man die Kinder ja ab 1.11. bei der KKH versichern könne....

Wenn sie sich blöd stellen, dann sag, dass Du die Kinder dann woanders versicherst und Dich künftig auch. Musst aber seht diplomatisch und nett vorgehen, Weil im recht bist Du leider nicht. Im schlimmsten Fall können die auch die 18 Monate rückwirkend verlangen ...

LG, Fee

Verfasst: 19.11.2008, 21:39
von Slim Shaddy
Nach dem Prüfkatalog des BVA zum RSA ist die Fami-Versicherung zu dem Zeitpunkt zu beenden, ab dem die Voraussetzungen für die Familienversicherung nachweislich nicht mehr vorliegen. Dies kann selbstverständlich auch für rückwirkende Zeiträume der Fall sein.

Am besten mit offenen Karten spielen, ehrlich währt am längsten: Kinder rückwirkend freiwillig versichern, damit in Anspruch genommene Leistungen abgedeckt sind.

Verfasst: 19.11.2008, 22:45
von geli78
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Da sieht es ja wirklich nicht besonders gut für uns aus.
Die KKH verlangt für die Versicherung eines Kindes mindestens 130 euro im Monat, das hat mir eine Dame schon am Telefon erzählt, sie meinte sogar, dass die Tarife noch erhöht werden. Da ist eine Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung deutlich günstiger.
Kann die KKH jetzt rückwirkend wirklich diesen hohen Betrag einfordern? Das wären für die beiden Kinder mindestens 4000,- Euro. Die Leistungen, die wir in Anspruch genommen haben, belaufen sich auf ca. 500,- Euro.
Könnte ich dann nur die in Anspruch genommenen Leistungen begleichen?

Grüße
Angelika