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Fahrtkosten nach OP wegen Folgebehandlung bei Beschwerden

Verfasst: 23.10.2008, 15:52
von greta66
Hallo. Ich versuche, es kurz zu machen: Im vergangenen Jahr hatte ich eine med. notw. OP in einer ca. 300 km entfernten Spezialklinik, in welche mich ein Fach-Arzt hier aus der Nähe überwiesen hatte. Nachdem ich ca. 1 Jahr warten sollte, bis "sich alles wieder einstellt", hat sich nun herausgestellt, daß die Symtomatik schwerwiegender ist als vor der OP. Ich war bereits 3x in diesem Jahr in der OP-Klinik wg. starker Beschwerden und habe hiefür einen Antrag auf Fahrtkostenrückerst. bei der KK gestellt: Abgelehnt - Widerspruch - Abgelehnt. Nun wären wiederum verschiedene Spezialuntersuchungen notw., um zu sehen, wie es "im Inneren" nach der OP aussieht usw.. Dies geht wg. verschiedener "Vorbereitungsmaßnahmen" nur an unterschiedlichen Terminen. Die Kasse lehnt jegliche Fahrtkosten ab, da ich hierfür einen TRANSPORTSCHEIN vom Arzt benötige. Dieser stellt mir keinen aus, da ich nicht "in das übliche Raster " passe, z.B.: Dialyse ... Fakt ist: Ich muss weiter behandelt werden, da die Symtomatik sich alleine nicht verbessern wird ( entweder erneute OP oder ? ). Dass ich zu dem Arzt / in die Klinik möchte, wo ich bereits operiert wurde, erklärt sich von selbst. Wieso bekomme ich die Fahrten dahin nicht erstattet ? Dies ist doch kein "Privatvergnügen". Was kann ich tun ????

Verfasst: 23.10.2008, 19:10
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass es sich um "normale" nach- bzw- Voruntersuchungen handeln. Diese Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nicht übernommen. Ich denke, dass es in dem Zusammenhang egal ist, wo die behandlungsstätte sich befindet.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__60.html

Auf jeden Fall ist auch das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. die Leistung muss medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Wenn die Behandlung theoretisch auch im Krankenhaus "um die Ecke" gemacht werden kann, dann sieht es schlecht aus.

LG, Fee