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Ex-AG zahlt GKV nicht mehr - Tipps?
Verfasst: 17.11.2008, 13:42
von RonMcD
Hallo Zusammen,
schreibe das erste Mal hier. Bin in dem Thema nicht so fit, finde bei
Google & Co. recht wenig brauchbares, und hoffe auf einige Tipps zum
vorliegenden Fall:
Ich war neben meiner Arbeitnehmertätigkeit selbstständig. Der
Arbeitgeber kündigt fristlos zum 01.07.2008, ich erhebe Klage vor dem
Arbeitsgericht und lasse meine nebenberufliche Selbstständigkeit
zum Hauptberuf werden. Vor dem Hintergrund, dass ich vom Arbeits-
gericht eine schnelle Entscheidung erwartet hätte, habe ich total
vergessen mich um die Krankenversicherung zu kümmern.
Die zu Arbeitnehmerzeiten aktuelle GKV schreibt mich nun an, und sie
erwartet eine rückwirkende Nachzahlung der Beiträge (Pflichtversicherung).
In der Zeit vom 01.07.2008 bis dato habe ich keine Leistungen
in Anspruch genommen, war also nie beim Arzt o.ä.
Fragen:
- Besteht (irgendwie) die Chance, dass ich keine Beiträge nachzahlen muss?
- Insbesondere dann, wenn ich mich zukünftig lieber Privat versichern möchte?
- Angenommen ich würde mich ab 01.12. privat versichern und müsste
aber die Beiträge GKV von 01.07. bis 30.11. nachentrichten, nach
welchem Einkommen richtet sich der nachzuzahlende Beitrag?
Nach dem, was ich vor der Kündigung verdient habe, oder dem danach?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Ron
Verfasst: 17.11.2008, 14:34
von Rentner
Wohl kaum, da seit 1.4.07 eine Versicherungspflicht gilt, d.h. jeder gestzlich Versicherte eine Krankenversicherung haben muß.
Diese kann nur im Anschluß an die letzte Pflichtversicherung sein.
Bleibt eigentlich nur die Frage, ob die Kasse die Einforderung der ausstehenden Beiträge durchzieht.
Beim Wechsel in die PKV bedarf es einer Kündigung, diese wird immer unter Einhaltung der Bindefrist von 18 Mon. zum Ende des übernächsten Monats, also 31.01.09 gültig.
Die Beiträge in der GKV für hauptberuflich Selbstständige belaufen sich je nach Kasse zwischen 260 und 300 € monatlich(Mindestbeitrag bei einem Einkommen bis zu 1863 € brutto monatlich) incl. Pflegeversicherung
Verfasst: 18.11.2008, 11:49
von RonMcD
Hallo,
vielen Dank für die Auskunft, hilft mir sehr weiter!
Gruß
Ron
Re: Ex-AG zahlt GKV nicht mehr - Tipps?
Verfasst: 19.11.2008, 07:55
von RonMcD
Hat darauf zufällig noch jemand eine Antwort? Vielen Dank.
RonMcD hat geschrieben:
- Angenommen ich würde mich ab 01.12. privat versichern und müsste
aber die Beiträge GKV von 01.07. bis 30.11. nachentrichten, nach
welchem Einkommen richtet sich der nachzuzahlende Beitrag?
Nach dem, was ich vor der Kündigung verdient habe, oder dem danach?
Gruß
Ron
Verfasst: 19.11.2008, 09:40
von Rentner
Hab ich dir neulich bereits geschrieben.
Es gibt keine Möglichkeit sich ab 1.12. privat zu versichern, da erst bei der GKV gekündigt werden müßte und dies wird erst zum 1.2.09 gültig.
Die Beiträge in der GKV für hauptberuflich Selbstständige belaufen sich je nach Kasse zwischen 260 und 300 € monatlich(Mindestbeitrag bei einem Einkommen bis zu 1863 € brutto monatlich) incl. Pflegeversicherung.
Verfasst: 19.11.2008, 10:50
von RonMcD
Hallo,
nochmals danke. Das mit dem 1.2. habe ich verstanden!
Allerdings war mir die Aussage bezüglich der Berechnung der
nachzuzahlenden Beiträge nicht ganz klar. Verstehe ich das nun
richtig, dass der Beitragssatz auf das Einkommen nach der
Kündigung bezogen wird, und nicht auf das davor?
Danke!
Gruß
Verfasst: 19.11.2008, 21:04
von Rentner
Nein, nicht der Beitragssatz, der Betrag beträgt ab 1.7. je nach Kasse zw. 260 und 300 €.
Die Beiträge werden von hauptberuflich Selbstständigen aus einem fiktiven Einkommen von min. 1863 € ab Beginn der Beschäftigung erhoben.
Im Klartext:
Dieser Beitrag wird dir nachträglich in Rechnung gestellt, da dir unterstellt wird, dies monatlich verdient zu haben.
Verfasst: 20.11.2008, 00:40
von RonMcD
Vielen Dank, langsam komme ich mit ...
Also: Auch wenn ich eigentlich mehr verdiene, wird mir für die
Nachberechnung
vermutlich ein monatliches Einkommen von
1863 € angerechnet?
Lg,
Ron
Verfasst: 20.11.2008, 13:39
von Rentner
Die Berechnung der Beiträge von freiwillig Versicherten obliegen den Einnahmen aus dem Gewerbe basierend auf dem Einkommensteuerbescheid. Da eine solche bei Beginn der Selbstsständigkeit nicht nachgewiesen werden kann geht der Gesetzgeber von einem sog. Mindesteinkommen aus. Dieser Betrag beträgt in 2008 1863,75 €.
Hieraus wird je nach Kasse der jeweilige gemäßigte Beitragssatz für die Berechung herangezogen, was einen Beitrag von 260 - 300 € ergibt.
Dieser Bescheid ist allerdings nur vorbehaltlich, d.h. sollte dein Einkommen nachträglich höher ausfallen, so wird die Kasse entsprechend nachfordern, da der Beitrag für freiwillig Versicherte entsprechend dem sein muß, was ein Arbeitnehmer bei vergleichbarem Einkommen zu zahlen hätte.
Verfasst: 20.11.2008, 14:25
von RonMcD
Jetzt ist alles klar,
Vielen Dank!
Vorsicht Nachzahlung
Verfasst: 16.12.2008, 19:31
von hajoge
Sobald die Versicherung in der GKV freiwillig ist, zählen alle Einkünfte, auch die aus Immobilieneigentum, Renten, Zinsen ect. Da reicht die Einkommenssteuererklärung nicht aus. Wurde zu wenig KK-Beitrag gezahlt, wird auf alle Fälle nachgefordert.
Verfasst: 20.12.2008, 00:37
von ratte1
Rentner hat geschrieben:Es gibt keine Möglichkeit sich ab 1.12. privat zu versichern, da erst bei der GKV gekündigt werden müßte und dies wird erst zum 1.2.09 gültig.
Diese Aussage falsch. Der TE wäre ja nicht freiwillig sondern pflichtversichert nach § 5 /1/13 SGB V. Für diesen Personenkreis endet die Versicherung mit dem Nachweis eines anderen Versicherungsschutzes, § 190 Abs. 13 SGB V, s. hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__190.html .
Sobald also eine Versicherung bei der PKV nachgewiesen wird, endet die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen KK.
Freundliche Grüße
ratte1