Ablehnung Rehaantrag durch DRV. Wie nun weiter verfahren?
Verfasst: 14.01.2020, 16:34
Hallo,
ich bin seit November 2018 AU. Meine Krankenkasse hat mir Unterlagen geschickt, um einen Rehaantrag bei der Rentenkasse zu stellen (siehe diesen Thread hier ). Die Unterlagen habe ich ausgefüllt, um eine ambulante Reha gebeten (also eine tägliche, aber nicht stationär über Nacht aufgenommen) und der Krankenkasse kurz vor Ablauf der 10 Wochen Frist geschickt. Von der Rentenkasse habe ich nun eine Ablehnung bekommen:
Begründung:
Leistungen zur medizinischen Reha können erbracht werden, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach $10 SGB VI sind die persönl. Voraussetzungen erfüllt, wenn
- hier werden nun Abs. 1, Punkt 1 und Punkt 2a sowie Punkt 2b aufgezählt.
Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen nicht erfüllt.
Nach unseren Feststellungen ist eine Leistung zur med. Reha durch uns nicht erforderlich.
Nach den vorliegenden med. Unterlagen liegen folgende Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vor:
- hier erfolgt eine Aufzählung
Dann erfolgt in einem Hinweis, dass sie eine Fortsetzung der ambulanten fachärztlichen Behandlung empfehlen und es für erforderlich halten mit meinen Arzt oder der Krankenkasse zu sprechen.
Wie soll ich nun Verfahren? Krankenkasse anrufen oder haben die diese Info schon? Ich will keine Verfahrensfehler machen.
Können die mich nun einfach Gesund schreiben und ich verliere das Krankengeld?
Da sicherlich früher oder später diese Frage kommt: Ich sehe nicht, dass ich nach dem Ende des Krankengeldbezugs wieder Arbeitsfähig bin, sondern wahrscheinlich wird es auf eine (befristete) Erwirbminderungsrente hinauslaufen.
ich bin seit November 2018 AU. Meine Krankenkasse hat mir Unterlagen geschickt, um einen Rehaantrag bei der Rentenkasse zu stellen (siehe diesen Thread hier ). Die Unterlagen habe ich ausgefüllt, um eine ambulante Reha gebeten (also eine tägliche, aber nicht stationär über Nacht aufgenommen) und der Krankenkasse kurz vor Ablauf der 10 Wochen Frist geschickt. Von der Rentenkasse habe ich nun eine Ablehnung bekommen:
Begründung:
Leistungen zur medizinischen Reha können erbracht werden, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach $10 SGB VI sind die persönl. Voraussetzungen erfüllt, wenn
- hier werden nun Abs. 1, Punkt 1 und Punkt 2a sowie Punkt 2b aufgezählt.
Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen nicht erfüllt.
Nach unseren Feststellungen ist eine Leistung zur med. Reha durch uns nicht erforderlich.
Nach den vorliegenden med. Unterlagen liegen folgende Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vor:
- hier erfolgt eine Aufzählung
Dann erfolgt in einem Hinweis, dass sie eine Fortsetzung der ambulanten fachärztlichen Behandlung empfehlen und es für erforderlich halten mit meinen Arzt oder der Krankenkasse zu sprechen.
Wie soll ich nun Verfahren? Krankenkasse anrufen oder haben die diese Info schon? Ich will keine Verfahrensfehler machen.
Können die mich nun einfach Gesund schreiben und ich verliere das Krankengeld?
Da sicherlich früher oder später diese Frage kommt: Ich sehe nicht, dass ich nach dem Ende des Krankengeldbezugs wieder Arbeitsfähig bin, sondern wahrscheinlich wird es auf eine (befristete) Erwirbminderungsrente hinauslaufen.