Anpassung der Beiträge für Selbständige im laufenden Jahr
Verfasst: 13.02.2020, 11:12
Hallo,
ich habe ein Verständnisproblem zu der aktuellen Regelung der Neufestsetzung der GKV-Beiträge nach Einreichung des Steuerbescheids und wäre dankbar für eine Information.
Werden die im laufenden Jahr bereits entrichteten Beiträge nach Eingang des Steuerbescheids vom Vorjahr angepasst?
Beispiel:
Für Januar bis März 2020 wurden bereits Beiträge zur GKV entsprechend dem Steuerbescheid für 2018 gezahlt. Im April wird der Steuerbescheid für 2019 bei der Krankenversicherung eingereicht und der Breitrag wird für die Monate in 2019 neu festgesetzt. Der Gewinn in 2019 war niedriger als in 2018 und somit erfolgt eine Rückerstattung/Verrechnung der zuviel gezahlten Beiträge für 2019 und eine niedrigere Festsetzung der zukünfigen Beiträge ab April 2020.
Was ist nun mit den 3 bereits in 2020 gezahlten (zu hohen) Beiträgen? Werden diese erst mit dem Steuerbescheid für 2020, also im Folgejahr, ausgeglichen oder erfolgt der Ausgleich sofort?
Zum Vergleich:
Bei den Einkommensteuervorauszahlungen werden die noch nicht gezahlten "Raten" im laufenden Jahr niedriger angesetzt um die zuviel geleisteten Vorauszahlungen auszugleichen. Ich habe den Verdacht, dass dies bei den GKV-Beiträgen anders ist?
ich habe ein Verständnisproblem zu der aktuellen Regelung der Neufestsetzung der GKV-Beiträge nach Einreichung des Steuerbescheids und wäre dankbar für eine Information.
Werden die im laufenden Jahr bereits entrichteten Beiträge nach Eingang des Steuerbescheids vom Vorjahr angepasst?
Beispiel:
Für Januar bis März 2020 wurden bereits Beiträge zur GKV entsprechend dem Steuerbescheid für 2018 gezahlt. Im April wird der Steuerbescheid für 2019 bei der Krankenversicherung eingereicht und der Breitrag wird für die Monate in 2019 neu festgesetzt. Der Gewinn in 2019 war niedriger als in 2018 und somit erfolgt eine Rückerstattung/Verrechnung der zuviel gezahlten Beiträge für 2019 und eine niedrigere Festsetzung der zukünfigen Beiträge ab April 2020.
Was ist nun mit den 3 bereits in 2020 gezahlten (zu hohen) Beiträgen? Werden diese erst mit dem Steuerbescheid für 2020, also im Folgejahr, ausgeglichen oder erfolgt der Ausgleich sofort?
Zum Vergleich:
Bei den Einkommensteuervorauszahlungen werden die noch nicht gezahlten "Raten" im laufenden Jahr niedriger angesetzt um die zuviel geleisteten Vorauszahlungen auszugleichen. Ich habe den Verdacht, dass dies bei den GKV-Beiträgen anders ist?