Rückkehr nach Deutschland
Verfasst: 31.01.2020, 12:38
Hallo, und guten Tag !
Nach einem einjährigem privatem Aufenthalt in Asien, fliege ich wieder am 26.02.2020 in Deutschland ein.
Ich war bis zu meinem Abflug immer GKV versichert und habe mich damals bei meiner KK ordnungsgemäß abgemeldet.
Ich beabsichtige, mich in den nächsten Tagen bei meiner alten KK wieder zu melden und meine Rückkehr anzukündigen, damit ich gleich wieder ab dem ersten Tag in Deutschland versichert bin.
In Asien war ich das ganze Jahr nur über eine Auslands-Reisekrankenversicherung krankenversichert.
Damit ich nicht gleich von der AfA unter Vermittlungsdruck gesetzt werden, da ich einen Fachkräftemangelberuf habe, will ich mich erst mal freiwillig krankenversichern.
Meine Frage dazu, muß ich dann den ganzen Februar zahlen oder wird täglich ab dem 26.02.2020 der Februar abgerechnet ?
Und wie ist das, wenn ich mich z.B ab Mitte März bei der Afa melde, muß ich dann trotzdem für den ganzen März die freiwilligen Beiträge bezahlen ?
Vielen Dank für Eure Auskunft !
Nach einem einjährigem privatem Aufenthalt in Asien, fliege ich wieder am 26.02.2020 in Deutschland ein.
Ich war bis zu meinem Abflug immer GKV versichert und habe mich damals bei meiner KK ordnungsgemäß abgemeldet.
Ich beabsichtige, mich in den nächsten Tagen bei meiner alten KK wieder zu melden und meine Rückkehr anzukündigen, damit ich gleich wieder ab dem ersten Tag in Deutschland versichert bin.
In Asien war ich das ganze Jahr nur über eine Auslands-Reisekrankenversicherung krankenversichert.
Damit ich nicht gleich von der AfA unter Vermittlungsdruck gesetzt werden, da ich einen Fachkräftemangelberuf habe, will ich mich erst mal freiwillig krankenversichern.
Meine Frage dazu, muß ich dann den ganzen Februar zahlen oder wird täglich ab dem 26.02.2020 der Februar abgerechnet ?
Und wie ist das, wenn ich mich z.B ab Mitte März bei der Afa melde, muß ich dann trotzdem für den ganzen März die freiwilligen Beiträge bezahlen ?
Vielen Dank für Eure Auskunft !