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Krankenkasse beitrag in der Mutterschutz und Elternzeit

Verfasst: 11.11.2008, 16:32
von alvinbush
Hallo,

Meine Frau ist in der 34 SW. Sie hat bis 01.10.2008 ganz normal als angestellte gearbietet.Am 15.10.2008 hat sie angefangen zu studieren, sie ist über 30 und so ab 01.10.2008 nur freiwillig gesetzlich versichert. Sie arbeitet weiter da wo sie bis jetzt arbeitete und der vertrag ist unbefristet. Am 14.11.08 geht sie im mutterschutz und nach dem mutterschutz macht sie Elternzeit. Jetzt ist meine frage,

Ist sie jetzt beitrag frei in der krankenkasse währender Mutterschutz und elterzeit? wenn nicht wie viel muss sie monatlich zahlen?

Ich bin selber privat versichert, hat es eine auswirkung in der Beitrag was sie zahlen muss.

Hat sie anspruch auf Elterngeld and Erziehungsgeld?

Ich habe volgende klausel bei makler.germanbroker.net gelesen als "Beiträge und Einkünfte während Mutterschaft und Elternzeit" stimmt es eigentlich? "GKV-freiwillig versicherte Arbeitnehmerin; Mann in PKV: KV/PV: „Hausfrauenbeitrag“ (36 x 260 € = 9.360 €). Nettoentgelt in Mutterschutzfristen. Erziehungsgeld 307 € für max. 24 Monate (minus 8 Wochen). Saldo: 6.750 € Erziehungsgeld + 5.000 € NE minus 9.360 € = 2.390 € Einnahmen"



Vielen Dank für die Hilfe,

Alvin[/b]

Durcheinanander

Verfasst: 23.11.2008, 16:55
von brinki
Ich würde Dir gerne helfen. Leider verstehe ich Deinen Beitrag aber nicht wirklich. Wie kann Deine Frau arbeiten, wenn Du dann wieder schreibst, sie ist Studentin? Warum ist sie freiwillig versichert, wenn Sie arbeitet?

Andrea

Verfasst: 25.11.2008, 14:48
von KK-MA_w
Ich nehme an sie arbeitet dort in einem geringfügigen Job, somit keine Versicherungspflicht.
In die KVdS kann sie nicht, da sie die Altersgrenze überschritten hat.
Familienversicherung ist auch nicht möglich, da der Ehegatte PKV versichert ist.

Hmm muss sie sich dann nicht weiter zum Mindestsatz versichern? Beitragsfreiheit gibt's ja nur, wenn sie im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung weiter über den Arbeitgeber angemeldet ist und die Beschäftigung nur in der Elternzeit ruht.

Wichtig wäre hierbei noch zu wissen: Wie regelt die KK die Höhe des Beitragssatzes? Ehegatten-Einkommen mit anrechnen, z. B. zur Hälfte!? Das würde für mich der Eintrag mit den "36 x 260 € Hausfrauenbeitrag" erklären. :?

Aber zur Frage Erziehungsgeld/Elterngeld... Puuh dazu kann ich nichts sagen. :oops:

Verfasst: 04.12.2008, 11:57
von alvinbush
Hello,

Danke für die Antwort. genau das ist der punkt. Die verdient regelmässig mehr als 400 € im monat und so mit ist es ja kein geringfügigen Job. gestern haben wir ein schreiben vom Krankenkasse bekommen, dass Sie weiter sich freiwillig versicheren soll und weil ich PKV hat wird bei ihr die hälfte vom mein gehalt abgerechnet und so mit soll sie 291 € im monat Zahlen. was kann man da machen?

@Andrea. Meine frau ist erst im WS 2008 eingescrieben. Bis 1.10.2008 war sie nur Angestellte und ab 1.10 ist sie zusätzlich noch Studentinn aber sie hat bis ihr Mutterschutz (d.H. bis 15.11.2008) nebenbei auch gearbeitet in der firma und über 400 € verdient.

Danke im voraus,

Alvin