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Ab 2009 Versicherungspflicht??

Verfasst: 04.11.2008, 15:46
von Anne1987
Hallöchen, von unserem Steuerberater haben wir erfahren, das ab dem 01.01.2009 eine Versicherungspflicht für JEDEN besteht-das heisst, das die Krnakenkassen jeden zum niedrigsten Beitrag aufnehmen müssen/sollen.. Nur rifen wir bei der Ikk an und die wussten da nichts von..

Ist es denn wirklich so, das die Anfand des Jahres dann jeden aufnehmen müssen, sodass es sich jeder Leisten kann, Krankenverischertb zu sein??

LG anne

Verfasst: 04.11.2008, 21:32
von Rentner
Versichert sein müssen, gibt es grundsätzlich schon seit 1.4.07.

D.h. daß jeder seit diesem Zeitpunkt eine Versicherung bei einer Kasse haben muß und zwar bei der, bei der er zuletzt versichert war.

Wie gesagt grundsätzlich, denn diese Versicherungspflicht gibt´s nur auf Antrag und dann auch nur rückwirkend zum 1.4.07 und zwar zu dem Beitrag der entsprechend dem Einkommen zugrunde zu legen ist. Das sind in diesem Jahr ca. 130 € monatlich bis zu einem Einkommen von 828 €, darüber entsprechend mehr. Wer sich das nicht leisten kann, hat ja Anspruch auf ALG II, dann zahlt´s die ARGE.

Verfasst: 04.11.2008, 22:08
von Krankenkassenfee
Hallo,

ganz so stimmt das ja nicht. Der Zeitpunkt 1.4.07 galt für die GKV. Für die PKV galt der 1.7.07. Um die allgemeine Versicherungspflicht, die zum 1.1.09 eingeführt werden sollte ist es bedenklich still geworden.

Und noch was: die ArGe zahlt niemals rückwirkend....

LG, Fee

Verfasst: 04.11.2008, 22:48
von Anne1987
Das heißt also, das es noch nicht feststeht ob ab dem 01.01.09 alle iwie versichert werden?

Verfasst: 05.11.2008, 01:06
von Rossi
Der Ansatz ist nicht schlecht und der Steuerberater hat Recht!!

Es ist die Traumvorstellung des GKV-WSG, dass ab dem 01.01.2009 jeder in Deutschland versichert ist.

Nicht nur durch die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V im Bereich der gesetzlichen KV sondern auch durch die Bestimmungen des § 193 VVG im Bereich der privaten KV ab Januar 2009.

Im Klartext - Wunschdenken des Gesetzgebers - ab dem 02.01.2009 läuft keiner mehr unversichert in Deutschland herum.

Dabei wird dann genau unterschieden, in welchem Bereich man versicherungspflichtig ist. Entweder im Bereich der GKV oder PKV.

Auch bei der PKV fliegt ab Januar 2009 keiner mehr raus, wenn er die Beiträge nicht löhnt.

Wird mehr als lustig werden!!!

Verfasst: 05.11.2008, 22:49
von Rentner
Liebe Fee,

natürlich gibt´s bei der ARGE keinen rückwirkenden Versicherungsschutz. Ich habe nur sagen wollen, daß es bei einem Anspruch auf ALG II Versicherungsschutz besteht. Übrigens, natürlich wird`s still, denn dieser Personenkreis ist meist aus finanziellen Gründen ohne Versicherung und warum soll sich eine GKV/PKV für eine Wiederversicherung stark machen, wenn die Beiträge vorhersehbar nicht bezahlt werden ?

Anne1987 sprach von einer Auskunft von der IKK - bin davon ausgegangen, daß sie dort versichert war und somit gilt der 1.4.07.

Und an Anne1987:

Natürlich wird jeder versichert, sofern er einen Antrag, zumindest in der GKV. Dies ist bereits jetzt Gesetz, aber:

Das Ganze gibt`s nur auf Antrag, d.h. keinen Antrag, keine Versicherung, denn automatisch gibt´s nach wie vor nichts und auch nicht umsonst.

Verfasst: 05.11.2008, 23:33
von Rossi
Na ja, kann man sich drüber streiten, ob es explizit im Bereich der GKV eines Antrages bedarf?! Denn schlieslich entsteht diese Versicherungspflicht kraft Gesetzes.

Ist aber auch völlig Latte. Denn schliesslich werden - leider Gottes - die Unversicherte erst wach, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. D. h., wenn Leistungen benötigt werden, die teuer sind, dann wird diese Versicherungspflicht angezeigt.

Und dann geht es nämlich los.

In dieser Konstellation greift nicht nur die Versicherungspflicht im Bereich der GKV als auch PKV ab Datum der Anzeige, sondern ganz klar rückwirkend.

Im Bereich der GKV dann max. bis zum 01.04.2007 zurück und ab dem 01.01.2009 im Bereich der PKV auch ab diesem Zeitpunkt rückwirkend.

Wenn die Versicherungspflicht rückwirkend entsteht, dann müssen natürlich auch Beiträge gezahlt werden, unabhängig davon, ob man rückwirkend Leistungen in Anspruch genommen hat.

Im Bereich der PKV ist es ab Janaur 2009 sogar ziemlich heftig mit den rückwirkenden Beiträgen. Man zahlt nicht nur rückwirkend ab dem 01.01.2009, sondern noch in den ersten 6 Monaten einen doppelten Prämienzuschlag; ab dem 7. Monat nur einen Prämienzuschlag von 1/6 des Monatsbeitrage zusätzlich. Kann der rückwirkende Zeitraum der Nichtversicherung nicht eindeutig festgestellt werden, so wird er auf 5 Jahre festgelegt.

Also Fazit, jeder sollte spätestens ab Januar 2009 zusehen, dass er in seinem zuständigen Heimathafen versichert ist; sonst wird es teuer!!!

Verfasst: 11.11.2008, 22:16
von Anne1987
Hallöchen nochmal,

also was genau sollen wir denn jetzt tun? Bei einer PKK oder GKV anmelden?? Die AOK hatt meine mum ja abgelehnt, da sie zu letzt in der privaten war-aber ja rausflog-weil sie es nicht zahlen konnte.. WElche Krankenkasse muss sie denn nun nehmen? Die private kann sie ja garnicht zahlen?!?!? Wir sind total ratlos...

Verfasst: 11.11.2008, 22:29
von Rentner
Hallo Anne1987,

zuständig ist die Private, weil dies die letzte Versicherung war. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt der Gang zur ARGE.

Sofern dort Leistungen bewilligt werden, gibt´s wieder einen Versicherungsschutz über die GKV, aber nur dann wenn´s eben ALG II bezahlt wird. Ansonsten bleibt anzunehmen, daß das Vermögen der Mutter zu hoch ist und dies erst mal verbraucht werden muß.

Ansonsten ist die PKV verpflichtet die Mutter wieder zu versichern, allerdings erst verbindlich ab 1. Jan. 09

Verfasst: 11.11.2008, 22:33
von Anne1987
Welches Vermögen? Wir kriegen uns grade so über die Runden und zur Arge will sie nicht... Muss die PKV denn dann nen niedrigeren Beitrag fprdern? denn über 400 Euro schafft sie ja sowieso nicht zu zahlen

Verfasst: 12.11.2008, 18:29
von Krankenkassenfee
Hallo,

die PKV ist keine Sozialversicherung. Die kalkulieren den Beitrag, den kann man dann auf den Basistarif absenken. Ob sich Deine Mutter den leisten kann ist wurscht.

Übrigens: Ab 1.1. gilt die 55jährigen-Regelung auch für ALG 2. Deshalb, und ich gehe mal davon aus, dass Deine Mutter über 55 Jahre alt ist, sollte sie sich das mit der Arge noch mal gut überlegen - dieses Jahr.

LG, Fee