Was kostet uns die Freiwillige versicherung?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Goekhan82
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Was kostet uns die Freiwillige versicherung?

Beitrag von Goekhan82 » 24.10.2008, 14:50

Ich bin zurzeit bei der AOK GKV versichert. Meine Frau ist seit dem 01.11.2007 freiwillig bei der selben KK versichert weil sie seit dem Datum ein Einkommen von 529,50. Hierfür berechnet die KV einen Beitrag von 129,- Euro mtl. Davor war sie mit mir Familienversichert.
Nun möchten wir nach der Geburt unseres Kindes noch Elterngeld i.H.v. 300,- Euro für meine Frau in Anspruch nehmen. Wird sich der Beitrag dann auch ändern? Wenn ja um wieviel? Ich habe keinen gescheiten Beitragsrechner im Netz gefunden. Daher die Nachfrage.

Danke im Voraus für die Antworten...

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 24.10.2008, 17:48

Hallo,

da ändert sich nichts, weil Deine Frau selbst mit dem Elterngeld noch unter der Mindestbemessung liegt.

Ab 1.1. wird es allerdings teurer - da gilt der ermäßigte Einheitsbeitragssatz von 14,9 %, Gerade die AOK hat ihren ermäßigten Beitragssatz immer hübsch niedrig kalkuliert/subventioniert. Das wirst Du dann ein wenig mehr spüren, als andere Versicherte.

Schöne Grüße,
Fee

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 24.10.2008, 23:28

Hall0,
Krankenkassenfee hat geschrieben:da ändert sich nichts, weil Deine Frau selbst mit dem Elterngeld noch unter der Mindestbemessung liegt.
Wobei vom Elterngeld sowieso in keinem Fall Beiträge zu zahlen sind...

Freundliche Grüße

ratte1

Goekhan82
Beiträge: 6
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verstehe.

Beitrag von Goekhan82 » 25.10.2008, 17:24

ich danke vielmals.

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 27.10.2008, 15:18

out
Zuletzt geändert von freiwillig am 09.08.2009, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 27.10.2008, 19:22

freiwillig hat geschrieben:Hallo Ratte,

nur damit sich keiner langweilt:

Bei freiwillig Versicherten zählt das Elterngeld zur Beitragsbemessungsgrundlage.
Bei Pflichtversicherten nicht.

Oder Michael ?
Wer ist Michael? Ich bin jedenfalls weiblich und heiße definitiv nicht Michael!

Das Elterngeld wird auch für freiwillige Beiträge nicht angerechnet, wenn es - wie hier angegeben - nur 300,- EURO /monatlich beträgt. Quelle: Gemeinsames Rundschreiben 08a betr. Einnahmen zum Lebensunterhalt.

Freundliche Grüße

ratte1

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 28.10.2008, 19:56

quit
Zuletzt geändert von freiwillig am 03.03.2009, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 28.10.2008, 21:45

freiwillig hat geschrieben: Mit "Michael" wollte ich nur meinen allwissenden , aber schweigsamen Korrekturschatten herbeirufen.
Ach so. Na dann rufe ich ihn doch auch gleich: Michael! :wink:

Freundliche Grüße

ratte1

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