Keinen Versicherungsschutz dank AOK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Gast

Keinen Versicherungsschutz dank AOK

Beitrag von Gast » 11.11.2008, 20:25

Hallo erstmal zusammen!
Ich hab nun einen langen Kampf mit den Krankenkassen aufgenommen, wie es mir scheint. Ich bin derzeit Auszubildender, und kann mir deswegen leider keine private Krankenversicherung leisten, um dem ganzen aus dem Weg zu gehen. Aber das wäre ja auch nur Flucht! :O

Nun ja, das ist nun eine sehr lange Geschichte und ich werde mal anfangen.
Zum August 2008 war ich noch Schüler und habe ein Ferienjob gemacht. Bei dieser Firma hatte ich schon vorher einen Ferienjob gemacht (sogar mehrere Male und jedes Mal lief alles super). Ich war sonst immer als Minijobber akkreditiert gewesen. Nun da ich aber zum Oktober 2008 eine Ausbildung anfing, galt ich als eigenständiges Mitglied.

Aus diesem Grund meldete mich mein damaliger Arbeitgeber - ohne mein Wissen - bei der AOK Berlin Ost an. Nunmehr als eigenständiges Mitglied. Nach der Beendigung des Verhältnisses mit meinem damaligen Arbeitgeber, war ich wieder familienversichert bei der AOK Berlin Ost. Aus diesem Grund dachte mein Arbeitgeber wohl, dass ich dort Mitglied werden wollte. Aber ansich wollte ich gar kein eigenständiges Mitglied werden. (;

Jedenfalls kam dann der Tag, an dem meine Ausbildung beginnen sollte. Monate vorher sandte ich eine Anmeldung zur IKK-direkt und erhielt meine Unterlagen. Eine Woche jedoch vor dem Antritt erhielt ich ein Schreiben, sie können mich nicht übernehmen, da ich ich eine Bindung an der AOK Berlin Ost hätte.
So rief ich bei der IKK an und erfuhr erstmals, dass ich damals bei der AOK Berlin Ost angemeldet wurde. Na klasse, dachte ich! Nun wollte ich aber zur IKK, da diese billiger sind. So rief ich meinen alten Arbeitgeber an und veranlasste eine Stornierung der Meldung zur Sozialversicherung.
So dachte und hoffte ich auf Ende des Dramas.

Jedoch: Fehlanzeige! So erhielt ich Ende Oktober einen Brief der IKK, dass sich die AOK Berlin Ost bei Ihnen meldete und den Antritt bei der IKK widersprach. Was war nun los?!
So rief ich erneut bei meinem Arbeitgeber an, ob er die Stornierung durchgebracht hätte (Ich habe es schriftlich, d.h. die Meldung zur Sozialversicherung). Er anwortete dabei, dass er es gemacht hätte.
So rief ich bei der AOK und IKK. Die IKK kann mich nunmehr nicht annehmen, da die AOK dies widerspricht. So fang der Streit zwischen der IKK und der AOK an. Die IKK ruft bei der AOK an und versucht das mit der Sachbearbeiterin zu besprechen. Diese jedoch stellt auf stur.

Eine weitere Sachbearbeiterin meinte damals, es sei alles abgeschlossen und ich könne nun zur IKK. Später war es eine andere, die meinte, es ginge doch nicht. Auf einmal sei die Stornierung gar nicht bei ihnen eingegangen und die damalige Sachbearbeiterin setze sich in die unwissende Position.

Das Problem dabei ist sogar, dass die Sachbearbeiterin der AOK bei meinem (derzeitigen) Arbeitgeber anrief, um seine Betriebsnummer zu erhalten. Nun wurden die Beiträge zum Oktober 2008 sogar an die AOK überwiesen. :O Ich hab niemals weder mündlich noch schriftlich angezeigt, dass ich bei der AOK Mitglied sein mag.
Es ist eine Frechheit, dass die AOK bei meinem (derzeitigen) Arbeitgeber anruft und dies - ohne mein Wissen - abwickelt!

Ihre Ausrede war ja nunmehr, dass ab 2009 ein einheitlicher Beitragssatz herrschen wird. Jedoch ist das ganz und gar meine Entscheidung (noch!), wo ich versichert sein mag und das ist nun schlußendlich nicht bei der AOK.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Falls Ihr irgendwelche Fragen habt, fragt ruhig und ich hoffe bald auf Klärung.

Euer Olivier

Rentner
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Beitrag von Rentner » 11.11.2008, 22:20

Hallo Oliver,

hier mal einiges zu deinem Verständnis:

1. Als Azubi ist eine priv. Krankenversicherung nicht möglich, d.h. eine Kasse ist Pflicht.

2. Ferienjobs sind versicherungsfrei, allerdings ist ein Job vor der Ausbildung nicht mehr als Ferienjob anzusehen und somit gesetzlich eine Pfichtversicherung, die der Arbeitgeber bei der Kasse anzumelden hat, die der Versicherte wählt. Erfolgt keine Wahl, so ist die Anmeldung dorthin zu erledigen bei der letztens die (Familien)-versicherung bestand = passives Wahlrecht.

Die Wahl also eigenständiges Mitglied zu werden oder nicht, steht dir nicht zu, weil ein Arbeitsverhältnis eine Pflichtmitgliedschaft auslöst.

Anmeldung ohne dein Wissen .....

Der Arbeitgeber hat dich vermutlich gefragt, wo du versichert warst - hast du keine anderen Angaben gemacht, war die Anmeldung bei der AOK verpflichtend.

Und darauf folgt eine Bindefrist von 18 Monaten, d.h. du mußt erst mal 18 Monate bei der Kasse selbst versichert sein, bevor du in eine andere Kasse wechseln kannst.

Nur wenn dich dein Arbeitgeber trotz anderweitiger Wahl (z.B. IKK) angemeldet hat, kannst du dies widerrufen.

Ob es dir bekannt war oder auch nicht selbst versichert zu sein ist zweitrangig, da der Arbeitgeber innerhalb zwei Wochen ein Anmeldung zur Kasse zu erstellen hat.

Eine rechtmäßige Wahl bei der IKK bedarf einer Mitgliedschaftsbescheining der IKK innerhalb von 2 Wochen nach Arbeitsbeginn, danach ist die Anmeldung bei der alten Kasse rechtmäßig und verpflichtend.

Sofern eine Pflichtmitgliedschaft rechtens zustande kam, mußte dein Arbeitgeber dich nicht mehr um Einverständnis fragen, dies hätte wie gesagt innerhalb der ersten 2 Wochen nach Beginn geschehen müssen.

Ist zugegeben alles recht kompliziert, ist aber so.

Um diesen Zustand zu ändern, mußt du nachweisen, daß dich dein Arbeitgeber während des Ferienjobs widerrechtlich bei der AOK angemeldet hat, anderfalls hast du schlechte Karten.

Gast

Beitrag von Gast » 11.11.2008, 22:25

Danke vielmals, Rentner!

Es ist aber nun so, dass er dies auch zugeben hat und aus diesem Grund eine Stornierung abgegeben hat. Danach gab ich bei ihm an, dass ich bei der IKK angemeldet werden mag.

Und eigentl. ist das soweit auch geschehen, nur meldete sich nun nochmals die AOK, obwohl eigentl. schon alles geregelt war.

Rentner
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Beitrag von Rentner » 11.11.2008, 22:35

Wer ist er, der dies zugegeben hat ?

Um eine Ummeldung zu machen, müßte eine Mitgliedschaftsbescheinigung der IKK vorliegen und zwar innerhalb von 2 Wochen nach Beschäftigungsbeginn. Dies ist nun mal jetzt nicht mehr möglich und deshalb pocht die AOK auf die Anmeldung und dies auch rechtens.

Gast

Beitrag von Gast » 11.11.2008, 22:48

Das ist die Dame in der Buchhaltung, die die Meldungen der Sozialversicherung herausschickt. Bei meinem alten Arbeitgeber.

Rentner
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Beitrag von Rentner » 11.11.2008, 22:58

Die Dame welchen Arbeitgebers ?

Entscheidend ist die Anmeldung des Arbeitgeber deines Ferienjobs.

Ist dort nicht innerhalb 14 Tagen eine Mitgliedschaft der IKK eingegangen, mußte die Anmeldung zur AOK gehen, was eine 18 Monate Bindungsfrist zur Folge hat.

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