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kaputte Brille bei stark kurzsichtem Träger ...

Verfasst: 20.12.2019, 18:37
von Helmes63
Guten Tag,

... mal angenommen aus Unachtsamkeit vertritt ein Freund oder Verwandter die gute Brille in der Küche oder im Wohnzimmer.
Das Gestell ist sichtbar deformiert, könnte jedoch ggf. noch gerichtet werden.

a) Kann die notwendige Instandsetzung ggf. auch auf Grund einer ärztlichen Verordnung durch den Augenarzt teilweise auf Rezept durch
den gesetzlichen Kassenträger übernommen werden ?

b) Wäre im Verneinungsfall ggf. auch die Hausratsversicherung eine Option ?
> ich vermute nicht weil eine Sehhilfe laut Versicherungsdefinition nicht zum Hausrat gehört.

Re: kaputte Brille bei stark kurzsichtem Träger ...

Verfasst: 20.12.2019, 22:37
von Czauderna
Hallo,
nein, die Krankenkasse wird hier nicht involviert sein - für die Reparatur des Gestells bzw. eine Neuanschaffung ist ggf. die Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig. Die Hausratversicherung, das glaube ich auch, ist da auch nicht zuständig.
Gruss
Czauderna

Re: kaputte Brille bei stark kurzsichtem Träger ...

Verfasst: 01.02.2020, 16:35
von Helmes63
a) Es bedarf also einer Haftpflichtversicherung ; ergo ist das somit keine Sache für die Standards der Hausratsversicherung.
Soweit ich das weiß gehört die Brille zu den Hausutensilien nicht dazu, es sei denn gegen Aufpreis als Zusatzversicherung.

b) Inwieweit kann denn die normale GKV hier angesprochen werden ?
> wäre das eine alternative Option ...

Re: kaputte Brille bei stark kurzsichtem Träger ...

Verfasst: 01.02.2020, 19:57
von Czauderna
Hallo,
) Inwieweit kann denn die normale GKV hier angesprochen werden ?
> wäre das eine alternative Option ...

Siehe meinen Beitrag über dem deinigen - da steht es eigentlich klar und deutlich - nein, die Krankenkasse ist da außen vor.
Gruss
Czauderna

Re: kaputte Brille bei stark kurzsichtem Träger ...

Verfasst: 01.02.2020, 19:58
von sundancere20j
Wenn wer auch immer jemandem einen materiellen Schaden zufügt, muss dieser auch dafür aufkommen. Dafür gibt es dann Haftpflichtversicherungen, weil sowas immer mal vorkommen kann. Solange der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde, stellt die Übernahme durch die Haftpflicht kein Problem dar. Gibt es keine Haftpflicht muss der Schadenverursacher eben selbst zahlen.

Das ist keine Sache für die GKV.