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AU und Arbeitsplatz

Verfasst: 02.01.2020, 22:44
von franzpeter
Offengestanden ist mir der Zusammenhang zwischen AU und Arbeitsplatz unklar.

Es heißt immer die AU sei arbeitsplatzabhängig zu betrachten und erlischt ggf. mit Wegfall des Arbeitsplatzes.

Was bedeutet das genau ?

Mir ist klar, dass ein Bäcker mit AU wegen Bäckerasthma nicht mehr AU sein muss, wenn er zum Busfahrer umschult.
Solange er aber als Bäcker angestellt ist und das Bäckerasthma anhält macht es m.E. keinerlei Sinn die AU in Frage zu stellen.

Könnten die Experten den Zusammenhang einmal erläutern ?

Re: AU und Arbeitsplatz

Verfasst: 02.01.2020, 23:41
von broemmel
Arbeitsunfähigkeit bedeutet per Definition, dass eine Person die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausführen kann.
Eine Krankschreibung ist nicht gleichbedeutend mit einer Arbeitsunfähigkeit. Denn ob die Arbeitsfähigkeit durch eine Erkrankung tatsächlich beeinträchtigt wird, hängt von folgenden Faktoren ab:

Art und Schwere der Erkrankung
physischer und psychischer Gesamtzustand des Betroffenen
Art der beruflichen Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen
Für den Arzt steht bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nicht nur die Krankheit im Vordergrund. Daneben werden auch die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes betrachtet.