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bisher selbständig, jetzt teilzeitstelle, fragen!

Verfasst: 05.11.2008, 15:31
von tommuc
hallo,

ich bin seit 5 jahren selbständig und freiwillig gesetzlich versichert. meine beitragsbemessungsgrenze liegt bei 1225 euro und ich zahle ca. 200 euro krankenkassenbeiträge monatlich. mein durchschnittsverdienst liegt bei 1000-1200 im monat. ich habe einen hohen stundensatz und arbeite max. 8-10 stunden in der woche.

nun habe ich eine teilzeitstelle angenommen, mit 20 wochenstunden. ich verdiene damit 1100 brutto.

meine fragen sind:

von welchem einkommen muss ich künftig meine krankenkassenbeiträge bezahlen?

bin ich mit meinem höheren verdienst, aber dennoch weniger arbeitsstunden als selbständiger nun hauptberuflich selbständig oder nebenberuflich? von wem wird das eigentlich entschieden?

da ich vor meiner selbständigkeit angestellter war, ist es doch so, dass die hälfte der kkversicherung der arbeitgeber und die andere hälfte der arbeitnehmer zahlt. wie verhält sich das in meinem fall?

wäre toll, wenn ich hier eine fundierte aussage bekommen kann, denn ich hab schon 5 leute gefragt, jeder sagt was anderes.

Verfasst: 05.11.2008, 19:52
von Krankenkassenfee
Hallo,

Du musst es so hinbekommen, dass Du in der Teilzeitbeschäftigung mehr Stunden verbringst und der Verdienst höher ist. dann zahlst Du nur aus der Teilzeitbeschäftigung.

In Deinem Fall muss man prüfen, was genau überwiegt bzw. ob Du hauptberuflich selbständig bist. Stundenmäßig wird man Deinen Ausführungen vertrauen (da steht keiner mit der Stoppuhr daneben). Vom Entgelt her musst Du bei der Selbständigkeit mal einen Gang zurückschalten.

Stellt sich heraus, dass die Selbständigkeit überwiegt (was Du vermeiden solltest), dann zahlst Du aus dem gesamten Einkommen den Beitrag, bleibst als Selbständiger versichert und bekommst vom Arbeitgeber nur den Krankenkassenanteil aus dem Entgelt der Beschäftigung als Zuschuss. Das geht finanziell nach hinten los.

LG, Fee

Verfasst: 05.11.2008, 20:37
von tommuc
danke für deine antwort.

wie kann sowas die nächsten 20 jahre laufen....

muss ich der krankenkasse dann jedes jahr meinen einkommensteuer bescheid vorlegen?

oder hab ich dann meine ruhe, wenn ich denen ein par monate mein einkommen aus der selbständigen arbeit (das ist ja nie ein gleichbleibendes einkokmmen, einen monat toll, dann wieder 3 monate mies) vorlege... was mich echt mal interessiert, gibts dazu irgendeine rechtgrundlage, womit die einen dann einstufen können?

bisher hab ich nur gehört "alles ermessensgrundlage....". das kann doch in unserem rechtsstaat wo jeder pipifax 5 mal mindestens geregelt ist, gar nicht sein!!!

Verfasst: 05.11.2008, 20:53
von Krankenkassenfee
Hallo,

das wird wohl jede Krankenkasse anders handhaben ...
Hast 2 Möglichkeiten: Verschweigen oder anfragen, wie sie es gerne nachgewiesen hätten.

... Ach ja, und hoffen, dass nie die Bürgerversicherung kommt :wink:

LG, Fee