Nachträglich Forderung von Vorauszahlungen
Verfasst: 24.01.2020, 12:19
Hallo Kollegen,
folgender Fall:
1. Im Vorjahr kommt ein Bescheid für die Vorauszahlungen der Krankenkassenbeiträge für das nächste Jahr, zum Beispiel 300 Euro / Monat.
2. Im gesamten Jahr werden auch die 300 Euro gezahlt und das Jahr ist vergangen, also Januar nächstes Jahr.
3. Der Steuerbescheid vom Vor-Vor-Jahr kommt, es war ein gutes Jahr, der auch eingereicht wird. (Vor-vor-Jahr wird richtig berechnet, alles gut)
4. Es kommt jedoch noch ein Bescheid, dass man die Vorauszahlungen für das Vorjahr nun rückwirkend anpasst und man für das Vorjahr nun 800 Euro / pro Monat Vorleistung zahlen soll und nun 6000 Euro Vorauszahlungen Nachzahlen soll (Zahlungstermin Februar). ( Es handelt sich nicht um die Neuberechnung der tatsächlichen Beiträge für das Jahr anhand des Steuerbescheids des Jahres, sondern nur die Vorauszahlung, im Januar kann ja der Steuerbescheid für das letzte Jahr noch nicht vorliegen)
Wir dachten immer, wenn der Steuerbescheid für das betreffende Jahr kommt wird dann die Abschlussrechnung gemacht (Regelung ab 2018).
Nun ist es so, in dem betreffenden Jahr lief es eigentlich schlechter, dass die 300 Euro Beitrag eigentlich schon der richtige Beitrag gewesen wäre und mit 800 Euro rückwirkender Beitragserhöhung voll Überbezahlt.
Was tun, fragt der Meister? Darf die Krankenkasse rückwirkend Vorauszahlungen erhöhen?
folgender Fall:
1. Im Vorjahr kommt ein Bescheid für die Vorauszahlungen der Krankenkassenbeiträge für das nächste Jahr, zum Beispiel 300 Euro / Monat.
2. Im gesamten Jahr werden auch die 300 Euro gezahlt und das Jahr ist vergangen, also Januar nächstes Jahr.
3. Der Steuerbescheid vom Vor-Vor-Jahr kommt, es war ein gutes Jahr, der auch eingereicht wird. (Vor-vor-Jahr wird richtig berechnet, alles gut)
4. Es kommt jedoch noch ein Bescheid, dass man die Vorauszahlungen für das Vorjahr nun rückwirkend anpasst und man für das Vorjahr nun 800 Euro / pro Monat Vorleistung zahlen soll und nun 6000 Euro Vorauszahlungen Nachzahlen soll (Zahlungstermin Februar). ( Es handelt sich nicht um die Neuberechnung der tatsächlichen Beiträge für das Jahr anhand des Steuerbescheids des Jahres, sondern nur die Vorauszahlung, im Januar kann ja der Steuerbescheid für das letzte Jahr noch nicht vorliegen)
Wir dachten immer, wenn der Steuerbescheid für das betreffende Jahr kommt wird dann die Abschlussrechnung gemacht (Regelung ab 2018).
Nun ist es so, in dem betreffenden Jahr lief es eigentlich schlechter, dass die 300 Euro Beitrag eigentlich schon der richtige Beitrag gewesen wäre und mit 800 Euro rückwirkender Beitragserhöhung voll Überbezahlt.
Was tun, fragt der Meister? Darf die Krankenkasse rückwirkend Vorauszahlungen erhöhen?