Seite 1 von 1

Obligatorische Anschlußversicherung §188

Verfasst: 27.04.2020, 10:17
von Walter62
Hallo und guten Morgen,
nachdem mein Mann zum 01.01.2020 als selbständiger aus der Firma ausgeschieden ist und seither kein Einkommen mehr erziehlt ist er bei mir familienversichert vorher privat versichert.
Er hatte fest damit gerechnet eine Anstellung zu finden, was jedoch durch Corona nicht möglich ist.
Jetzt wird er zum 01.05.2020 ein Kleingewerbe anmelden.
Ich habe also heute früh meine KK angerufen und dies mitgeteilt und gleichzeitig gefragt in wie weit es dann zu einer freiwilligen Versicherung kommt.
Die Damen teilte mir mit, dass Einkommen unterhalb von 455,00€ keine Auswirkungen hat.
Gleichzeitig sagte sie mir, dass nach ihrer Meinung eine freiwillige Versicherung nicht möglich ist, da die Vorversicherungszeiten fehlen, sie war sich aber nicht sicher.
Ich bin der Meinung, dass die Vorversicherungszeiten nicht relevant sind und hier der § 188 Abs. 4 V.Sozialgesetzbuch greift.

Ich bitte um eure Meinung dazu.
Vielen Dank

Re: Obligatorische Anschlußversicherung §188

Verfasst: 27.04.2020, 13:06
von Czauderna
Hallo,
ja, deine Meinung ist vollkommen richtig, wenn die Familienversicherung wegen Überschreitens der Einkommensgrenze und/oder wegen einer hauptberuflichen Selbständigkeit endet, dann kann die Weiterversicherung über die bisherige Krankenkasse erfolgen, Vorversicherungszeiten sind dafür nicht erforderlich, das war mal so.
Gruss
Czauderna

Re: Obligatorische Anschlußversicherung §188

Verfasst: 27.04.2020, 16:22
von Walter62
Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich wundere mich schon darüber, wie schlecht die KK-Mitarbeiter an den Telefonen und auch in der Geschäftsstelle informiert, bzw. auf dem Laufenden sind.
Es ist ja nicht so, dass diese Regelung nach § 188 neu ist, die gibt es doch schon einige Jahre.

LG