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Aufforderung Rehaantrag / Krankengeldsperrung wegen nicht anerkannter Belege
Verfasst: 13.05.2020, 11:25
von Aladin
Hallo,
ich wurde nach 2 Monaten Krankengeld zu einem Rehaantrag aufgefordert. Meine Ärzte sind gegen eine Reha. Da auch ein Rentenantrag läuft, habe ich den Antrag mit den Formularen erst am letzten Tag der Frist unter Zeugen in den Briefkasten eines DRV-Beratungszentrums eingeworfen. Der vereinbarte Beratungstermin war wegen Covid-19 abgesagt worden. Zusätzlich habe ich per Fax einen formlosen Antrag beim Beratungszentrum gestellt und auf die Formulare im Briefkasten verwiesen. Das Faxprotokoll habe ich der Krankenkasse gesendet. Die KK ist der Meinung, dass der formlose Antrag nicht reicht, da man mir ja die Formulare zugesendet habe (im Rahmen der Anhörung). Das Krankengeld wird eingestellt und der Rauswurf nach einem Monat Fristüberschreitung steht im Raum.
Die KK verlangt eine Eingangsbestätigung der DRV. In den letzten zwei Wochen habe ich trotz Nachfragens beim DRV-Beratungszentrum und diverser Hotlines nichts bekommen. Das DRV-Beratungszentrum hat mir im Telefonat mitgeteilt, dass die Unterlagen erst in die Landeshauptstadt zum Scan gehen und erst dann der Eingang nach 2-3 Wochen festgestellt werden kann.
Auch in der Vergangenheit hat die DRV-Bestätigung nie den Eingang nach Paragraph 16 SGB I wiedergeben. Ich habe gegenüber der KK Widerspruch gegen die nicht erfolgte Beleganerkennung eingelegt. Laut telefonischer Rückmeldung wird dies zurückgewiesen. Da Krankengeld erst mit einer AU-Verlängerung ansteht konnte ich gegen die Krankengeldkürzung noch nicht vorgehen. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt außer einer Feststellungsklage oder einer gerichtlichen Anordnung? Bis dahin könnte die KK mich schon aus der gesetzlichen Versicherung geworfen haben.
Viele Grüße
A.
Re: Aufforderung Rehaantrag / Krankengeldsperrung wegen nicht anerkannter Belege
Verfasst: 13.05.2020, 12:18
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
natürlich ist es gutes Recht, gesetzte Fristen bis zum letzten Tag auszunutzen, aber dann muss man sich nicht wundern, wenn ein solcher "Briefkasteneinwurf" dann doch schief geht.
Seitens der Kasse ist, so, wie geschildert alles ordnungsgemäß gelaufen, es wurde eine Frist zur Antragstellung gesetzt (1o-Wochen), und zwar gesetzeskonform und es wurde darauf hingewiesen, dass eine Krankengeldsperrung erfolgen würde, sollte der Antrag nicht innerhalb der gesetzten Frist entweder beim Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse selbst eingegangen sein.
Bei der Kasse ist er nicht eingegangen und eine Bestätigung des Rentenversicherungsträgers kann nicht vorgelegt werden, ergo sperrt die Kasse das Krankengeld so lange, bis der Nachweis über den Antragseingang der Kasse vorliegt (Nachzahlungen erfolgen in der Regel nicht).
Damit endet aber nicht das Versicherungsverhältnis, das bleibt bestehen wie bisher und alle Leistungen werden auch weiter übernommen wie bisher, außer Krankengeld eben.
Warum die Rentenversicherung den Eingang des Antrages, von dessen Fristsetzung sie wahrscheinlich auch keine Ahnung hat, nicht schriftlich bestätigt, das ist die entscheidende Frage.
Die Auskunft des Beratungszentrums erscheint logisch, ich kenne das Procedere noch von meinem Arbeitgeber (Krankenkasse).
Da wurden auch alle Schriftstücke, die bei uns im Beratungszentrum im Briefkasten waren zum scannen ungeöffnet weitergeleitet und waren dann in der Versichertenakte zu sehen, dies aber innerhalb von drei Arbeitstagen und natürlich auch mit dem wirklichen Eingangsdatum (Entnahme aus dem Briefkasten - Montags (am Morgen) wurde der Samstag eingetragen).
Ich bin kein Jurist, sehe aber für den Rechtsweg aus Erfahrung keine großen Chancen, was aber nicht heißen soll, dass ich dir davon abrate.
Gruss
Czauderna
Re: Aufforderung Rehaantrag / Krankengeldsperrung wegen nicht anerkannter Belege
Verfasst: 13.05.2020, 14:18
von Aladin
Czauderna hat geschrieben: ↑13.05.2020, 12:18
Hallo und willkommen im Forum
natürlich ist es gutes Recht, gesetzte Fristen bis zum letzten Tag auszunutzen, aber dann muss man sich nicht wundern, wenn ein solcher "Briefkasteneinwurf" dann doch schief geht.
Seitens der Kasse ist, so, wie geschildert alles ordnungsgemäß gelaufen, es wurde eine Frist zur Antragstellung gesetzt (1o-Wochen), und zwar gesetzeskonform und es wurde darauf hingewiesen, dass eine Krankengeldsperrung erfolgen würde, sollte der Antrag nicht innerhalb der gesetzten Frist entweder beim Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse selbst eingegangen sein.
Bei der Kasse ist er nicht eingegangen und eine Bestätigung des Rentenversicherungsträgers kann nicht vorgelegt werden, ergo sperrt die Kasse das Krankengeld so lange, bis der Nachweis über den Antragseingang der Kasse vorliegt (Nachzahlungen erfolgen in der Regel nicht).
Hallo,
bei der Krankenkasse muss der Antrag nicht ankommen. Selbstaukunft und co geht diese ja auch nichts an. Unter der wahrscheinlich zutreffenden Annahme, dass der formlose Antrag per Fax alleine schon ausreicht, wäre der Antrag mit dem Faxprotokoll nachgewiesen. Dann wäre das Handeln der Krankenkasse rechtswidrig.
Umgekehrt würde die 10-Wochenfrist ausgehebelt, wenn der Antrag nicht bis zum letzten Tag gestellt werden könnte. Laut Gesetz würde bei Fristüberschreitung das Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder aufleben: Würde der Antrag z.B. ein Tag später gestellt, müsste der Anspruch wieder bestehen. Bei einer lange Zeit später ausgestellten DRV-Bescheinigung wäre das Gesetz überhaupt nicht umsetzbar. Daher gehe ich davon aus, dass
die KK andere Belege anerkennen muss und auch rückwirkend zahlen muss.
Laut Gesetz darf der Antrag auch bei unzuständigen Stellen gestellt werden und dann gilt das Datum des dortigen Eingangs. Schon deshalb muss die KK rückwirkend zahlen.
Viele Grüße
A.
Re: Aufforderung Rehaantrag / Krankengeldsperrung wegen nicht anerkannter Belege
Verfasst: 13.05.2020, 14:57
von Czauderna
Hallo,
ja, in der Theorie ist das alles sogar richtig - Natürlich muss der Antrag nicht bei der Kasse eingegangen sein, aber wenn ein solcher Antrag bei uns einging, dann war die Frist gewahrt, auch wenn der Antrag beim Versorgungsamt einging, obwohl der dort nix zu suchen hatte, dann war die Frist gewahrt, auch wenn der Antrag bei der Berufsgenossenschaft einging, dann war die Frist gewahrt.
Bei Fax-Protokollen haben wir uns zumindest den Eingang bei der empfangenden Stelle bestätigen lassen und wenn es unser Fehler war, dann haben wir natürlich auch rückwirkend wieder Krankengeld gezahlt. Aber wenn der Nachweis über den fristgemäßen Eingang des Antrags nicht geführt werden kann, bzw. von der Kasse nicht anerkannt wird, dann bleibt eben nur übrig - das in kauf zu nehmen oder eben den Rechtsweg zu beschreiten.
Interessant ist deine Meinung zum Thema, ob ein formloser Antrag schon genügt, da muss ich sagen, das Problem hatte ich in meiner Praxis noch nie. Rein gefühlsmäßig sage ich, ja genügt, wissen tue ich aber wirklich nicht. Vielleicht meldet sich da noch ein aktiver Experte dazu.
Gruss
Czauderna
Re: Aufforderung Rehaantrag / Krankengeldsperrung wegen nicht anerkannter Belege
Verfasst: 13.05.2020, 17:58
von Frau_in_KV
Grundsätzlich können Anträge formlos gestellt werden. Je nach Sachverhalt/Anliegen wird dann noch das Antragsformular versandt oder die Unterlagen werden fallabschließend bearbeitet. Da ein Reha-Antrag bei dem RV-Träger umfangreicher ist, muss dieser auf jeden Fall entsprechend den Vorgaben (Antragsformular) gestellt werden.
Wieso sich deine KK aufregt, kann ich nicht versteh en. Wenn du einen Rentenantrag wegen (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit gestellt hast, wird eh geprüft, ob man dich nicht erst mal zur Reha schickt. - Das "Zeitspiel" bringt in deinem Fall also gar nix. Wenn ich ehrlich bin, würde ich das auch als "fehlende Mitwirkung" auslegen, wenn auch anders, gerichtssicher, begründet.
Widerspruch: da ich am xx.xx.xxxx einen Antrag auf Y_Rente gestellt habe und dabei auch eine Reha von Amts wegen geprüft wird, bitte ich Sie die Entscheidung zurück zu nehmen. In der Anlage finden Sie die Kopie meines Rentenantrags.
Re: Aufforderung Rehaantrag / Krankengeldsperrung wegen nicht anerkannter Belege
Verfasst: 13.05.2020, 19:48
von D-S-E
Hallo zusammen,
also erstmal: Was die Krankenkasse dazu bewegt, zur Reha aufzufordern, obwohl bereits Erwerbsminderungsrente beantragt wurde, spielt keine Rolle. Es gilt der Grundsatz "Reha vor Rente" - ob die Krankenkasse auf einem Rehaantrag besteht, ist ihre Sache. Ein Widerspruch in Bezug darauf ist aussichtslos.
Die Rentenversicherung erkennt einen Rehaantrag in der Regel nur dann als gestellt an, wenn die bekannten Formulare genutzt werden. Insofern dürfte ein formeller Antrag zwar zur Fristwahrung ausreichen, wenn die Krankenkasse es versäumt hätte, die notwendigen Formulare zukommen zu lassen. Aber mit Sicherheit nicht, wenn von KK-Seite alles richtig gelaufen ist.
Die Rentenversicherung sperrt sich häufig gegen Eingangsbestätigungen, weshalb ich meinen Versicherten dringend empfehle, den Antrag fristgerecht bei der KK zu stellen.
Wer das nicht tut, kann dennoch weiter Krankengeld erhalten, wenn er den Eingang durch Eingangsbestätigung nachweist, etwa: "Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation vom ... ist am ... bei uns eingegangen."
Wenn diese Bestätigung erst nach Wochen eingereicht wird, kann erst ab diesem Zeitpunkt weiter Krankengeld gezahlt werden. Selbstverständlich aber kann dann eventuell ausstehendes Krankengeld ab dem Tag des Eingangs bei der DRV nachgezahlt werden.
Es ist nicht im Sinne des Erfinders, wenn Rehaanträge gestückelt, verspätet, an falsche Adressen usw. versandt werden, um den Prozess zu verlangsamen. Wer so handelt, muss eben auch mit den daraus resultierenden Problemen und Verzögerungen beim Krankengeld leben.
Nochmal gerade zum Thema Antrag EM Rente: Aladin, warst du schon mal in Reha? Sonst musst du ja bei Antrag auf EM Rente sowieso wohl eine Reha machen, bevor man eine EM Rente bewilligt. Insofern hattest du gar keinen Grund, das Verfahren zu verzögern.
Viele Grüße
D-S-E