Krankengeld
Verfasst: 15.11.2008, 15:43
Hallo!
Wiederhole kurz einiges:
Ich war bis zum 28.8. AU geschrieben. MDK hat diese am 30.8.
rückwirkend zum 28.8. aufgehoben. Hatte schon vorsorglich in seinen Bericht geschrieben, dass im Falle des Widerspruches weitere Unterlagen erforderlich seien.Fachärztliche Unterlagen
hatte er nicht, Facharzt kannte er auch nicht, zur persönliche Vorstellung auch nicht eingeladen. Am 29.8. hat mich mein Hausarzt au wegen einer neuen Erkrankung au rückwirkend zum 28.8. geschrieben.
Nun im Oktober habe ich Widerspruch eingelegt, auf den die Kasse geantwortet hat und Befundbericht vom Facharzt anforderte.
Facharzt bestätigt, dass er die erste AU zwar nicht ausgestellt habe, aber am 28.8. selbst eine ausgestellt hätte. Mein Hausarzt, der die 1. AU ausgestellt hat bestätigt ebenfalls, dass vom 27.8. bis 30.8. beide Krankheiten nebeneinander bestanden haben (beide Krankheitenwerden fachärztlich begleitet und könnten jederzeit au bescheinigen).
Er aber wegen der neuen Erkrankung die neue als Erstbescheinigung ausstellen musste. In der Erstbescheinigung ist nur die neue aufgeführt.
Derselbe MDK Arzt versucht nun im nachhinein seine Entscheidung zu rechtfertigen. Laut Kasse (tel. Mitteilung an Anwalt) soll dieses Obergutachten, das wie gesagt dieselbe Person erstellt hat, negativ
ausgefallen sein. Wie ist eigentlich jetzt der Gang der Dinge.
Meinung des MDL steht gegen Meinung des Facharztes und
Meinung des Hausarztes. Persönliche Untersuchung des
MDK fand, wie erwähnt, nicht statt.
Auf die Antwort meines Widerspruches warte
ich nun schon seit Wochen!!! Was hat das zu bedeuten?
Wie ist es eigentlich, wenn in rückwirkend Erwerbsminderung
eingetreten ist. Dann hätte ich ja rückwirkend ab Antragstellung
Anspruch auf Rente. Bis zur Mitteilung der RV hätte aber die Krankenkasse,wenn ich bei einer evtl. Klage Recht bekomme, das höhere Krankengeld zahlen müssen. Rückwirkend würde nur die Rentenzahlung verrechnet. Wenn die Kasse aber bis zur Mitteilung gar nicht gezahlt hat,habe ich dann trotzdem, weil ich ja bei normalen Ablauf Krankengeld erhalten hätte, noch einen Restanspruch an die Kasse?
Ich verstehe wirklich, warum das nach der Mitteilung an meinen
Anwalt, dass das Obergutachten negativ ist, wochenlang dauert, bis die Kasse antwortet. Wie ist das zu deuten. Bestehen doch Zweifel bei der Kasse, dass sie schlechte Aussichten bei
einer Prozessführung hat?
LG, verlassene
Wiederhole kurz einiges:
Ich war bis zum 28.8. AU geschrieben. MDK hat diese am 30.8.
rückwirkend zum 28.8. aufgehoben. Hatte schon vorsorglich in seinen Bericht geschrieben, dass im Falle des Widerspruches weitere Unterlagen erforderlich seien.Fachärztliche Unterlagen
hatte er nicht, Facharzt kannte er auch nicht, zur persönliche Vorstellung auch nicht eingeladen. Am 29.8. hat mich mein Hausarzt au wegen einer neuen Erkrankung au rückwirkend zum 28.8. geschrieben.
Nun im Oktober habe ich Widerspruch eingelegt, auf den die Kasse geantwortet hat und Befundbericht vom Facharzt anforderte.
Facharzt bestätigt, dass er die erste AU zwar nicht ausgestellt habe, aber am 28.8. selbst eine ausgestellt hätte. Mein Hausarzt, der die 1. AU ausgestellt hat bestätigt ebenfalls, dass vom 27.8. bis 30.8. beide Krankheiten nebeneinander bestanden haben (beide Krankheitenwerden fachärztlich begleitet und könnten jederzeit au bescheinigen).
Er aber wegen der neuen Erkrankung die neue als Erstbescheinigung ausstellen musste. In der Erstbescheinigung ist nur die neue aufgeführt.
Derselbe MDK Arzt versucht nun im nachhinein seine Entscheidung zu rechtfertigen. Laut Kasse (tel. Mitteilung an Anwalt) soll dieses Obergutachten, das wie gesagt dieselbe Person erstellt hat, negativ
ausgefallen sein. Wie ist eigentlich jetzt der Gang der Dinge.
Meinung des MDL steht gegen Meinung des Facharztes und
Meinung des Hausarztes. Persönliche Untersuchung des
MDK fand, wie erwähnt, nicht statt.
Auf die Antwort meines Widerspruches warte
ich nun schon seit Wochen!!! Was hat das zu bedeuten?
Wie ist es eigentlich, wenn in rückwirkend Erwerbsminderung
eingetreten ist. Dann hätte ich ja rückwirkend ab Antragstellung
Anspruch auf Rente. Bis zur Mitteilung der RV hätte aber die Krankenkasse,wenn ich bei einer evtl. Klage Recht bekomme, das höhere Krankengeld zahlen müssen. Rückwirkend würde nur die Rentenzahlung verrechnet. Wenn die Kasse aber bis zur Mitteilung gar nicht gezahlt hat,habe ich dann trotzdem, weil ich ja bei normalen Ablauf Krankengeld erhalten hätte, noch einen Restanspruch an die Kasse?
Ich verstehe wirklich, warum das nach der Mitteilung an meinen
Anwalt, dass das Obergutachten negativ ist, wochenlang dauert, bis die Kasse antwortet. Wie ist das zu deuten. Bestehen doch Zweifel bei der Kasse, dass sie schlechte Aussichten bei
einer Prozessführung hat?
LG, verlassene