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mehrere Betriebsrenten
Verfasst: 27.01.2020, 17:21
von Neutral55
Hallo,
ich habe 01.01.2020 eine Betriebsrente als Einmalzahlung erhalten. Die KK schreibt, das ich mit meinen Zahlbetrag (Auszahlung/120) unter 159,25 EUR liege und keine KK zahlen muss. In zwei Monaten bekomme ich nochmal eine andere Betriebsrente als Einmalzahlung ausgezahlt. Meine Frage, weiß jemand ob diese dann eigenständig berechnet wird, oder werden dann beide zusammen gerechnet und dann eine neuer Zahlbetrag berechnet. Wenn ja, wo kann man das evtl. (SGB etc.) nachlesen?
MfG
Re: mehrere Betriebsrenten
Verfasst: 27.01.2020, 19:28
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, werden die beiden Betriebsrenten, auch bei einer Kapitalisierung zusammengerechnet, auf 120 Kalendermonate verteilt und wenn dann weniger als 159,25 € herauskommen besteht keine Beitragspflicht. Aber, und da weiß ich (noch) nicht, wie das berechnet wird - Beispiel : Umgerechnet würden die beiden Betriebsrenten zusammen im Monat 200,25 € ergeben, dann wären ja nach neuem Recht die
159,25 € beitragsfrei, bleiben also die 50,00 € übrig und folglich müssten 120 Kalendermonate mit Beitrag belegt wären, was (incl. Pflegeversicherung, für die übrigens diese Freigrenze nicht zählt) mtl. ca. 13,00 € ausmachen würden.
Wie gesagt, das mit der Freigrenze ist meines Wissens nach in der Praxis noch nicht so ganz geklärt - ich z.B. habe noch nach dem alten Recht meine Betriebsrente erhalten, also voll mit Beitrag belegt.
Hier dazu nähere Informationen -
https://gkv-spitzenverband.de/krankenve ... pse1100441
Gruss
Czauderna
Re: mehrere Betriebsrenten
Verfasst: 28.01.2020, 16:34
von Zeppelin
Hallo,
so hatte ich mir das im Vorfeld auch schon ausgerechnet (Kap1 + Kap2 / 120) - 159,25 EUR. Auf das Ergebnis dann bei meiner KK 15,5% KK-Beitrag. Wobei das dann jeweils am 1.Juli eines Jahres anhand des dann aktuellen KK-Beitrags neu berechnet wird. So meine Infos.
Was mich interessiert, mein erste Kap-Auszahlung ist Beitragsfrei, wenn im Februar die zweite Kap-Auszahlung kommt, soll ja wohl beide zusammen gerechnet werden. Das darf dann IMHO aber erst ab der zweiten Zahlung passieren, weil der Zeitraum davor war ja Beitragsfrei. Deswegen wüsste ich gerne, in welchen Gesetz etc. nachzulesen ist, wie das mit der Zusammenrechnen genau abläuft. So könnte ich dann evtl. nach Erhalt der Endrechnung evtl. schneller Einspruch einlegen. Aber ok, mal abwarten, was da kommt.
MfG