Obligatorische Anschlußversicherung §188
Verfasst: 27.04.2020, 10:17
Hallo und guten Morgen,
nachdem mein Mann zum 01.01.2020 als selbständiger aus der Firma ausgeschieden ist und seither kein Einkommen mehr erziehlt ist er bei mir familienversichert vorher privat versichert.
Er hatte fest damit gerechnet eine Anstellung zu finden, was jedoch durch Corona nicht möglich ist.
Jetzt wird er zum 01.05.2020 ein Kleingewerbe anmelden.
Ich habe also heute früh meine KK angerufen und dies mitgeteilt und gleichzeitig gefragt in wie weit es dann zu einer freiwilligen Versicherung kommt.
Die Damen teilte mir mit, dass Einkommen unterhalb von 455,00€ keine Auswirkungen hat.
Gleichzeitig sagte sie mir, dass nach ihrer Meinung eine freiwillige Versicherung nicht möglich ist, da die Vorversicherungszeiten fehlen, sie war sich aber nicht sicher.
Ich bin der Meinung, dass die Vorversicherungszeiten nicht relevant sind und hier der § 188 Abs. 4 V.Sozialgesetzbuch greift.
Ich bitte um eure Meinung dazu.
Vielen Dank
nachdem mein Mann zum 01.01.2020 als selbständiger aus der Firma ausgeschieden ist und seither kein Einkommen mehr erziehlt ist er bei mir familienversichert vorher privat versichert.
Er hatte fest damit gerechnet eine Anstellung zu finden, was jedoch durch Corona nicht möglich ist.
Jetzt wird er zum 01.05.2020 ein Kleingewerbe anmelden.
Ich habe also heute früh meine KK angerufen und dies mitgeteilt und gleichzeitig gefragt in wie weit es dann zu einer freiwilligen Versicherung kommt.
Die Damen teilte mir mit, dass Einkommen unterhalb von 455,00€ keine Auswirkungen hat.
Gleichzeitig sagte sie mir, dass nach ihrer Meinung eine freiwillige Versicherung nicht möglich ist, da die Vorversicherungszeiten fehlen, sie war sich aber nicht sicher.
Ich bin der Meinung, dass die Vorversicherungszeiten nicht relevant sind und hier der § 188 Abs. 4 V.Sozialgesetzbuch greift.
Ich bitte um eure Meinung dazu.
Vielen Dank