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Arbeitnehmer mit Selbständigen Nebenberuf
Verfasst: 05.02.2020, 22:35
von Acxiss
Hallo Leute,
ich brauche mal eure Erfahrung. Wir möchten die GKV wechseln da alleine ich im Jahr dadurch knapp 300,- sparen kann. Meine Frau arbeitet mit Teilzeit 15 Stunden die Woche und möchte ab 01.05. eine Selbständige Nebentätigkeit ausüben. Diese wird denn jetzigen Teilzeit Verdienst natürlich Anfangs nicht übertreffen. Wie müssen wie das denn dann bei der neue KK angeben und wer zahlt die Beiträge?
Grüße Acxiss
Re: Arbeitnehmer mit Selbständigen Nebenberuf
Verfasst: 05.02.2020, 23:28
von Czauderna
Hallo,
wenn deine Ehefrau pflichtversichert ist aufgrund der Tätigkeit als Arbeitnehmerin, dann ist das Einkommen in der nebenberuflichen Tätigkeit
beitragsfrei. Die Frage stellt sich eben nur, ist deine Ehefrau wirklich nebenberuflich selbständig oder vielleicht doch hauptberuflich. Das könnte nicht nur eine Frage des Arbeitseinkommens sein, sondern auch eine Frage der wöchentlichen Arbeitszeit. Da sie derzeit nur 15 Stunden als Arbeitnehmerin arbeitet, könnte dieser Umstand ggf. zur hauptberuflichen Selbständigkeit führen. Grundsätzlich gilt, wenn man als Arbeitnehmer mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet und als Selbständige weniger, dann ist man nebenberuflich Selbständig, aber jeder Fall wird individuell behandelt und entschieden
Zur konkreten Frage - ja, ich würde das der Kasse melden und die Nebenberuflichkeit feststellen lassen.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitnehmer mit Selbständigen Nebenberuf
Verfasst: 06.02.2020, 12:38
von Acxiss
Guten Morgen,
vielen Dank für deine Antwort. Das ist schon einmal gut zu wissen. Wir werden es einfach durch die KK entscheiden lassen. Momentan arbeitet meine Frau ca. 2 Stunden am Tag an ihrem kleinen Unternehmen und eben nahezu keine Einkünfte. Nachdem was ich im Internet gefunden habe wird doch auch der Status des Einkommens berücksichtigt oder? die Haupteinnahmequelle für sie ist eben der Teilzeit Vertrag.
Grüße
Re: Arbeitnehmer mit Selbständigen Nebenberuf
Verfasst: 06.02.2020, 13:10
von Czauderna
Hallo,
das Einkommen dient u.a. auch als Kriterium für die Beurteilung für haupt- oder nebenberuflich selbständig, aber es kann nur dann für eine hauptberufliche Selbständigkeit stehen, wenn es von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist und so, wie geschildert ist das bei deiner Ehefrau ja nicht.
Gruss
Czauderna