Seite 1 von 1

Krankengeld von GKV in 2009?

Verfasst: 03.11.2008, 10:54
von magicmat
Hallo zusammen,

erst mal zur Situation. Mein 63,5 jähriger Vater, selbstständiger Handwerker und 50% Schwerbehindert, leider nun auch noch Prostatakrebs, ist bei der IKK freiwillig versichert. Eine PKV wird ihn daher definitiv nicht aufnehmen. Aus gesundheitlichen Gründen wird es wohl daraus hinauslaufen, dass es bis zu seinem Rentenalter immer wieder längere Zeit krank sein wird.

Da nun allerdings die IKK immer noch keinen Wahltarif angeboten hat, mache ich mir langsam Sorgen. In wie weit sind die GKVs verpflichtet, einem Versicherten auch ein Krankengeld über den Wahltarif anzubieten?
Oder um es auf den Punkt zu bringen, kann die IKK meinen Vater zum Jahresanfang das Krankentagegeld verweigern?

Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar.

Viele Grüße
Matthias

Verfasst: 03.11.2008, 11:35
von Gast
Selbstständige, die gesetzlich versichert sind und ab 1. Januar 2009 erkranken stehen vor einem großen finanziellen Problem, da die gesetzlichen Krankenkassen kein Krankengeld mehr zahlen.

Krankengeld wird nur noch gezahlt, wenn Sie einen zusätzlichen Wahltarif bei Ihrer Krankenkasse abschließen, der u. U. sehr teuer werden kann, da die Wahltarife sich aus den Beiträgen selbst finanzieren müssen. Hinzu kommt, dass man sich für drei Jahre fest an die Krankenkasse bindet und sogar noch auf das Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassungen verzichtet. Im schlimmsten Fall verlieren Sie nach drei Jahren Ihren Krankengeldanspruch.

Dieser Artikel könnte Informativ sein:

Verfasst: 03.11.2008, 12:04
von magicmat
Danke für Ihren Beitrag und den Link zum Artikel.

Es ist schon skandalös, wie sich Staat und KK aus der Pflicht schleichen. Vor allem wenn man die kurzen Fristen bedenkt bzw. von einem bestehenden Vertragsverhältnis ausgeht.

Ich werde mich umgehend an die Krankenkasse wenden, was mein Vater allerdings vor einigen Wochen schon getan hat. Nur welche handhabe habe ich, wenn wir wieder vertröstet werden? An die Verbraucherzentrale wenden, an das Gesundheiutsministerium oder direkt juristische Schritte prüfen lassen?

Gruß und Dank
Matthias

Verfasst: 03.11.2008, 12:31
von Targot
Es ist schon skandalös, wie sich Staat und KK aus der Pflicht schleichen.
Hmmm, warum deiner Meinung nach haben die Krankenkassen Mitschuld????

Schon klar, dass die Gesetzgebung nicht durch die Krankenkassen erfolgt, oder? Und der nun geschaffene Wettbewerb entspringt m. E. n. nicht dem Konzeptentwurf der Krankenkassen sondern unserer Lieblings-Ex-Sonderschullehrerin Ulla! Wer hat denn aus der Pflichtleistung eine freiwillige Leistung gemacht??

Aber ist sicherlich einfacher den bösen bösen Behörden mindestens eine Mitschuld zu geben, dann muss man sich nachher nicht schämen, wen man in diese Regierung gewählt hat!

Verfasst: 03.11.2008, 21:13
von magicmat
Sollte die IKK versuchen ein entsprechendes Angebot zu vershleppen, besteht dann noch ein Sonderkündigungsrecht um schnell in eine andere GKV zu wechseln?


@Targot
Als erstes habe ich den Staat genannt. Die GKVs sind sicherlich nicht ganz unschuldig daran. Aber das ist mir in meinem Kummer auch nur so rausgerutscht und tut nichts zur Sache. Ich denke das ist auch für jeden nachvollziehbar, den schließlich hat mein Vater knapp 50 Jahre lang gezahlt, viele davon den Höchstsatz, und nun werden ihm existenznotwendige Leistungen gestrichen die zuvor für andere mitfinanziert wurden.

Verfasst: 06.11.2008, 12:08
von Bo_
hallo matthias, aus deinem standpunkt völlig verständlich, wünsche deinem vater alles gute.

jede kk muß für selbstständig einen wahltarif mit krankengeld anbieten. sie darf auch keinem mitglied diesen tarif, z.b. aus gesundheitlichen gründen verweigern. der zu zahlende beitrag muß sich natürlich für die kk rechnen. dein vater kann in eine kk wechseln, welche bereits einen wahltarif mit krankengeld für selbstständige anbietet. kopf nicht hängen lassen, gibt schon noch möglichkeiten.

gruß Bo

Krankengeld GKV 2009

Verfasst: 06.11.2008, 17:37
von schneider
Hallo,
Bo schreibt, mann kann sich die Kasse nit dem günstigsten Wahltarif aussuchen. Besteht dann eine 4 Monatige Karrenzzeit, wenn ich vordem freiwillig in der GKV mit KrRankengeld versichert war ???
Gruß katarina

Re: Krankengeld GKV 2009

Verfasst: 06.11.2008, 23:01
von linkerhand
schneider hat geschrieben:Hallo,
Bo schreibt, mann kann sich die Kasse nit dem günstigsten Wahltarif aussuchen. Besteht dann eine 4 Monatige Karrenzzeit, wenn ich vordem freiwillig in der GKV mit KrRankengeld versichert war ???
Gruß katarina
Die Karenzzeit besteht immer, wenn nach dem 01.01.2009 der Wahltarif für Krankengeld gewählt wird.