Kenntnisdatum, Gesundheitsfragen und Versschutz
Verfasst: 06.02.2020, 12:54
Angenommen jemand schliesst (=unterschreibt) eine krankenhaus-krankenzusatzversicherung am 07.06.2019 ab.
Der Laufzeitbeginn sei der 01.07.2019. Nach Ende der 3-monatigen Wartefrist beginnt der offizielle
Versicherungsschutz dann am 01.10.2019
Zum Zeitpunkt der Unterschrift hat der Vers-Kunde keine Kenntnis von Krankheiten.
Jetzt stellt sich am
a) 18.06.2019
b) 18.08.2019
bei einem Medizincheck heraus, dass er ein Magengeschwür hat.
Fragen:
1. Kann die Krankenversicherung dann in beiden Fällen a+b noch nachträglich den Magen vom Versicherungsschutz ausnehmen?
2. Kann die Krankenversicherungen dann in beiden Fällen a+b für die Behandlungskosten, die nach dem 01.10.2019 entstehen die Kostenübernahme verweigern?
Peter
Der Laufzeitbeginn sei der 01.07.2019. Nach Ende der 3-monatigen Wartefrist beginnt der offizielle
Versicherungsschutz dann am 01.10.2019
Zum Zeitpunkt der Unterschrift hat der Vers-Kunde keine Kenntnis von Krankheiten.
Jetzt stellt sich am
a) 18.06.2019
b) 18.08.2019
bei einem Medizincheck heraus, dass er ein Magengeschwür hat.
Fragen:
1. Kann die Krankenversicherung dann in beiden Fällen a+b noch nachträglich den Magen vom Versicherungsschutz ausnehmen?
2. Kann die Krankenversicherungen dann in beiden Fällen a+b für die Behandlungskosten, die nach dem 01.10.2019 entstehen die Kostenübernahme verweigern?
Peter