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Zeitanrechnung bei Reha im Bezug auf Krankengeld, 78 Wochenfrist

Verfasst: 23.01.2020, 12:50
von Sephoria
Guten Morgen,

ich benötige bitte eure Hilfe.
Ich habe Krankegeld erhalten und wurde von der KK aufgwfordert eine Reha zu besuchen.
Jetzt befinde ich mich in einer Rehamassnahme, der Kostenträger ist die DRV

Würde der Aufenthalt der Reha den Krankengeldanspruch verkürzen?


Ich verstehe das nicht so ganz?

Re: Zeitanrechnung bei Reha im Bezug auf Krankengeld, 78 Wochenfrist

Verfasst: 23.01.2020, 13:06
von Czauderna
Hallo,
während der Zahlung von Übergangsgeld ruht, der Anspruch auf Krankengeld wird aber auf die Gesamtanspruchsdauer von 78 Wochen angerechnet.
So gesehen werden die 78 Wochen nicht verkürzt, sondern für eine bestimmte Zeit das Krankengeld durch Übergangsgeld ersetzt.
Gruss
Czauderna

Re: Zeitanrechnung bei Reha im Bezug auf Krankengeld, 78 Wochenfrist

Verfasst: 23.01.2020, 16:37
von Sephoria
Lieben Dank, endlich habe ich das verstanden.


 Herr Czauderna, ich habe noch eine Frage.
Was ich trotz Recherche nicht verstanden habe.
Es wird ja ein Rehabericht geschrieben, der arbeitsfähig oder arbeitsunfähig u.a. beinhaltet.

Arbeitsfähig bedeutet: mit Einschränkung 3 oder 6 Stunden, ist das so richtig?

Arbeitsunfähig bedeutet: der Patient wird entlassen und wird weiterhin krank geschrieben?

Re: Zeitanrechnung bei Reha im Bezug auf Krankengeld, 78 Wochenfrist

Verfasst: 23.01.2020, 17:45
von Czauderna
Sephoria hat geschrieben:
23.01.2020, 16:37
Lieben Dank, endlich habe ich das verstanden.


 Herr Czauderna, ich habe noch eine Frage.
Was ich trotz Recherche nicht verstanden habe.
Es wird ja ein Rehabericht geschrieben, der arbeitsfähig oder arbeitsunfähig u.a. beinhaltet.

Arbeitsfähig bedeutet: mit Einschränkung 3 oder 6 Stunden, ist das so richtig?
nein, das ist nicht so, es sei denn, es wird im Entlassungsbericht genau angegeben.Auf dem Entlassungsschein steht nur "arbeitsfähig" und die Kasse zahlt grundsätzlich, oder auch erst mal, kein Krankengeld mehr


Arbeitsunfähig bedeutet: der Patient wird entlassen und wird weiterhin krank geschrieben?
Arbeitsunfähig entlassen lt. Entlassungsschein bedeutet nichts anderes, als das die Krankenkasse (wieder) weiter Krankengeld zahlen muss
Du merkst, ich habe extra vom Entlassungsschein geschrieben, denn der wird in der Regel der Kasse vorgelegt. Die Entlassungsberichte erhält die Kasse grundsätzlich nicht und die werden auch erst bis zu 14 Tage nach Entlassung ausgefertigt.
Gruss
Czauderna

Re: Zeitanrechnung bei Reha im Bezug auf Krankengeld, 78 Wochenfrist

Verfasst: 24.01.2020, 09:54
von Sephoria
Vielen Dank.
Guten Morgen,

muss ich der Krankenkasse eigentlich zustimmen, damit die Einsicht in meine Akte der Unterlagen der Klinik bekommt?

Oder kann ich das irgendwie vermeiden?

Re: Zeitanrechnung bei Reha im Bezug auf Krankengeld, 78 Wochenfrist

Verfasst: 24.01.2020, 11:46
von Czauderna
Hallo,
ich kenne es so, dass wir Unterlagen mit medizinischem Inhalt, die wir nicht sowieso erhalten müssen, wie MDK-Gutachten oder standardisierte Arztanfragen, nur dann bekamen, wenn wir die Einverständniserklärung der Versicherten hatten und diese Einverständniserklärung war freiwillig.
Daraus folgt, dass du nicht musst. Die Kasse benötigt z.B. den Entlassungsbericht einer Reha nicht für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Für die Kasse zählt nur erst mal die Entlassungsform (siehe meinen letzten Beitrag). Wie die Reha abgelaufen ist, was alles gemacht wurde, das interessiert die Mitarbeiter/innen der Krankenkasse nicht. Natürlich kann es da aber auch Ausnahmen geben, z.B. wenn im Entlassungsbericht die "stufenweise Wiedereingliederung" als weitere Maßnahme angezeigt wird. Da muss allerdings davon ausgegangen werden, dass das intensiv zwischen Reha-Einrichtung und Patient besprochen wurde und dieser deswegen mit Arzt und Arbeitgeber und auch der Krankenkasse bzw. Rentenversicherung Kontakt aufnimmt (Mitwirkungspflichten).
Gruss
Czauderna