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Krankengeld wurde plötzlich rückwirkend gekürzt !

Verfasst: 22.10.2008, 13:49
von maingear
Hallo !

Ich beziehe seit Juli 2008 Krankengeld nach dem Bezug von Übergangsgeld. Die Krankengeldberechnung erfolgte nach der Bemessungsgrundlage des Übergangsgeldes und die Zahlung des Krankengeldes wurde bewilligt.

Mit dem Schreiben über die Zahlung und Übersendung des neuen Auszahlscheines musste ich feststellen, das das Krankengeld ohne Angaben von Gründen rückwirkend gekürzt wurde.

Ich habe Widerspruch eingelegt und bekam heute eine Mitteilung, das die erste Berechnung seitens der KK nicht korrekt erfolgte. Nebenbei wurde mir vorgeworfen ich hätte es ja merken müssen, da das Krankengeld deutlich höher ausfiel als das Übergangsgeld.

Ich habe es nicht bemerkt, da die erste Zahlung lange auf sich warten ließ und eine über einen längeren Zeitraum zusammenhängende Summe überwiesen wurde. Ausserdem habe ich keine Informationen oder sonstige rechtlich gültige Bescheide seitens der KK erhalten, aus denen ersichtlich geworden wäre, das ein Fehler bei der Berechnung gemacht wurde, um drauf reagieren zu können.

Meine Frage: Darf die Krankenkasse ohne vorherige Angabe von Gründen oder sonstigen Informationen das Krankengeld aufgrund eines Berechnungsfehlers seitens der KK, trotz aller vorliegenden richtigen Bemessungsgrundlagen, rückwirkend über den ganzen Bezugszeitraum das Krankengeld kürzen???

Verfasst: 22.10.2008, 14:37
von Grampa
kurz und knapp: nein, kann sie nicht (so ohne weiteres)

die Bewilligung von KRG stellt einen Verwaltungsakt dar, in deinem Fall (wenn die Berechnung tatsächlich falsch erfolgte) ein "rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung"

grds. sind derartige Verwaltungsakte nur für die Zukunft zurückzunehmen, es gilt sogenannter Vertrauensschutz (der Versicherte durfte auf den Bestand vertrauen)

Ausnahmen lt. Gesetz:
- wenn Begünstigte durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat
- bla bla bla
- wenn der Begünstigte die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte
--> darauf beruft sich ja jetzt deine KK

unabhängig davon, dass deine KK damit sicherlich nicht durchkommen wird (KRG ist i. d. R. immer höher als zuvor bezogenes Übergangsgeld, da andere Berechnungsweise), hat sie ganz offenbar die zwingend erforderliche Anhörung gemäß § 24 SGB X versäumt, die Korrektur deines KRG bzw. Neubewilligung stellt nämlich auch wieder einen Verwaltungsakt dar, und zwar einen der in deine bestehenden Rechte eingreift

dieser neue Verwaltungsakt ist aufgrund der fehlenden Anhörung fehlerhaft und somit rechtswidrig, kann ohne Umwege vor Gericht angefochten und trotz korrekter Entscheidung aufgehoben werden, dies hätte dann zur Folge dass die Anhörung nachgeholt werden müsste und damit wieder ein komplett neues Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde

ich sag es nicht gerne, aber leider arbeiten in diesem doch recht juristischen Bereich der Kassen viel zu viele Mitarbeiter ohne entsprechende Ausbildung, meist Quereinsteiger aus anderen Branchen, wozu das dann führt sieht man bei dir

mein Rat: sofort zum Anwalt

edit: da fällt mir noch ein, was ist denn mit deinem Widerspruch passiert? lass dich da mal nicht telefonisch abspeisen sondern verlange eine Entscheidung, den Widerspruch kann der Sachbearbeiter nicht einfach abweisen (also kann er schon, nur nicht rechtswirksam :roll: ) --> Widersprüche können nur von der Widerspruchsstelle zurückgewiesen werden in Form eines klagefähigen Bescheides

Verfasst: 22.10.2008, 16:31
von maingear
Erstmal Danke @Grampa für deine Antwort !

Auf den Widerspruch wurde rechtlich gesehen gar nicht vom Sachbearbeiter eingegangen. Mit dem Schreiben habe ich eine "nur" eine Mitteilung erhalten darüber, das sich die KK bei der Berechnung vertan hat und ganz grob wie mein Krankengeld berechnet wurde.

Hingewiesen wurde ich noch, das ein gutgläubiger Erwerb seitens der KK nicht anerkannt wird. Lasse ich jetzt so mal Kommentarlos stehen.

Auch bin der Meinung das hier ein nicht gerade sonderlich rechtlich angehauchter Sachbearbeiter seinen Fehler vertuschen will.

Mal schauen was noch alles kommt....Rechtsbehelfsbelehrungen gibts nirgendswo....also damit auch keine knappen Widerspruchsfristen......

Verfasst: 22.10.2008, 16:51
von Grampa
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t1940.html

vergleich mal den von mir beschriebenen Rechenweg mit diesem Schreiben deiner KK, wie dein KRG (jetzt) berechnet wird --> passt das? wenn nein, beschreib mal wie sie es jetzt berechnen