Beitragsnachzahlung für Kinder bei Familienversicherung
Verfasst: 19.11.2008, 21:12
Hallo,
folgende Frage habe ich und hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt.
Mein Mann ist angestellter Geschäftsführer und privat krankenversichert. Ich selbst bin in der gesetzlichen Krankenversicherung. Als meine Kinder zur Welt kamen (Dezember 2005 und Januar 2008), wurden sie automatisch bei mir familienversichert, weil das Einkommen meines Mannes (Gehaltsnachweis durch Steuererklärung) unter der Bemessungsgrenze lag. Nun verdient mein Mann seit rund 18 Monaten so viel, dass wir höchstwahrscheinlich über der Bemessungsgrenze landen werden.
Die Steuerbescheinigung für 2007, an der festgemacht wird, ob die Kinder weiter familienversichert werden dürfen, steht aber noch aus.
Nun habe ich von der KKH einen Brief bekommen, wo ich Angaben zum Einkommen meines Mannes machen soll. Sie wollen den Anspruch auf weitere Familienversicherung prüfen. Schreibe ich nun das Brutto-Monatsgehalt rein, so sind wir definitiv drüber.
Nun meine Frage und meine Angst: Kann die KKH rückwirkend Beiträge für die Kinder erheben oder muss ich die Leistungen zurückzahlen, die für die Kinder erbracht wurden? Oder gilt erst der Tag, an dem man die Steuererklärung vom Finanzamt bekommt, als Stichtag für eine nicht mehr zu leistende Familienversicherung?
Sollte ich die Kinder schnell aus der Familienversicherung rausnehmen und sie privat versichern?
Ich bin ziemlich verunsichert und hoffe, ihr könnt mir Antworten geben.
Grüße
Angelika
folgende Frage habe ich und hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt.
Mein Mann ist angestellter Geschäftsführer und privat krankenversichert. Ich selbst bin in der gesetzlichen Krankenversicherung. Als meine Kinder zur Welt kamen (Dezember 2005 und Januar 2008), wurden sie automatisch bei mir familienversichert, weil das Einkommen meines Mannes (Gehaltsnachweis durch Steuererklärung) unter der Bemessungsgrenze lag. Nun verdient mein Mann seit rund 18 Monaten so viel, dass wir höchstwahrscheinlich über der Bemessungsgrenze landen werden.
Die Steuerbescheinigung für 2007, an der festgemacht wird, ob die Kinder weiter familienversichert werden dürfen, steht aber noch aus.
Nun habe ich von der KKH einen Brief bekommen, wo ich Angaben zum Einkommen meines Mannes machen soll. Sie wollen den Anspruch auf weitere Familienversicherung prüfen. Schreibe ich nun das Brutto-Monatsgehalt rein, so sind wir definitiv drüber.
Nun meine Frage und meine Angst: Kann die KKH rückwirkend Beiträge für die Kinder erheben oder muss ich die Leistungen zurückzahlen, die für die Kinder erbracht wurden? Oder gilt erst der Tag, an dem man die Steuererklärung vom Finanzamt bekommt, als Stichtag für eine nicht mehr zu leistende Familienversicherung?
Sollte ich die Kinder schnell aus der Familienversicherung rausnehmen und sie privat versichern?
Ich bin ziemlich verunsichert und hoffe, ihr könnt mir Antworten geben.
Grüße
Angelika