Seite 1 von 1

Sperrung der elektronischen Versichertenkarte

Verfasst: 21.10.2008, 22:52
von Rossi
Mal ne bescheidene Preisfrage!

Kann die GKV die elektronische Verischertenkarte irgendwie sperren um bspw. bei einem Verlust einen Mißbrauch durch Dritte zu vermeiden? Wie funktioniert das?! Haben die Ärzte irgendwie Zugriff auf eine zentrale Datenbank, wo dieses gespeichert wird? Oder ist die elektronische Versichertenkarte an irgendeinem Sateliten angeschlossen, der Daten zur Chipkarte sendet?

Die nächste Frage wäre, kann die GKV auch die Karte sperren, wenn jemand aufgrund von Beitragsrückständen auf ruhend gestellt ist?

Verfasst: 22.10.2008, 13:47
von Diesel
Hallo,

zu Frage 1: Nein! Es ist nicht möglich, eine Sperrung der Versichertenkarte zu veranlassen. Das würde nur funktionieren, wenn Krankenkassen und Leistungserbringer wie z.B. Ärzte vernetzt wären. Sind sie aber nicht, so dass die Antwort ganz klar heißt: NEIN!

Die Frage 2 ist damit auch schon beantwortet. Mir ist bekannt, dass in solchen Fällen, dass Krankenkassen teilweise Ärzte informieren, dass die betreffenden Versicherten nur noch bei akuten und wirklich dringenden Schmerzbehandlungen zu behandeln sind. Im schlimmsten Falle, und das ist meiner Meinung das einfachste, wird die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung vom Versicherten das Geld zurückverlangen.

Ruhend gestellt

Verfasst: 22.10.2008, 13:52
von brinki
Wenn Deine Krankenversicherung ruhend gestellt ist, dann weißt Du ja, dass das der Fall ist. Wenn Du dann die Karte trotzdem für Routineuntersuchungen benutzt, dann werden Dir die Kosten einige Monate später privat in Rechnung gestellt.

Andrea

Verfasst: 22.10.2008, 19:07
von Rossi
Von dem VDAK AEV habe ich aber etwas anderes gehört:

Verliert der Versicherte seine eGK kann diese durch die Mitteilung an seine Krankenkasse zunächst für einen Zeitraum von 14 Tagen "suspendiert" werden. Findet der Versicherte seine Karte innerhalb dieser 14 Tage wieder, kann die Suspendierung aufgehoben werden. Bleibt die Karte verloren, wandelt sich die Suspendierung nach Ablauf der 14 Tage in eine endgültige Sperrung und die Karte ist unbrauchbar. Der Versicherte bekommt dann, wie bisher bei Verlust seiner KVK auch, eine neue eGK. Generell kann die eGK aber auch OHNE vorherige Suspendierung direkt gesperrt werden.


Hat der Verband der Ersatzkrankenkassen etwa andere Versichertenkarten?!?!

Verfasst: 23.10.2008, 09:51
von Diesel
Hallo Rossi,

ich weiß zwar nicht, wie das vom VDAK AEV beschriebene Verfahren sichergestellt werden soll, aber Du kannst doch dort mal eine Anfrage starten. Das Ergebnis interessiert mich auch sehr! Hört sich alles sehr theoretisch an. Denn auch für Ersatzkassen werden die Ärzte nicht extra untereinander vernetzt. Und das wäre Grundvoraussetzung für eine technische Sperrung der Versichertenkarte. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass bei der jeweiligen Krankenkasse ein "Sperrvermerk" in der EDV eingetragen wird und bei der ersten Abrechnung über diese betreffende Karte der Arzt darüber informiert wird, dass diese Karte nicht mehr gültig ist.

Verfasst: 23.10.2008, 19:13
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich weiss, dass einige Kassen an einem Verfahren teilnehmen, wo Karten gesperrt werden können. Allerdings werden nicht täglich updates gefahren, so dass nur zeitverzögert das auch bei den Arztpraxen ankommt.

Habe leider vergessen, wie das system heisst. Aber die BKK Heilberufe macht da auch mit.

LG, Fee

Verfasst: 24.10.2008, 22:34
von Rossi
jooh, hat wohl den Anschein, dass es sich um ein sog. Modellprojekt handelt.

Aber wenn man mich fragt, ist so etwas völlig in Ordnung.