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Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 18.04.2020, 16:41
von Matze62
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Thema Krankengeldanspruch.
Zu meinem Problem.
Ich habe bei meiner Krankenkasse angefragt, ob und wie lange ich nach meiner befristeten EMR noch Anspruch auf KG habe.
Ich habe Anfang 2019 für 22 Wochen Krankengeld erhalten.
Wenn meine Erwerbsminderungsrente nicht verlängert wird, aber ich auf selbige Diagnose aus 2019 wieder krank geschrieben werde ( was meine Ärzte definitiv wollen) habe ich keinen Anspruch.
Die 22 Wochen KG wurden wohl durch Rückdatierung um 7 Monate der EMR auf 01.01.19 von der DRV Geldtechnisch ausgeglichen.
Begründung KK:
Es wird ja davon ausgegangen, das ich während des Bezuges einer vollen Erwerbsminderungsrente auch entsprechend krank bin, sonst würde ich diese Rente nicht bekommen.
..und deshalb wird die Rentendauer als Anrechnungszeit angerechnet auf die 72 Wochen und ich habe dadurch keine Leistungsansprüche, auch ohne Geldfluss, da über die 72 Wochen dann krank.
Vorher habe ich insgesamt 40 Jahre gearbeitet. Bis Eintritt der Krankheit und dem Bezug des KGes mit Anschluss Verrentung auf Zeit mit ruhendem Arbeitsvertrag.
Hat jemand dasselbe Problem gehabt, oder ist das so richtig mit der Anrechnung?
- EM-Rente = Krankenzeit = kein Anspruch mehr.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Matze
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 18.04.2020, 18:42
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
eine Verständnisfrage vorab - wie warst du während des Rentenbezugs versichert bei der Krankenkasse ?.
Gruss
Czauderna
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 18.04.2020, 19:33
von Matze62
Hallo,
vielen Dank für die nette Aufnahme.
Krankenversichert bin ich von gesetzlich freiwillig versichert während meiner Beschäftigungsphase, in den Status Rentenkrankenkasse gerutscht Seit der EMR letztes Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Matze
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 19.04.2020, 09:33
von Czauderna
Matze62 hat geschrieben: ↑18.04.2020, 19:33
Hallo,
vielen Dank für die nette Aufnahme.
Krankenversichert bin ich von gesetzlich freiwillig versichert während meiner Beschäftigungsphase, in den Status Rentenkrankenkasse gerutscht Seit der EMR letztes Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Matze
Hallo,
ja, vielen Dank für die Rückmeldung. Leider stellt sich in deinem Fall die Frage nach dem Krankengeldanspruch nicht, jedenfalls sehe ich es so.
Bedingung für den Krankengeldanspruch ist, dass man zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit in einer Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch steht. Du warst aufgrund deines Rentenbezugs in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert und da gibt es keinen Krankengeldanspruch.
Wenn nun diese Versicherung endet, muss ab dem Folgetag eine neue Versicherung her. Nur wenn es sich da um eine Pflichtversicherung (mit Krankengeldanspruch) handelt und dann erst eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, nur dann muss seitens der Kasse über den Krankengeldanspruch entschieden werden.
Was die Aussage deiner Krankenkasse angeht, so halte ich diese, so wie du es berichtet hast, für falsch - Zeiten des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente bedeuten nicht automatisch. dass diese Zeiten auch als Arbeitsunfähigkeitszeiten gewertet werden und schon garnicht, dass in dieser Zeit der Krankengeldanspruch ruhen würde, was eine Voraussetzung dafür wäre, dass diese "Ruhenszeiten" auf die Gesamtanspruchsdauer angerechnet werden könnte. Zeiten, in denen ein Krankengeldanspruch erst gar nicht besteht z.B. KVdR oder Familienversicherung) können auch nicht angerechnet werden, so kenne ich es jedenfalls noch aus meiner Praxis.
Was meinen die anderen Experten ?.
Gruss
Czauderna
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 19.04.2020, 12:12
von Matze62
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Hallo,
ja, vielen Dank für die Rückmeldung. Leider stellt sich in deinem Fall die Frage nach dem Krankengeldanspruch nicht, jedenfalls sehe ich es so.
Bedingung für den Krankengeldanspruch ist, dass man zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit in einer Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch steht. Du warst aufgrund deines Rentenbezugs in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert und da gibt es keinen Krankengeldanspruch.
Wenn nun diese Versicherung endet, muss ab dem Folgetag eine neue Versicherung her. Nur wenn es sich da um eine Pflichtversicherung (mit Krankengeldanspruch) handelt und dann erst eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, nur dann muss seitens der Kasse über den Krankengeldanspruch entschieden werden.
Was die Aussage deiner Krankenkasse angeht, so halte ich diese, so wie du es berichtet hast, für falsch - Zeiten des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente bedeuten nicht automatisch. dass diese Zeiten auch als Arbeitsunfähigkeitszeiten gewertet werden und schon garnicht, dass in dieser Zeit der Krankengeldanspruch ruhen würde, was eine Voraussetzung dafür wäre, dass diese "Ruhenszeiten" auf die Gesamtanspruchsdauer angerechnet werden könnte. Zeiten, in denen ein Krankengeldanspruch erst gar nicht besteht z.B. KVdR oder Familienversicherung) können auch nicht angerechnet werden, so kenne ich es jedenfalls noch aus meiner Praxis.
Was meinen die anderen Experten ?.
Gruss
Czauderna
[/quote]
Hallo,
zu den offenen Punkten.
- während ich in der Zeit der KVdR bin, habe ich auch keinen Anspruch geltend gemacht, oder mich krankschreiben lassen.
- wenn ich z. B. Zum 31.08. nicht mehr in der KVdR bin, da ja offiziell kein Rentner mehr, bin ich dann nicht wieder automatisch
ab 01.09. gesetzlich pflichtversichert mit Anspruch? Dann greift doch auch mein „ruhend gestellter Arbeitsvertrag“ wieder,
oder?
Abschließend entnehme ich dem letzen Abschnitt von Ihnen, dass doch ein Anspruch besteht.
Was sollte ich falls nicht verlängert wird vorbeugend machen?
- Einspruch gegen Entscheidung der DRV?
- Arbeitslos mit Krankmeldung oder ohne?
- Zum Arbeitgeber mit Krankschreibung zurückmelden, besteht dann Lohnfortzahlung mit Anschluss KG Anspruch?
Alles gar nicht so einfach, dafür bin ich sehr dankbar für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Matze
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 19.04.2020, 13:09
von Czauderna
Hallo,
wenn der Arbeitsvertrag nahtlos wieder greift, dann müsste der Arbeitgeber auch wieder eine entsprechende Meldung machen, dann käme es auch auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit an und auf die Frage, ob der Arbeitgeber nicht erst mal wieder sechs Wochen Arbeitsentgelt zahlen müsste, das hast du richtig erkannt.
Was du machen kannst -
1.Einspruch gegen den Ablauf der Rente - ja, das hat aber eine grundsätzliche Bedeutung und direkt nichts mit dem Krankengeld zu tun.
2.Arbeitslos - da wäre zu unterscheiden zwischen ALG-1 Bezug oder ohne.
Mit ALG_1 Bezug bestünde ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld - maßgebend Beginn der Arbeitsunfähigkeit und erst sechs Wochen Fortzahlung des ALG-1
ohne ALG-1 - kein Krankengeldanspruch weil die dazugehörige Pflichtversicherung fehlt.
3. Zum Arbeitgeber mit Krankschreibung zurückmelden
Da bin ich überfragt und verweise auf aktive Experten - nach meiner Meinung kein Krankengeld und kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, aber das ist nur meine Meinung.
Gruss
Czauderna
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 19.04.2020, 15:35
von D-S-E
Czauderna hat geschrieben: ↑19.04.2020, 13:09
3. Zum Arbeitgeber mit Krankschreibung zurückmelden
Da bin ich überfragt und verweise auf aktive Experten - nach meiner Meinung kein Krankengeld und kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, aber das ist nur meine Meinung.
Nüchtern betrachtet, der einzige Grund, warum du, Matze, nur 22 Wochen krankgeschrieben warst, war ja wohl die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente. Sonst hättest du dich doch mit Sicherheit weiter krankschreiben lassen. Und somit ist die Begründung der KK doch auch in Ordnung.
Du müsstest schon nachweisen können, dass du zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig für die letzte Tätigkeit warst. Und dann müsste man auch logisch erklären, warum nach der Erwerbsminderungsrente sofort wieder AU eintritt.
Ich halte das für unmöglich. Die Krankenkasse wird es leichter haben, nachzuweisen, dass du für die letzte Tätigkeit Dauer-AU bist.
Ich bin überzeugt davon, dass der Krankengeldanspruch in so einem Fall abgelehnt würde.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 22.04.2020, 07:52
von Matze62
Hallo,
heißt das, während der Phase als Mitglied der KVdR hat man keinen Anspruch?
Aber ich Wechsel doch bei Ende der EMR sofort wieder in die „normale“ gesetzliche Pflicht-Krankenversicherung und da hab ich doch wieder Anspruch, oder versteh ich was falsch. Dann bitte berichtigen.
Eine Frage hätte ich noch, auch auf die Gefahr hin, dass diese nicht direkt in dieses Forum gehört, aber mit Krankheit zu tun hat. Also bitte nicht böse sein, aber oftmals gibt es User die ähnliches erlebt haben und ich diese Erfahrung abfrage.
Wenn ich nach Ende wegen nicht Verlängerung EMR mich krank beim Arbeitsamt melde, wird mir da trotz nicht vermittelbar geholfen und wenn wie?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Matze
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 22.04.2020, 08:01
von Czauderna
Hallo,
der Antwort von D-S-E kann ich mich nur anschließen.
Ja, wer in der KVdR versichert ist, der hat keinen Krankengeldanspruch.
Was deine Frage bzgl. Arbeitsamt angeht - ich kenne es so, dass das Arbeitsamt bei bereits Arbeitsunfähigen grundsaetzlich nicht mal den Antrag
auf Arbeitslosengeld-1 angenommen hat, weil arbeitsunfähig und von daher nicht vermittelbar, geschweige denn Vermittlungen vorgenommen hat, weil eben arbeitsunfähig. Wie gesagt, ich kenne es so aus meiner Praxis, ob das jetzt immer so ist, das kann ich auch nicht sagen.
Gruss
Czauderna
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 22.04.2020, 10:08
von Matze62
Czauderna hat geschrieben: ↑22.04.2020, 08:01
Hallo,
der Antwort von D-S-E kann ich mich nur anschließen.
Ja, wer in der KVdR versichert ist, der hat keinen Krankengeldanspruch.
Was deine Frage bzgl. Arbeitsamt angeht - ich kenne es so, dass das Arbeitsamt bei bereits Arbeitsunfähigen grundsaetzlich nicht mal den Antrag
auf Arbeitslosengeld-1 angenommen hat, weil arbeitsunfähig und von daher nicht vermittelbar, geschweige denn Vermittlungen vorgenommen hat, weil eben arbeitsunfähig. Wie gesagt, ich kenne es so aus meiner Praxis, ob das jetzt immer so ist, das kann ich auch nicht sagen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
danke für die Antworten.
Aber wovon lebt man dann nach über 40 Jahren durchgängiges arbeiten?
Ich fasse zusammen:
- keine Rente
- kein Krankengeld
- kein Arbeitslosengeld
Heißt das im Umkehrschluss für mich sofort nach „Harz4“ oder wie das heißt?
Aber mal was anderes.....
1. wie lange muss ich in der gesetzlichen KK nach EMR wieder arbeiten um mit der selben Diagnose wie vor EMR wieder in Anspruchsregionen zu kommen. Zählt dann auch die 3 Jahre Blockfrist mit Anrechnung der Rentenzeit über die dann 78 Wochen hinaus?
2. Was ist wenn ich mich beim AG melde und drauf die Woche wegen etwas anderem krank bin, besteht dann sofort Leistungsanspruch seitens AG und anschl. KK.?
Bin echt dankbar für Eure Ausführungen, bzw. von Erfahrungen zu hören, da ich mir echte Sorgen mache.
Mit freundlichen Grüßen
Matze
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 22.04.2020, 10:57
von Czauderna
Heißt das im Umkehrschluss für mich sofort nach „Harz4“ oder wie das heißt?
Aber mal was anderes.....
1. wie lange muss ich in der gesetzlichen KK nach EMR wieder arbeiten um mit der selben Diagnose wie vor EMR wieder in Anspruchsregionen zu kommen. Zählt dann auch die 3 Jahre Blockfrist mit Anrechnung der Rentenzeit über die dann 78 Wochen hinaus?
2. Was ist wenn ich mich beim AG melde und drauf die Woche wegen etwas anderem krank bin, besteht dann sofort Leistungsanspruch seitens AG und anschl. KK.?
Hallo
wenn es keine Möglichkeit der Renten-Verlängerung gibt und kein Anspruch auf ALG-1, dann bleibt eigentlich nur ALG-2 (Hartz IV) übrig.
1. Machen wir mal ein Beispiel (möglichst einfach gehalten) - Es kam wegen einer Arbeitsunfähigkeit mit der Diagnose "A" zum Krankengeldanspruch
ab dem 01.04.2018 - Die Kasse hat damals geprüft ob in den vergangenen drei Jahren, also vom 01.04. 2015 - 31.03.2018 bereits schon einmal Arbeitsunfähigkeitszeiten (incl. Krankengeldanspruch) wegen dieser Diagnose vorgelegen haben. Das war nicht der Fall. Demnach läuft die maßgebende Blockfrist vom 01.04.2018 - 31.03.2021. Innerhalb dieser Frist besteht nun ein Krankengeldanspruch von 78 Wochen.
Die Arbeitsunfähigkeit selbst dauerte vom 01.04.2018 - 31.03.2019, also 52 Wochen. Danach wurde wieder entweder gearbeitet oder auch nicht. Am 01.01.2021 tritt erneut Arbeitsunfähigkeit wegen der Diagnose "A" ein und es besteht eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch. Wegen dieser Diagnose besteht nun schon eine Blockfrist bis zum 31.03.2021 und von den 78 Wochen sind bereits 52 Wochen verbraucht, bleiben also noch 26 Wochen übrig. Die Arbeitsunfähigkeit dauert nun aber über den 31.03.2021 hinaus an, d.h.
die noch vorhandenen 26 Wochen Leistungsanspruch können innerhalb der Blockfrist nicht aufgebraucht werden und genau aus diesem Grunde schließt sich nun eine neue Blockfrist an vom 01.04.2021 - 31.03.2024 für die Diagnose "A" mit einem erneuten Anspruch von 78 Wochen ab dem 01.04.2021.
2. Grundsaetzlich "ja" - was den Krankengeldanspruch angeht und wenn in der Woche vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit auch gearbeitet wurde sehe ich auch die Entgeltfortzahlung als gegeben an, aber das ist Arbeitsrecht.
Gruss
Czauderna
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 22.04.2020, 18:09
von D-S-E
Czauderna hat geschrieben: ↑22.04.2020, 10:57
2. Grundsaetzlich "ja" - was den Krankengeldanspruch angeht und wenn in der Woche vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit auch gearbeitet wurde sehe ich auch die Entgeltfortzahlung als gegeben an, aber das ist Arbeitsrecht.
Auch da würde ich zumindest mal ein dickes Fragezeichen hintersetzen.
Nehmen wir mal an, die Erwerbsminderungsrente wurde nach einem Herzinfarkt bewilligt, weil die Einschränkungen so stark waren, dass nicht mehr gearbeitet werden konnte.
Jetzt läuft die Rente aus, du trittst deinen Job an und nach 3 Tagen wird eine AU ausgestellt mit einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel "F43.2 Anpassungsstörung".
Die Krankenkasse wird niemals ohne weiteres Krankengeld bewilligen. Sie wird prüfen, ob:
- die psychische Erkrankung durch Folgen des Herzinfarktes entstanden ist (in diesem Fall ist von durchgehender AU auszugehen --> Kein Krankengeldanspruch verbleibend!)
oder
- ob die kardiologische Erkrankung immer noch regelmäßig behandelt wird und nur aus taktischen Gründen nicht auf der AU auftaucht (Kann die Krankenkasse nachweisen, dass aus kardiologische Erkrankung noch AU auslöst, bestünde ebenfalls kein Krankengeldanspruch mehr)
...
Das ganze ist äußerst kompliziert - Du wirst es schwer haben, einen neuen Krankengeldanspruch geltend zu machen, denn die Kasse weiß genau, wo gemauschelt wird. Für Fälle wie deinen ist ALG II oder Sozialhilfe vorgesehen, wenn die Rente nicht verlängert wird.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 12.05.2020, 13:54
von Matze62
Hallo zusammen,
ich bin’s nochmal.
Ich habe da was gefunden, was eigentlich den KG Anspruch nach einer EMR wieder aufleben läßt. und der Aussage der Krankenkasse wiederspricht, oder sehe ich das falsch?
Bundessozialgericht
Wiederaufleben – Krankengeldanspruch – Nichtausschöpfung des Anspruchs – zwischenzeitlicher Bezug einer EU-Rente – Inhalt eines Grundurteils
Ein früher nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld lebt nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wieder auf.
BSG, Urteil vom 29. 9. 1998 – B 1 KR 5/97 R (lexetius.com/1998,155)
Begründung:
Da man während der Rente keinen Anspruch auf KG hat, da über KVdR versichert, Kann die Zeit auch nicht auf die 78 Wochen angerechnet werden. Also lebt bei einer Versicherungspflicht nach Rente mit Anspruch auch der KG Anspruch mit der selben Krankheit wie vor der Rente wieder auf.
Bitte korrigieren, falls ich da was falsch verstanden habe- danke
Mit freundlichen Grüßen
Matze
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 12.05.2020, 14:40
von Czauderna
Hallo,
hast du dir das komplette Urteil durchgelesen ?.
Ich habe mir die Mühe gemacht.
Alles Erstes ist mit aufgefallen, dass dieses Urteil bereits 22 Jahre alt ist und es danach bereits einige Änderungen im SGB.
gegeben hat, z.B. § 50 GB V. zuletzt am 06.05.2019
Dann ist mir aufgefallen, dass es da um Blockfristen ging und um Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Es wurde dort nicht ausdrücklich ausgeführt, dass bis Bezug einer Erwerbsminderungsrente auch automatisch Arbeitsunfähigkeit
besteht.
Dann ist mir aufgefallen, dass im Urteil von einer "Klarstellung" die Rede ist, das ein Krankengeldanspruch nur dann besteht, wenn auch nach Wegfall der Erwerbsminderungsrente eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch besteht.
Und mir ist aufgefallen, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt, die insgesamt nicht auf alle Fälle, auch für die Zukunft (vom Zeitpunkt der Urteilsverkündung) anwendbar ist.
Jetzt bin ich kein Jurist und sicher kann D-S-E auch etwas dazu schreiben, aber ich bin nach wie vor der Meinung, dass nach Wegfall der Erwerbsminderungsrente es nicht wieder zur Krankengeldzahlung kommt, weil folgende Punkte nicht erfüllt sind
1. Klärung, bzw. Nachweis der Arbeitsunfähigkeit wegen der maßgebenden Diagnose während der Rentenbezugszeit
2. Dementsprechend keine Bildung der "weiteren" Blockfrist möglich
3. Nach Ende der Rente keine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch
4. Fassung des § 50 SGB V. - letzte Änderung vom 06.05.2019
Gruss
Czauderna
Re: Nach Erwerbsminderungsrente keinen KG -Anspruch mehr?
Verfasst: 12.05.2020, 15:32
von Matze62
@czauderna
Hallo,
vielen Dank für Deine Mühe mir das nochmal darzustellen.
Also scheint das zu einzelfalllastig und zu alt zu sein. Schade
Mit freundlichen Grüßen
Matze