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Krankengeld

Verfasst: 15.11.2008, 15:43
von verlassene
Hallo!

Wiederhole kurz einiges:

Ich war bis zum 28.8. AU geschrieben. MDK hat diese am 30.8.
rückwirkend zum 28.8. aufgehoben. Hatte schon vorsorglich in seinen Bericht geschrieben, dass im Falle des Widerspruches weitere Unterlagen erforderlich seien.Fachärztliche Unterlagen
hatte er nicht, Facharzt kannte er auch nicht, zur persönliche Vorstellung auch nicht eingeladen. Am 29.8. hat mich mein Hausarzt au wegen einer neuen Erkrankung au rückwirkend zum 28.8. geschrieben.

Nun im Oktober habe ich Widerspruch eingelegt, auf den die Kasse geantwortet hat und Befundbericht vom Facharzt anforderte.

Facharzt bestätigt, dass er die erste AU zwar nicht ausgestellt habe, aber am 28.8. selbst eine ausgestellt hätte. Mein Hausarzt, der die 1. AU ausgestellt hat bestätigt ebenfalls, dass vom 27.8. bis 30.8. beide Krankheiten nebeneinander bestanden haben (beide Krankheitenwerden fachärztlich begleitet und könnten jederzeit au bescheinigen).
Er aber wegen der neuen Erkrankung die neue als Erstbescheinigung ausstellen musste. In der Erstbescheinigung ist nur die neue aufgeführt.
Derselbe MDK Arzt versucht nun im nachhinein seine Entscheidung zu rechtfertigen. Laut Kasse (tel. Mitteilung an Anwalt) soll dieses Obergutachten, das wie gesagt dieselbe Person erstellt hat, negativ
ausgefallen sein. Wie ist eigentlich jetzt der Gang der Dinge.
Meinung des MDL steht gegen Meinung des Facharztes und
Meinung des Hausarztes. Persönliche Untersuchung des
MDK fand, wie erwähnt, nicht statt.

Auf die Antwort meines Widerspruches warte
ich nun schon seit Wochen!!! Was hat das zu bedeuten?

Wie ist es eigentlich, wenn in rückwirkend Erwerbsminderung
eingetreten ist. Dann hätte ich ja rückwirkend ab Antragstellung
Anspruch auf Rente. Bis zur Mitteilung der RV hätte aber die Krankenkasse,wenn ich bei einer evtl. Klage Recht bekomme, das höhere Krankengeld zahlen müssen. Rückwirkend würde nur die Rentenzahlung verrechnet. Wenn die Kasse aber bis zur Mitteilung gar nicht gezahlt hat,habe ich dann trotzdem, weil ich ja bei normalen Ablauf Krankengeld erhalten hätte, noch einen Restanspruch an die Kasse?

Ich verstehe wirklich, warum das nach der Mitteilung an meinen
Anwalt, dass das Obergutachten negativ ist, wochenlang dauert, bis die Kasse antwortet. Wie ist das zu deuten. Bestehen doch Zweifel bei der Kasse, dass sie schlechte Aussichten bei
einer Prozessführung hat?

LG, verlassene

Verfasst: 16.11.2008, 19:49
von verlassene
Hallo,

kann jemand bitte antworten...?

Danke!

Verfasst: 17.11.2008, 08:02
von Krankenkassenfee
Hallo,

zuerst einmal kann der Hausarzt Dich nicht einfach weiter oder erneut krankschreiben. Das MDK-Gutachten ist bindend und hebelt seine Möglichkeiten aus. Müsste er eigentlich wissen, denn Grundlage für seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind die AU-Richtlinien.

Dass Du nicht persönlich beim MDK warst ist Usus. Die Kasse hat gar nicht genug Kontingente so viele körperliche Untersuchungen durchführen zu lassen. Wobei ich persönlich eine rückwirkende Gesundschreibung für rechtlich wackelig halte.

Dass der gleiche Gutachter erneut den Widerspruch begutachtet ist ok, kommt er allerdings zu keinem anderen Ergebnis wie in seinem ersten Gutachten, so beurteilt ein weiterer Gutachter.

Hast Du beide Gutachten? Hat Dein Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragt?

Warum Deine Kasse da nicht "in die Pötte" kommt kann alles mögliche bedeuten. Hier hilft nur der Anwalt und eine beantragte einstweilige Verfügung. ein Patentrezept gibt es nicht. Hier im Forum kann sicher keiner beurteilen, ob Du arbeitsunfähig bist. Und nur die Aussage, dass Hausarzt und Facharzt Dich für au halten - naja. Mal ganz ehrlich, ich kenne auch genug Ärzte, die das nicht können. Wobei ich in Deinem fall wirklich nichts unterstellen will. Ich kenne ja weder Dich, noch Deine Krankheit.

Rente - du weisst aber schon, dass das Verfahren 1 Jahr dauert und sie sich MDK-Gutachten besorgen. Rente wäre gerade das geringste Problem. Bis die durch ist, hat sich das Krankengeldproblem auch geregelt.

Die frage ist, warum weiss Dein Anwalt das nicht? Oder hat er es Dir nicht erklärt?

LG, Fee

Verfasst: 17.11.2008, 12:36
von verlassene
Vielen, vielen Dank!

Ich stehe kurz vor dem aus. Ich merke, dass meine
Nerven nicht mehr lange belastbar sind, aber ich
versuche durchzuhalten.

Mein RA ist kein Fachanwalt. Da ich ja zur Zeit
nur mit aller Not über die Runden komme, konnte
ich das nur über einen Beratungsschein machen.
Den nimmt heute aber in meiner Gegend kein
Fachanwalt an, sondern die wollen sofort Bares.

So muss ich selbst versuchen, dass irgendwie
mit meinem Nervenkostüm selbst hinzubekommen
und ihm dann Vorschläge machen.

a) Wie sieht es denn aus, habe ich dich richtig
verstanden, dass das mit dem Schreiben der
Krankenkasse, dass ich rückwirkend arbeitsfähig
sei, sehr wackelig sei?

b) Im Internet habe ich ein Urteil gelesen,
dass der MDK bei der Begutachtung gewisse
Dinge beachten muss. In meinem Falle wurde
gar nichts gemacht. Ich wurde erstmal so arbeits-
fähig geschrieben. Ohne jegliche medizinische
Einsichtnahme noch persönliche Untersuchung.
Wenn man jetzt annimmt, dass der MDK zum
Zeitpunkt seines ersten Gutachtens falsch gehandelt hat, ist das sein Gutachten
quasi ungültig? Ich meine er kann doch nicht
Monate später durch nachträgliche Recherchen
die damals nicht gerechtfertigte Beendigung
der AU weiterhin rückwirkend aufrechterhalten.
Denn, wenn dieTatsache richtig sein sollte, dass damals die Beendigung nicht unter richtigen Voraussetzungen gemacht worden sind, dann kann seine Begutachtung doch nur für die Zukunft gelten.
Das heißt, er fragt erst 2 Monate später beim
Facharzt nach, dann kann er doch eigentlich erst
ab seinem korrigierten Verhalten arbeitsfähig
schreiben, aber nicht damals seine auf völlig
unvollständig beruhender und nach den
gelesenen Urteilen ungerechtige Beendigung
arbeitsfähig schreiben.Ich meine damit, eine
zu einem bestimmten Zeitpunkt ungültige
Beendigung kann dann auch nicht mehr rückwirkend
als richtig bestätigt werden. Sie kann nur vo da an
gelten, wo ihm alle Informationen vorlagen, und
das ist est vor kurzem.

Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich
hinbekommen.

LG, verlassene

Verfasst: 17.11.2008, 14:49
von Krankenkassenfee
Hallo,

wende Dich bitte an den VDK vor Ort. Dort bekommst Du Hilfe - und für Bedürftige kostet das auch wenig. Wirklich!

Dein Arzt hätte gegen das MDK-Gutachten Widerspruch einlegen müssen. Das ist der einzige Weg. Bitte ihn darum es nachzuholen. Verlass Dich mal nicht aufs Internet. Der MDK beurteilt nur das, was er vorliegen hat. Er muss nicht hinter Fachärzten hertelefonieren. Ohne Widerspruch Deines krankschreibenden Arztes läuft nun mal nichts. Die AURichtlinien sagen, wie zu verfahren ist. Bestehe also darauf, dass Dein Doc heute noch was dahinfaxt. (zum MDK)

Anwälte, die vom Sozialversicherungsrecht nichts verstehen - Hände weg. Oftmals werden falsche Hoffnungen gemacht. Das BGB funktioniert anders als das SGB. Das kann man sich nicht mal eben abends anlesen.

Die Krankenkasse kann nur für die Zukunft Dich gesund schreiben. Andernfalls hast Du rechtliche Nachteile, weil Du dich weder rückwirkend beim Arbeitsamt noch beim Arbeitgeber melden kannst. Das würde ich der Kasse auch so sagen/schreiben.

Mein Tipp: Heute noch beim VDK einen Termin holen. Das ist genau das Richtige für Dich.

Du selbst kannst natürlich parallel auch gegen die Gesundschreibung Widerspruch einlegen und was vom Facharzt einreichen.

LG, Fee

Verfasst: 17.11.2008, 15:05
von verlassene
Hallo,

nochmals vielen Dank!!!

Also Widersrpruch ist ja eingelegt worden mit
Begründung, dass AU berechtigt sei (sowohl Hausarzt als auch Facharzt). Jetzt hat
die Kasse aber telefonisch mitgeteilt, dass
derselbe MDK-Arzt bei seiner Meinung bleibt
und lässt nichts mehr von sich hören.

Ich dachte du wüsstest evtl., ob er dadurch
seinen Fehler, vorher gar nichts gemacht zu haben,
korrigieren kann, denn mittlerweile sind ja 2 Monate vergangen.

LG, verlassene