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Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 10:10
von Sandra2877
Hallo liebe Leute,
bin neu hier im Forum.
Ich habe gerade Ärger mit meiner Krankenkasse bzw die sind stur.
Ich war bis zum 16.9 .2019 krankengeschrieben auf Grund einer Depression. Am 17.09.2019 habe ich an eine beruflichen Rehabillitation teilgenommen, die nun am 16.2.2020 endet. Für diese Massnahme musste ich maßnahme fähig/arbeitsfähig geschrieben werden.
Nun wollte ich meiner KK mitteilen das ich ab 17.02.2020 wieder au bin und ich wieder Krankengeld beziehen möchte.
Doch die weigern sich ,weil ich 5 Monate Maßnahme fähig war, nur das musste ich sein. Ab April gehe ich auch in eine Wiedereingliederung bei meinen Arbeitgeber, diese wollen sie mir auch nicht bezahlen.
Ich muss dazu sagen ,da ich noch Anspruch auf KG habe ,also auch noch nicht ausgesteuert bin. Hätte noch halbes Jahr Anspruch.
Nun werde ich ab 17.02.2020 ohne Geld dastehen, denn während der Zeit der beruflichen Reha habe ich Übergangsgeld bezogen, das nun endet.
Ich weis gerade nicht weiter....jeder sagt mir es steht mir noch KG zu (hier die Experten in der Reha, meine Ärztin) ,nur die KK weigert sich .
Habe nun ein Attest von meiner Ärztin das ich zur KK schiche, welches das alles nochmal bescheinigt. Dies wird dort dem MDK vorgestellt, aber das kann sich ja alles ziehen.
Kennt jemand so einen ähnlichen Fall oder selber erlebt und könnte mir Ratschläge geben?
LG
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 10:56
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum.
Zunächst wäre zu klären, ob tatsächlich ein Krankengeldanspruch besteht.
Du hast während der beruflichen Maßnahme Übergangsgeld von der Rentenversicherung bezogen?
Die Maßnahme wurde, bzw. wird regulär beendet und nicht wegen Arbeitsunfähigkeit abgebrochen?
Du hast der Krankenkasse ab dem 17.02.2020 eine Erstmeldung deines behandelnden Arztes der Arbeitsunfähigkeit übersandt?
Du stehst in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis?
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 11:03
von Sandra2877
Hallo,
danke das du dich so rasch meldest.
Genau ich habe während der Maßnahme Übergangsgeld bezogen.
Die Maßnahme wir regulär beendet, aber mit dem hinweis das ich noch nicht arbeitsfähig bin.
Die AU werde ich am 17.02.2020 erst bekommen und werde sie umgehend an die KK weiterleiten.
Und ja ich habe ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis, das ich auch vor habe wieder aufzunehmen ,im Rahmen einer 6 wöchigen Eingliederung.
Die Details zur Wiedereingliederung werden am 3.03.2020 mit meiner behandelnden Ärztin besprochen.
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 11:25
von Czauderna
Sandra2877 hat geschrieben: ↑13.02.2020, 11:03
Hallo,
danke das du dich so rasch meldest.
Genau ich habe während der Maßnahme Übergangsgeld bezogen.
Die Maßnahme wir regulär beendet, aber mit dem hinweis das ich noch nicht arbeitsfähig bin.
Die AU werde ich am 17.02.2020 erst bekommen und werde sie umgehend an die KK weiterleiten.
Und ja ich habe ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis, das ich auch vor habe wieder aufzunehmen ,im Rahmen einer 6 wöchigen Eingliederung.
Die Details zur Wiedereingliederung werden am 3.03.2020 mit meiner behandelnden Ärztin besprochen.
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung - ich sehe die Sache so - Die Maßnahme wird regulär beendet, da es sich aber um eine berufliche Maßnahme handelt, kann die Meinung der Reha-Einrichtung, dass Arbeitsunfähigkeit vorliegt nicht gewertet werden, das würde nur bei medizinischer Reha gelten und da stünde auf dem Entlassungsschein "arbeitsunfähig" - was du also unbedingt meiner Meinung nach benötigst, ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deines Arztes, beginnend mit dem
16.02.2020 oder auch früher. Dann ist die Arbeitsunfähigkeit während der Maßnahme eingetreten, dauert über das Ende hinaus an und damit ist auch dein Krankengeldanspruch gesichert. Ohne passende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung konnte die Kasse auch keine andere Aussage treffen.
Ich denke, dass sich dazu auch noch andere Experten äußern werden - ich sehe die Sache so wie geschrieben.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 11:38
von Sandra2877
Okay danke, aber werde die Au erst am 17.02.2020 bekommen....da die Massnahme bis 16.02 (sonntag) geht.
Ich werde mit der selben Diagnose Au sein, wie vor der Massnahme.
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 11:50
von Czauderna
Sandra2877 hat geschrieben: ↑13.02.2020, 11:38
Okay danke, aber werde die Au erst am 17.02.2020 bekommen....da die Massnahme bis 16.02 (sonntag) geht.
Ich werde mit der selben Diagnose Au sein, wie vor der Massnahme.
Hallo,
wie geschrieben, ich denke, dass sich da noch andere Experten zu Wort melden, aber wenn deine Arbeitsunfähigkeit erst am 17.02. festgestellt wird, beginnt auch erst mit diesem Tag der Krankengeldanspruch - deine Versicherung als berufliche Rehabilitand endete am 16.02., d.h. die Kasse könnte dann sagen, du stehst ab dem 17.02. nicht mehr in einem Versicherungsverhältnis mit Krankengeldanspruch. Dagegen spräche nur, dass du noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, da bin ich mir jetzt auch nicht so sehr sicher - deshalb benötigen wir noch eine zweite Meinung.
Die Diagnose spielt in diesem Fall keine Rolle - du warst während der beruflichen Maßnahme, rechtlich gesehen, nicht arbeitsunfähig, das ist Fakt
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 12:11
von Sandra2877
Okay...danke ….aber an wen wende ich mich falls ihr das wisst,wo ich in der Zeit Gelder beantragen kann?
Ich komme ja erst im April in die Wiedereingliederung und kann ja jetzt nicht ohne Gelder auskommen!
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 14:47
von D-S-E
Hallo Sandra,
ganz klarer Sachverhalt:
Du musst zwingend an dem Tag, an dem du krankgeschrieben wirst, mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein.
Und hier kommt es nur auf den Tag an, an dem du die Krankmeldung erhälst! Rückwirkende Attestierungen spielen keine Rolle.
Wenn die Maßnahme am 16.02.2020 offiziell endet, musst du spätestens an diesem Tag krankgeschrieben werden. Am Montag ist es unter Garantie zu spät. Gehst du aber morgen, Freitag den 14.02.2020 zum Arzt, ist alles okay.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 16:05
von sundancere20j
Ist es nicht so, dass das Übergangsgeld weiterläuft bis zum Abschluss der Rehabiltationsmaßnahme?
Hier mal auszugsweise die Info auf der Seite der DRV...
Eine stufenweise Wiedereingliederung kommt in Betracht, wenn Sie nach einer Rehabilitationsleistung arbeitsunfähig sind und schrittweise an Ihre volle Arbeitsbelastung herangeführt werden sollen. Für diese Zeit gelten Sie weiterhin als arbeitsunfähig.
Besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld, so wird dieses für die Zeit nach dem Ende der Rehabilitationsleistung bis zum Beginn und für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung gewährt. Haben Sie bereits während der Rehabilitationsleistung Übergangsgeld bezogen, wird es in der bisherigen Höhe weitergezahlt. Nach Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung müssen Sie die „Beginnmitteilung“ (Formular G0840) vom behandelnden Arzt und vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und beim Rentenversicherungsträger einreichen. Kontoverbindung und Unterschrift nicht vergessen! Danach bekommen Sie rückwirkend Übergangsgeld ausgezahlt. Die weiteren Zahlungen erhalten Sie ebenfalls rückwirkend, jeweils nach Eingang der Folgebescheinigung oder der Abschlussbescheinigung (Formular G0842). Der Anspruch auf Übergangsgeld endet mit der Aufnahme der vollen Erwerbstätigkeit oder vorzeitig mit dem Abbruch der Wiedereingliederung.
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Damit wäre die AU ab dem 17.02.2020 ausreichend und muss der Kasse lediglich vorgelegt werden. Der Krankengeldanspruch ruht, weil bis zum Beginn und über die Dauer der Wiedereingliederung Übergangsgeld gezahlt wird.
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 16:37
von Czauderna
Hallo,
ja, so kenne ich das auch, allerdings tauchen da zwei Fragen auf - Muss nicht die Entlassung aus der Reha als Arbeitsunfähig erfolgen und da schliesst sich gleich die Frage an - gilt das nicht nur für medizinische Reha`s.
Ich habe dazu noch dieses Urteil gefunden -
https://www.rehadat-recht.de/de/arbeit- ... gliederung
Demnach, wenn wir mal unterstellen, dass berufliche Reha und medizinische Reha gleichbedeutend sind, kann zwischen Entlassung aus der Reha und Antritt der Wiedereingliederung auch ein längerer Zeitraum liegen um den Anspruch auf Übergangsgeld aufrechtzuerhalten.
Nur, auch in diesem Fall war es eine medizinische Reha und die Entlassung erfolgte als arbeitsunfähig.
In unserem Fall ist das nicht so - berufliche Reha und am Tag der Entlassung keine ärztlich (medizinisch) bescheinigte Arbeitsunfähigkeit.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 16:56
von sundancere20j
Also meiner Auffassung nach unterscheidet die Rentenversicherung da nicht nach medizinischer und beruflicher Rehabilitation.
Hier mal der Link zu der Seite, von wo aus ich kopiert habe:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... sgeld.html
Wenn es da eine Unterscheidung gäbe, würde die DRV die Infos wohl strikter trennen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Und die Fragende wird ja schließlich arbeitsunfähig entlassen.
Ich frage mich nur:
Gibt es während der Maßnahme nicht sowas wie ein Entlassmanagement, um eben solche Fragen und Missverständnisse im Vorfeld zu klären?
Kann tatsächlich ziemlich verwirrend sein. Und ich bin wahrlich nicht vom Fach.
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 17:51
von Czauderna
Hallo,
Und die Fragende wird ja schließlich arbeitsunfähig entlassen.
Genau das ist nicht der Fall, weil in einer beruflichen Reha keine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden kann - wer soll das dort machen - da gibt es keine Ärzte, die so etwas beurteilen könnten, anders eben, als bei einer medizinischen Reha.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 13.02.2020, 18:18
von sundancere20j
Na dann bekommt sie halt die AU vom Arzt ab dem 17.02.2020 wenn sie am 16.02.2020 die Maßnahme beendet. Ist meiner Meinung nach auch nahtlos, soweit der letzte Tag bescheinigt am 16.02.2020, also einem Sonntag, endet.
Dennoch ruht meiner Meinung nach der Anspruch auf Krankengeld und die Kasse liegt richtig, weil die RV weiter Übergangsgeld zahlt.
Ich werde ja nicht voll arbeitsfähig entlassen und fange vier Wochen später eine Wiedereingliederung an, für die ich dann wieder als arbeitsunfähig gelte.
Das ist ja das was ich meinte. Solche Fragen müssen einem doch fachkundig beantwortet werden, bevor das Ende dieser Maßnahme erreicht ist. Es wird doch zumindest besprochen werden, wie es nach einer solchen Maßnahme weitergeht.
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 14.02.2020, 12:34
von Sandra2877
Hallo,
danke für die vielen Rückmeldungen .
Wie ich sehe gehen da auch die Meinungen auseinander. Ich werde am 17.02,2020 meine AU mit einen ärztlichen Attest meiner Fachärztin zu meiner KK schicken. Das geht wohl zum MDK,die prüfen es. Nur halt das kann dauern, deshalb ist trotz bestehenden Vertrag ,mein Gang zum Arbeitsamt.
Hier in der beruflichen REha gibt es auch Ärzte ,die einen das bescheinigen,das ich im Moment noch arbeitsunfähig bin.
Werde gleich evtl erfahren ,ob nicht doch die Rentenversicherung in meinen Fall ne Art Überbrückungsgeld zahlt, da wollte sich meine Ansprechperson hier in der Massnahme drum kümmern.
Re: Krankengeld nach massnahmefähig
Verfasst: 14.02.2020, 12:48
von Czauderna
Hallo,
Hier in der beruflichen REha gibt es auch Ärzte ,die einen das bescheinigen,das ich im Moment noch arbeitsunfähig bin.
na, dann wäre doch "die Kuh vom Eis" und die Voraussetzung erfüllt - der oder die Reha-Ärzte bescheinigen, dass die Entlassung aus der beruflichen Reha arbeitsunfähig erfolgt und ab wann diese Arbeitsunfähigkeit gilt und der Facharzt stellt am 17.02. eine entsprechende Folgemeldung aus.
Da sollte es dann sein.
Wenn natürlich die Rentenversicherung gleich bescheinigt, dass Anspruch auf Übergangsgeld bis zum Beginn der Wiedereingliederung besteht, dann ist es ja noch einfacher.
Gruss
Czauderna