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Keine Krankversicherung, und soll dennoch zahlen?
Verfasst: 10.11.2008, 09:51
von NicoleLang
Hallo allesammt.
Mein bericht wird warscheinlich ein wenig länger da ich weit ausholen muss.
Bei mir gehts darum das ich 2007 eine Ausbildung begonnen habe, die ich aber auf Anraten meiner Ärztin, wegen Mobbing von meiner Chefin udn auch wegen einer Schwangerschaft beenden sollte. Diese Ausbildung habe ich dann zum 26.06.2007 Fristlos gekündigt.
Ab dem zeitpunkt war ich ja nicht mehr Krankenversichert.
Habe auch nach der Beendigung kein Arbeitslosengeld bekommen, da ich kein 1 Jahr gearbeitet hatte.
Auch über meinen Mann ( Bin verheiratet ) kann ich mich nicht Versichern da er Privat Versichert ist, udn wenn ich mich über ihn Versichert hätte, hätte ich 1 Jahr keine Arbeit machen können, oder hätte 2 Versicherungen zahlen müssen.
Naja, aufjedenfall habe ich von November 2007 bis heute ein Kampf mit dem Arbeitsamt gehabt da ich damals einen HarztIV Antrag gestellt habe, auf Bewilligung / Übernahme der AOK Versicherung. Weil ich konnte es mir net leisten die Beiträge für die AOK zu zahlen. Wovon denn auch? Mein Mann ist Selbständig als Fliesenleger und Verdient auch net die Welt. Aber laut Amt verdient er genug.
Auf jedenfall ist es so, das mir das Arbeitsamt dauernd Ablehnungen geschickt hat, worauf ich jedesmal Wiederspruch eingereicht habe.
Das Ende vom Lied war dann das ich seit mehreren Monaten dauernd eine Rechnung von der AOK bekomme, mit der Aufforderung vom 26.06.2007 bis August 2008 satte und Schreibe 1900 Euro an Beitragsgebühren zahlen soll.
Auf meine Frage hin wieso ich das zahlen soll, da ich NICHT Versichert war, keine AOK Karte hatte und auch nicht beim Arzt war und ich dennoch diese Rechnungen bekomme, kam als Antwort dann das die mich Automatisch wieder Pflichtversichert haben, da es die Regelung gibt das Kein Mensch OHNE eine Versicherung sein darf.
So, jetzt habe ich eine Rechnung bei der AOK in Höhe von 1900 Euro offen.
Jetzt habe ich seit dem 21.07.08 eine Aushilfsstelle die nur Befristet ist. Der vertrag läuft jetzt zum 15.11.08 aus.
Jetzt hatte ich mich mehrmals mit der AOK unterhalten wie es weiter gehen soll. Weil ich muss auch zum Arzt udn ich brauche eine Versicherung.
Die AOK meinte das ich Versichert sei, ABER nur Anspruch auf einen Arzt habe wenn es im AKUTEN Fall sein sollte. Und eine AOK Karte bekomme ich erst dann wenn die offenen beiträge beglichen sind.
Ich habe mit denen eine Ratenzahlung von 15 Euro Monatlich geregelt, da ich net mehr zahlen kann.
Jetzt war ich am Donnerstag beim Arzt wo herraus kam das ich an Depressionen leide. Die Untersuchung beim Arzt musste ich dennoch aus der eigenen Tasche bezahlen da die AOK der Meinung ist das die das net zahlen .
Was soll ich bitte machen? Ich kann nimmer, und das kann doch so nicht angehen.
Hoffe mir kann einer Helfen.
Verfasst: 10.11.2008, 20:08
von Krankenkassenfee
Hallo,
js, die Kasse handelt korrekt. Denn: Es handelt sich um eine umlagefinanzierte Risikoversicherung. Wenn jemand sich immer mal wieder versichert, wenn er meint er braucht es oder er kann es bezahlen, dann funktioniert das System garantiert schnell nicht mehr.
Die Krankenversicherung lebt davon, dass es auch Menschen gibt, die ihre Beiträge brav bezahlen. Warum solltest Du jemand sein, der nichts bezahlen soll?
Sorry, aber für eine Krankenversicherung muss man immer Geld haben. Und Dein Mann ist unterhaltspflichtig, ergo hast Du Einkommen = Familieneinkommen. Wenn Ihr innerhalb der Familie die Ausgabenseite anderweitig gewichtet - warum soo das die Allgemeinheit Deiner Krankenversicherung bezahlen?
Dein Mann hat irgendwann entschieden, dass die Private Versicherung für ihn das Beste ist. Ihn hat der Solidaritätsgedanke nicht interessiert, warum sollen jetzt andere dafür in Solidarität einstehen?
Ich würde bei der Kasse einen Antrag auf einkommensabhängige Versicherung (hier zählt die Hälfte des Einkommens Deines Gattten, wenn Du nichts hast) stellen und einen Ratenvertrag vereinbaren.
Wenn die Selbständigkeit Deines Mannes nicht genug abwirft, wäre vielleicht eine Festanstellung eine Alternative. Hätte den Charme, dass er in die GKV zurückkommt und Du dich wenigstens künftig krankenversichern kannst.
Die Gesetze haben sich geändert, die Presse war voll davon. Nichtwissen schützt nicht vor Schaden.
LG, Fee
so ?
Verfasst: 16.11.2008, 17:22
von matt
Ich möchte nicht wissen von wem hier so manche Schreiberlinge bezahlt werden ....
Immer schön den Schnabel halten und brav bezahlen, weil man das so macht und das machen "alle" .... und und und - und das muss so sein. Jaja
weil "wir sind ja "ach so solidarisch", ja sind "wir" aber "man" ist es nicht immer wirklich zu uns ! oder ?
Möglichkeit hierzu in ein neues Verfahren zu kommen wäre auf Beantragung nach § 44 SGB 10 auf Prüfung des Bescheides. Evtl. im vdk Mitglied werden und Rechtsbeistand bekommen bei Glück und gutem Anwalt von denen macht das Sinn. Info ist kostenfrei, meine ich. Hingehen kostet nichts.
http://www.krankenkassenforum.de/horren ... t1981.html
Verfasst: 16.11.2008, 18:13
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich werde hier von niemandem bezahlt für das was ich schreibe. Ich halte es aber auch nicht für sinnvoll, dass man hinter jedem Handeln einer Krankenkasse was böses vermutet...
Kein Problem, kämpf gegen alles. Für den anstehenden Arztbesuch helfen solche Tipps nicht wirklich. Und noch was, stellt sich im Nachhinein heraus, dass Du keine Krankenversicherung hattest, dann musst Du (wenn Du nach neuem Recht darauf hingwiesen wurdest und nichts machst) den Höchstbeitrag für die betreffende Zeit zahlen. Das können im Monat dnn 500 € sein - dank toller Tipps hier.
Persönlich muss ich sagen, dass ich dir Lösungsmöglichkeiten aufgezählt habe. Was Du nun machst ist Deine Sache und auch deine Entscheidung. Denn die konsequenzen Deines Handelns musst Du ja auch alleine tragen.
LG, Fee
Verfasst: 29.11.2008, 03:39
von matt
Na, dann werden durch Deine Meinung eben indirekt Interessen vertreten, vielleicht die eines Arbeitgebers.
Mir fällt auf, es wird von Dir gern vertreten, man müsse eben zahlen, weil das so ist - und das muss man meiner Meinung nach eben nicht immer und grundlegend.
Es gibt immer noch gesunden Menschenverstand und Gerechtigkeit. Nur diese muss man leider auch öffentlich immer öfter fordern.
Außerdem geht es mir sicher nicht darum, etwas zu verallgemeinern, wie unrichtig behauptet wird. Sondern eher darum, darauf aufmerksam zu machen wie! mit Menschen umgegangen wird, von einer staatlichen Institution (GKV) die für Gesundheit von Menschen da ist.
Es geht nicht mehr um Menschen, um menschliches Verhalten, sondern um Faktoren, bzw. Einkommen.
Ich sehe die Dinge gerade hier bedingt durch viele Fälle im Forum anders.
Abgesehen von denen, die ihre Situation hier nicht schildern mögen.
Und ich persönlich bin schon bereit etwas zu tun, wenn es um Menschen geht, auch zu "kämpfen" wenn Du so willst. Übrigens Depressionen (vgl. DSM IV oder ICD 10) sind nicht nett und machen vielen Menschen zu schaffen.
Da hilft jeder gut gemeinte Rat.
http://www.psychosoziale-gesundheit.net/
http://www.patient-informiert-sich.de/
Verfasst: 29.11.2008, 15:47
von Sachbearbeiter_gKV
Hallo Matt,
die Beiträge der Mitarbeiter der KKen die ich bis jetzt hier gelesen habe, dienten in keinem Falle dazu die Interessen des jeweiligen Arbeitgebers zu vertreten sondern waren ernstgemeinte Ratschläge konform der Gesetzeslage. Und genau diese hat sich geändert..Bürger müssen jetzt krankenversichert sein.
Grundlage bildet § 5 (1) Nr. 13 SGB V
Versicherungspflichtig sind [...] Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a)zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b)bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
Die unter Buchstabe b) aufgezählten Ausnahmen betreffen Selbstständige, Personen die über die Jahresarbeitsengeltgrenze verdienen, Rentner mit Beihilfeanspruch oder Personen die aufgrund Ihrer Tätigkeit versicherungsfrei sind.
Soweit ich dem Thread entnehmen kann, treffen die Ausnahmen nicht zu.
Letztendlich scheint die Forderung der AOK korrekt zu sein.
Klar, besteht die Möglichkeit eines Rechtsbeistandes , jedoch ist (aufgrund der hier gemachten Angaben) zu vermuten, dass dieser in diesem Fall lediglich die Rechtsmäßigkeit bestätigen wird.
In jedem Fall würde ich in erster Instanz zu der Inanspruchnahme von einem kostenfreien Beratungsangebot raten um etwaige Chancen auszuloten z.B. bei der Höhe der ermittelten Beiträge, bevor sich auf den Schuldenberg auch noch sinnfrei investierte Anwaltsgebühren auftürmen.
Ob die Einführung dieser Reglung -zumindest der rückwirkenden Versicherungspflicht- die beste Idee des Gesetzgebers war, steht auf einem anderem Blatt.
Hintergrund ist letztendlich, dass viele auf eine Versorgungslücke im Krankheitsfall gesetzt haben und dies nach amerikanischer Manier die Leute im tatsächlichen Eintritt eines Behandlungsbedarfes schlichtweg in den Ruin getrieben hat.
Es besteht bei der AOK eine Mitgliedschaft, jedoch ruhen aufgrund des Beitragsrückstandes die Leistungen. Ausnahmen gelten für akute schwerwiegende Erkrankungen oder akute und chronische Schmerzzustände sowie für Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft .
Ob die jeweilige Symptomatik bei einer ärztlichen Behandlung wie o.g. ausgelegt werden kann, ist primär eine ärztliche Entscheidung.
Welche Bedeutung das weitgefächerte Krankheitsbild einer Depression je nach Ausprägung haben kann, ist uns denke ich mal, allen bewusst und wird auch in keinsterweister banalisiert.
Ich frage mich allerdings, was du von uns "Schreiberlingen" erwartest; die diese Beiträge übrigens unbezahlt in ihrer Freizeit und nach besten Wissens und Gewissens verfassen und in keinsterweiser als Interessensvertretung der jeweiligen Arbeitgeber fungieren.
Was sollen wir tun??? Wenn es keine "Lücke" in den Gesetzesgrundlagen gibt und die KK diese konform ausgelegt hat sollen wir uns dann dumm stellen und wissentlich falsche Ratschläge geben??
"Einfach aussitzen, wird schon nichts passieren", wäre z. B. ein Ratschlag der sein Highlight in dem Besuch des Gerichtsvollziehers finden würde.
"Sofort zum Anwalt und auf jeden Fall klagen um den großen Kampf gegen das System zu starten"; ohne zu wissen ob ein Verfahren eine Aussicht auf Erfolg hat. Eine gute Methode die Anzahl der Gläubiger hochzuschrauben.
Welches Verhalten erwartest du von den KKen??? Wir kennen die Rechtslage..na gut..heute ignorieren wir die mal und warten bis die Aufsichtsbehörde im Rahmen der jährlichen Überprüfung uns den Fall um die Ohren schlägt..
Es gibt mehr als genug gesetzliche Reglungen die ich definitiv nicht nachvollziehen kann..leider muss ich diese trotzdem umsetzen. Mehr als vernünftig die Handlungsmotive dem Versicherten darzulegen steht leider nicht in meiner Macht.
Inwiefern der einzelne Mitarbeiter das nötige Einfühlungsvermögen bei der Beratung an den Tag legt, ist leider wie bei jeden Dienstleistungsbereich eine andere Sache....
Soweit ich nachvollziehen kann, existieren bislang keine Entscheidungen des Bundessozialgerichtes, jedoch der ersten beiden Instanzen -sprich Sozialgerichte und Landessozialgerichte- zu ähnlich gelagerten Konstellationen. Beim überfliegen konnte ich allerdings kein Ausgang zum Gunsten des Versicherten finden. Dies könnte sich ggf. in der dritten Instanz noch ändern.
Tut mir leid Nicole aber einen anderen Ratschlag als den meiner Berufskollegin -außer vll. zusätzlich der Inanspruchnahme eines kostenfreien Beratungsangebotes-, kann ich dir leider auch nicht geben.