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Krankengeld Sperre der Leistung
Verfasst: 06.05.2020, 12:29
von ennol
Hallo ist es rechtens mir das Krankengeld zu sperren da es mir aus Finanzellen Mitteln nicht möglich war einen Termin beim MDK nach zukommen. Zuvor wurde mir schon das Krankengeld gesperrt und somit hatte ich kein Geld zur Verfügung. Diese Sperre war nicht gesetzeskonform und somit wurde das Geld nachbezahlt.
letztes Krankengeld erhalten am 27.05.2019 für 08.05.2019-17.05.20 19
Termin 13.06.2019 nicht war genommen
Krankengeld erhalten am 15.07.2019 für 18.05.2019-12.06.20 19
danke im voraus
MfG
Re: Krankengeld Sperre der Leistung
Verfasst: 06.05.2020, 12:36
von Czauderna
ennol hat geschrieben: ↑06.05.2020, 12:29
Hallo ist es rechtens mir das Krankengeld zu sperren da es mir aus Finanzellen Mitteln nicht möglich war einen Termin beim MDK nach zukommen. Zuvor wurde mir schon das Krankengeld gesperrt und somit hatte ich kein Geld zur Verfügung. Diese Sperre war nicht gesetzeskonform und somit wurde das Geld nachbezahlt.
letztes Krankengeld erhalten am 27.05.2019 für 08.05.2019-17.05.20 19
Termin 13.06.2019 nicht war genommen
Krankengeld erhalten am 15.07.2019 für 18.05.2019-12.06.20 19
danke im voraus
MfG
Hallo,
ich lese das richtig, das ist alles fast ein Jahr her ?.
Grundsätzlich kann im Extremfall die Krankenkasse auch Krankengeld sperren wegen fehlender Mitwirkungspflicht. die hier angegeben Gründe reichen allerdings nicht dazu aus, um eine passende Antwort auf die Frage zu geben.
Aus finanziellen Mitteln (Gründen)einem MDK-Termin nicht nachgekommen, das liest sich auf den ersten Blick so, dass kein Geld für den Weg zum MDK vorhanden war. Ich kann dazu nur sagen, dass die Kosten dafür von der Krankenkasse getragen werden, in der Regel für öffentliches Verkehrsmittel oder PKW, je nach Fall sogar auch Taxi.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld Sperre der Leistung
Verfasst: 07.05.2020, 12:51
von ennol
hallo Czauderna ja es ist schon so lange her..richtig man bekommt diese kosten erstattet aber ich muss ja in vorkasse gehen..und dies war mir nicht möglich da mir wie schon beschrieben krankengeld bis zum 17.05.2019 gezahlt wurde..und krankengeld für den zeitraum 18.05.2019-12.06.20 19 erst am 15.07.2019 überwiesen wurde..ich hatte keinerlei andere einnahmen..danke für deine antwort