Verweigerung Beihilfe für Kind, weil gesetzliche Familienversicherung nicht in Anspruch genommen wird ?
Verfasst: 29.05.2020, 07:40
Eine Frau ist Beamtin und privat versicherung mit Restkostenabsicherung für den Teil , den die Beihilfe nicht übernimmt.
Der Ehemann ist gesetzlich versichert.
Die Frau hat höhere Einnahmen als der Mann.
Die Frrau bekommt ein Kind:
Sie versichert das Kind auch privat mit Restkosten.
Sie geht in Elternzeit und hat in dieser Zeit KEIN Einkommen.
Daher könnte in dieser Zeit ohne Problem das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung des Mannes mitversichern lassen.
Das möchte sie aber nicht. Sie will es weiter in der privaten Versicherung mit Beihilfeanspruch lassen.
ABER: die Beihilfestelle verweigert nun die Leistungen, da die Familien die theoretische Möglichkeit
der kostenlosen Familienversicherung hat
FRAGE: ist die Verweigerung der Beihilfestelle richtig.
Der Ehemann ist gesetzlich versichert.
Die Frau hat höhere Einnahmen als der Mann.
Die Frrau bekommt ein Kind:
Sie versichert das Kind auch privat mit Restkosten.
Sie geht in Elternzeit und hat in dieser Zeit KEIN Einkommen.
Daher könnte in dieser Zeit ohne Problem das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung des Mannes mitversichern lassen.
Das möchte sie aber nicht. Sie will es weiter in der privaten Versicherung mit Beihilfeanspruch lassen.
ABER: die Beihilfestelle verweigert nun die Leistungen, da die Familien die theoretische Möglichkeit
der kostenlosen Familienversicherung hat
FRAGE: ist die Verweigerung der Beihilfestelle richtig.