GKV BRG
Verfasst: 08.03.2020, 14:31
Hallo zusammen,
wie geht Ihr in Euren Kassen mit den Betriebsrenten ab 01.01.2020 vor, wenn bekannt ist (z.B. bei den Kapitalabfindungen), dass es sich selbstverständlich um bAV-Leistungen handelt (sonst wären sie nicht gemeldet worden), obwohl das Meldeverfahren zwischen Zahlstellen und Kassen technisch noch nicht angepasst ist?
Bieten sich diese Leistungen als Bestandsfälle (in denen keine neue Meldung der ZAST vorgesehen ist) nicht jetzt schon hierzu an?
Den Freibetrag/Freigrenze z.B. mit einfachem Exelrechner mangels Software beitragsrechlich zu Gunsten der Kunden zu prüfen, stünden welche Bedenken entgegen?
Danke für eine Rückinfo hierzu.
wie geht Ihr in Euren Kassen mit den Betriebsrenten ab 01.01.2020 vor, wenn bekannt ist (z.B. bei den Kapitalabfindungen), dass es sich selbstverständlich um bAV-Leistungen handelt (sonst wären sie nicht gemeldet worden), obwohl das Meldeverfahren zwischen Zahlstellen und Kassen technisch noch nicht angepasst ist?
Bieten sich diese Leistungen als Bestandsfälle (in denen keine neue Meldung der ZAST vorgesehen ist) nicht jetzt schon hierzu an?
Den Freibetrag/Freigrenze z.B. mit einfachem Exelrechner mangels Software beitragsrechlich zu Gunsten der Kunden zu prüfen, stünden welche Bedenken entgegen?
Danke für eine Rückinfo hierzu.