Seite 1 von 1
"dieselbe Krankheit"
Verfasst: 09.01.2020, 19:50
von Enka
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Aufnahme.
Bei mir ein ähnlich gelagerter Fall: Habe mich deswegen bei euch angemeldet, da ich im Netz nichts gefunden habe.... Ich komme gerade von meinem Arzt, der meinte, alle "F-Diagnosen" würden von der Kasse als "dieselbe Krankheit" bzw. dieselbe Ursache eingestuft. Also von ihm keine Folge-AU,ich soll zum HA gehen.
Mein Arbeitsvertrag sollte auch zum 31.12 (Probezeitende) enden. Nun endet er zum 31.03.(Kündigungsfrist war falsch).
Vor Beginn des AV war ich mit Nahtlosigkeit seit März 2019 AU / ALG 1 wegen "F". Die AU ging seit März 2018. Jetzt seit 17.12.19 AU, also KEIN Anspruch auf Krankengeld, denke ich, es fehlen 2 Wochen zum Erreichen der 6 Monate!
Die Lohnfortzahlung endet in 3 Wochen, wenn ich eine Folge-AU vom HA bekäme. Freigestellt wurde ich vom AG leider nicht, habe große Angst und Panik, kann da nicht mehr hin, werde gemobbt.
Hattet ihr jemals so einen "Spezialfall"? Ich weiß nicht, ob es aus anderen AUs der vergangenen Jahre noch Restansprüche gibt, ich kann das schlecht nachvollziehen., Bin chron.krank, Teil-EM-Rente seit 10/2019. Ich traue mich nicht, bei der KK anzurufen, die werden sicher gleich hellhörig....
Re: "dieselbe Krankheit"
Verfasst: 21.01.2020, 21:45
von Czauderna
Enka hat geschrieben: ↑09.01.2020, 19:50
Ich komme gerade von meinem Arzt, der meinte, alle "F-Diagnosen" würden von der Kasse als "dieselbe Krankheit" bzw. dieselbe Ursache eingestuft. Also von ihm keine Folge-AU,ich soll zum HA gehen.
In den meisten Fällen ist das so. Du müsstest schon einen Arzt haben, der gegenüber der Krankenkasse vertreten kann, warum das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Es klingt nicht so, als würde der Arzt das können.
Vor Beginn des AV war ich mit Nahtlosigkeit seit März 2019 AU / ALG 1 wegen "F". Die AU ging seit März 2018. Jetzt seit 17.12.19 AU, also KEIN Anspruch auf Krankengeld, denke ich, es fehlen 2 Wochen zum Erreichen der 6 Monate!
Da stimmt irgendwas nicht: Wann begann das Beschäftigungsverhältnis? Ab März 2018 warst du AU, okay - und was war im März 2019? Hast du da den Höchstanspruch auf Krankengeld erreicht? Dann war das aber nicht die einzige AU, oder? Denn das wäre ja nur ein Jahr. Hier müsste man dann unbedingt wissen, wann du sonst noch krank warst (welche Blockfrist dir von der Kasse mitgeteilt wurde). Und noch etwas: Du schreibst AU/ALG1 seit März 2019. Heißt das, dass du Arbeitslosengeld als Nahtlosigkeitsregelung bekommen hast (was schlecht für deinen KRG Anspruch ist) oder hast du dich ggf. auf Druck der Arbeitsagentur nicht mehr krankschreiben lassen?
Die Lohnfortzahlung endet in 3 Wochen, wenn ich eine Folge-AU vom HA bekäme. Freigestellt wurde ich vom AG leider nicht, habe große Angst und Panik, kann da nicht mehr hin, werde gemobbt.
Du kannst dir ein Attest ausstellen lasssen, dass du die letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kannst (von deinem Haus- oder Facharzt). Dann den AG um einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt bitten, im Anschluss beantragst du Arbeitslosengeld und erhälst bei Vorlage des Attestes keine Sperrzeit.
Viele Grüße
D-S-E
Re: "dieselbe Krankheit"
Verfasst: 21.01.2020, 21:48
von Czauderna
Hallo D-S-E
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
D-S-E hat geschrieben: ↑09.01.2020, 21:51
Enka hat geschrieben: ↑09.01.2020, 19:50
Ich komme gerade von meinem Arzt, der meinte, alle "F-Diagnosen" würden von der Kasse als "dieselbe Krankheit" bzw. dieselbe Ursache eingestuft. Also von ihm keine Folge-AU,ich soll zum HA gehen.
In den meisten Fällen ist das so. Du müsstest schon einen Arzt haben, der gegenüber der Krankenkasse vertreten kann, warum das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Es klingt nicht so, als würde der Arzt das können. Das Können ist nicht die Frage- der Stress, den meine KK macht.... die schreiben den Arzt schon nach 2 Wochen AU an.
Vor Beginn des AV war ich mit Nahtlosigkeit seit März 2019 AU / ALG 1 wegen "F". Die AU ging seit März 2018. Jetzt seit 17.12.19 AU, also KEIN Anspruch auf Krankengeld, denke ich, es fehlen 2 Wochen zum Erreichen der 6 Monate!
D.
Da stimmt irgendwas nicht: Wann begann das Beschäftigungsverhältnis? Das Arbeitsverhältnis begann am 01.07.2019. Ab März 2018 warst du AU, okay - und was war im März 2019? Hast du da den Höchstanspruch auf Krankengeld erreicht? Ich wurde im März 2019 "ausgesteuert", also ja.Dann war das aber nicht die einzige AU, oder? Denn das wäre ja nur ein Jahr. Hier müsste man dann unbedingt wissen, wann du sonst noch krank warst (welche Blockfrist dir von der Kasse mitgeteilt wurde). Kann ich mir das von meiner KK anfordern? Ich bin seit Jahren immer mal wieder AU wegen verschiedener Sachen und "F", da blickt sicher keiner mehr durch. Und noch etwas: Du schreibst AU/ALG1 seit März 2019. Heißt das, dass du Arbeitslosengeld als Nahtlosigkeitsregelung bekommen hast (was schlecht für deinen KRG Anspruch ist) oder hast du dich ggf. auf Druck der Arbeitsagentur nicht mehr krankschreiben lassen? Ich habe ALG 1 mit Nahtlosigkeit bekommen.
Die Lohnfortzahlung endet in 3 Wochen, wenn ich eine Folge-AU vom HA bekäme. Freigestellt wurde ich vom AG leider nicht, habe große Angst und Panik, kann da nicht mehr hin, werde gemobbt.
Du kannst dir ein Attest ausstellen lasssen, dass du die letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kannst (von deinem Haus- oder Facharzt). Dann den AG um einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt bitten, im Anschluss beantragst du Arbeitslosengeld und erhälst bei Vorlage des Attestes keine Sperrzeit. Das kann ich mir leider nicht leisten. Würde es Sinn machen, die 2 fehlenden Wochen bis zum Erreichen der 6 Monate sich da nochmals hin zu schleppen?
Viele Grüße
D-S-E
Re: "dieselbe Krankheit"
Verfasst: 21.01.2020, 21:50
von Czauderna
Hallo Enka,
schau dir mal den Bescheid deiner Krankenkasse an, in dem sie dir das Ende deines Krankengeldanspruchs für März 2019 mitgeteilt haben. Da steht die Blockfrist drin. Die ist ganz wichtig um eine endgültige Aussage zu treffen.
Um in deiner neuen AU wieder Krankengeldanspruch zu haben, musst du in einer neuen Blockfrist sein und außerdem 6 Monate beschäftigt gewesen sein oder dem Arbeitsmarkt zu Verfügung gestanden haben.
Wenn du ALG1 mit Nahtlosigkeit bekommen hast, heißt das, dass du dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung standest, weil du weiterhin krank warst. Dann zählt diese Zeit natürlich auch nicht mit für die von dir angesprochenen 6 Monate, die du zurückgelegt haben müsstest in der neuen Blockfrist.
Meistens bewilligt die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld außerhalb der Nahtlosigkeitsregelung. Die wollen ja, dass du dich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellst. Dafür wird dann gesagt, dass du dich nicht krankschreiben lassen darfst.
Viele Grüße
D-S-E
Re: "dieselbe Krankheit"
Verfasst: 21.01.2020, 21:54
von Czauderna
D-S-E hat geschrieben: ↑10.01.2020, 18:07
Hallo D-S-E,
danke für deine Antwort.
Hallo Enka,
schau dir mal den Bescheid deiner Krankenkasse an, in dem sie dir das Ende deines Krankengeldanspruchs für März 2019 mitgeteilt haben. Da steht die Blockfrist drin. Die ist ganz wichtig um eine endgültige Aussage zu treffen.
Leider steht in den Bescheiden nichts drin, immer nur: "Sie erhalten seit dem...Krankengeld..."
Um in deiner neuen AU wieder Krankengeldanspruch zu haben, musst du in einer neuen Blockfrist sein und außerdem 6 Monate beschäftigt gewesen sein oder dem Arbeitsmarkt zu Verfügung gestanden haben.
Das ist genau das Problem, es fehlen 2 Wochen zum Erreichen der 6 Monate.(für dieselbe Krankheit.....) Wenn man nun eine komplett andere Krankheit hätte, z.B. Beinbruch, würden dann die 6 Monate auch Voraussetzung sein?
Wenn du ALG1 mit Nahtlosigkeit bekommen hast, heißt das, dass du dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung standest, weil du weiterhin krank warst. Dann zählt diese Zeit natürlich auch nicht mit für die von dir angesprochenen 6 Monate, die du zurückgelegt haben müsstest in der neuen Blockfrist.
Genau das ist das Problem...war ja nicht so geplant.
Meistens bewilligt die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld außerhalb der Nahtlosigkeitsregelung. Die wollen ja, dass du dich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellst. Dafür wird dann gesagt, dass du dich nicht krankschreiben lassen darfst.
Viele Grüße
D-S-E
Re: "dieselbe Krankheit"
Verfasst: 21.01.2020, 21:57
von Czauderna
Hallo Enka,
Leider steht in den Bescheiden nichts drin, immer nur: "Sie erhalten seit dem...Krankengeld..."
In dem Bescheid, in dem sie dir das Ende des Krankengeldbezuges mitteilen, muss zwingend die Blockfrist enthalten sein und alle Zeiträume, die angerechnet worden sind.
Magst du den Bescheid anonymisiert einstellen?
Das ist genau das Problem, es fehlen 2 Wochen zum Erreichen der 6 Monate.(für dieselbe Krankheit.....) Wenn man nun eine komplett andere Krankheit hätte, z.B. Beinbruch, würden dann die 6 Monate auch Voraussetzung sein?
Eine neue Erkrankung, für die es noch keine Blockfrist/Vorerkrankungen gibt, löst einen neuen Anspruch auf Krankengeld aus.
Genau das ist das Problem...war ja nicht so geplant.
Dann hast du die 6 Monate aber auch nicht knapp verfehlt, sondern deutlich, immerhin zählt die Zeit des Nahtlosigkeits-ALG nicht mit.
Wir müssen hier mal die Blockfrist kennen, sonst bleibt das alles spekulativ.
Viele Grüße
D-S-E
Re: "dieselbe Krankheit"
Verfasst: 21.01.2020, 22:02
von Czauderna
quote=D-S-E post_id=104727 time=1578846932 user_id=23584]
Hallo D-S-E,
vielen Dank für die Antwort und das richtige formatieren. Ich finde das hier nicht, wie man das macht
Hallo Enka,
Leider steht in den Bescheiden nichts drin, immer nur: "Sie erhalten seit dem...Krankengeld..."
In dem Bescheid, in dem sie dir das Ende des Krankengeldbezuges mitteilen, muss zwingend die Blockfrist enthalten sein und alle Zeiträume, die angerechnet worden sind.
Magst du den Bescheid anonymisiert einstellen?
Nein, das wäre mir zu riskant, die schreiben immer nur rein, ab wann sie zahlen und wieviel. Da ich aber sehr oft Stress mit der Berechnung habe, mag ich da nicht anrufen, ich warte einmal ab was passiert....
Das ist genau das Problem, es fehlen 2 Wochen zum Erreichen der 6 Monate.(für dieselbe Krankheit.....) Wenn man nun eine komplett andere Krankheit hätte, z.B. Beinbruch, würden dann die 6 Monate auch Voraussetzung sein?
Eine neue Erkrankung, für die es noch keine Blockfrist/Vorerkrankungen gibt, löst einen neuen Anspruch auf Krankengeld aus.
Na das ist schon mal hilfreich! Wenn während der neuen dann "die alte" hinzu käme, wäre das relevant?
Genau das ist das Problem...war ja nicht so geplant.
Dann hast du die 6 Monate aber auch nicht knapp verfehlt, sondern deutlich, immerhin zählt die Zeit des Nahtlosigkeits-ALG nicht mit.
Das weiß ich, bis zur AU waren es 5 Monate und 14 Tage. [/i]
Wir müssen hier mal die Blockfrist kennen, sonst bleibt das alles spekulativ.
Wie oben erwähnt, kenne ich diese nicht. Es gab in den letzten Jahren immer mal wieder KG für kurze Zeit.
Also ich warte einfach ab, was die KK mir schreibt, wenn die Lohnfortzahlung ausläuft. Dann kann ich ja ggf. in den Widerspruch gehen und lasse mir alle Blockfristen schicken.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Viele Grüße
D-S-E
[/quote]
Re: "dieselbe Krankheit"
Verfasst: 05.02.2020, 20:37
von Enka
Hallo zusammen,
gerade wieder einmal reingeschaut, was Meaux schreibt, ist ja eine tolle Nachricht! Vielen Dank!
Und danke auch an die Admins fürs Trennen ....
Ich war auf Anraten eines Anwaltes beim Arbeitsamt. ALG 1 bekommt man wohl auch ohne erneute "Nahtlosigkeit". Ich hoffe es klappt. Antrag wird demnächst eingereicht. Ist dann zwar viel weniger als KG aber besser als nichts.
Mir fehlten ja zum Erreichen der 6 Monate 2 Wochen.
Falls es mit dem ALG also nichts wird, werde ich meinen FA noch einmal kontaktieren.
Meine KK mauert etwas, was das Zusenden der Blockfristen angeht. Ich habe sie schriftlich angefordert. Ich hoffe, sie schicken die Übersicht bald.
LG
Re: "dieselbe Krankheit"
Verfasst: 05.02.2020, 20:43
von Enka
Hallo D-S-E,
beim nochmaligen Lesen ist mir der Satz gerade ins Auge gefallen:
[
i]Meistens bewilligt die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld außerhalb der Nahtlosigkeitsregelung. Die wollen ja, dass du dich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellst. Dafür wird dann gesagt, dass du dich nicht krankschreiben lassen darfst.
[/i]
Das geht ja nicht, dann müsste ich ja zur Arbeit?! Ich wurde ja nicht frei gestellt. Wie ist das zu verstehen?
LG
Re: "dieselbe Krankheit"
Verfasst: 28.05.2020, 16:14
von Enka
i]Meistens bewilligt die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld außerhalb der Nahtlosigkeitsregelung. Die wollen ja, dass du dich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellst. Dafür wird dann gesagt, dass du dich nicht krankschreiben lassen darfst.
Kurzes update hierzu:
Mündlich hat man mir vor Ort mitgeteilt, dass ich das bekomme für die Zeit ohne Lohnfortzahlung. Schriftlich dann leider nicht. Ich befinde mich im Widerspruchsverfahren.
Update 2: Widerspruch wurde abgelehnt! Lieber D-S-E, kann ich zu deiner Aussage irgendwo ein Urteil finden?