Krankengeld wurde plötzlich rückwirkend gekürzt !
Verfasst: 22.10.2008, 13:49
Hallo !
Ich beziehe seit Juli 2008 Krankengeld nach dem Bezug von Übergangsgeld. Die Krankengeldberechnung erfolgte nach der Bemessungsgrundlage des Übergangsgeldes und die Zahlung des Krankengeldes wurde bewilligt.
Mit dem Schreiben über die Zahlung und Übersendung des neuen Auszahlscheines musste ich feststellen, das das Krankengeld ohne Angaben von Gründen rückwirkend gekürzt wurde.
Ich habe Widerspruch eingelegt und bekam heute eine Mitteilung, das die erste Berechnung seitens der KK nicht korrekt erfolgte. Nebenbei wurde mir vorgeworfen ich hätte es ja merken müssen, da das Krankengeld deutlich höher ausfiel als das Übergangsgeld.
Ich habe es nicht bemerkt, da die erste Zahlung lange auf sich warten ließ und eine über einen längeren Zeitraum zusammenhängende Summe überwiesen wurde. Ausserdem habe ich keine Informationen oder sonstige rechtlich gültige Bescheide seitens der KK erhalten, aus denen ersichtlich geworden wäre, das ein Fehler bei der Berechnung gemacht wurde, um drauf reagieren zu können.
Meine Frage: Darf die Krankenkasse ohne vorherige Angabe von Gründen oder sonstigen Informationen das Krankengeld aufgrund eines Berechnungsfehlers seitens der KK, trotz aller vorliegenden richtigen Bemessungsgrundlagen, rückwirkend über den ganzen Bezugszeitraum das Krankengeld kürzen???
Ich beziehe seit Juli 2008 Krankengeld nach dem Bezug von Übergangsgeld. Die Krankengeldberechnung erfolgte nach der Bemessungsgrundlage des Übergangsgeldes und die Zahlung des Krankengeldes wurde bewilligt.
Mit dem Schreiben über die Zahlung und Übersendung des neuen Auszahlscheines musste ich feststellen, das das Krankengeld ohne Angaben von Gründen rückwirkend gekürzt wurde.
Ich habe Widerspruch eingelegt und bekam heute eine Mitteilung, das die erste Berechnung seitens der KK nicht korrekt erfolgte. Nebenbei wurde mir vorgeworfen ich hätte es ja merken müssen, da das Krankengeld deutlich höher ausfiel als das Übergangsgeld.
Ich habe es nicht bemerkt, da die erste Zahlung lange auf sich warten ließ und eine über einen längeren Zeitraum zusammenhängende Summe überwiesen wurde. Ausserdem habe ich keine Informationen oder sonstige rechtlich gültige Bescheide seitens der KK erhalten, aus denen ersichtlich geworden wäre, das ein Fehler bei der Berechnung gemacht wurde, um drauf reagieren zu können.
Meine Frage: Darf die Krankenkasse ohne vorherige Angabe von Gründen oder sonstigen Informationen das Krankengeld aufgrund eines Berechnungsfehlers seitens der KK, trotz aller vorliegenden richtigen Bemessungsgrundlagen, rückwirkend über den ganzen Bezugszeitraum das Krankengeld kürzen???