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Wir wissen keine Lösung mehr

Verfasst: 21.10.2008, 19:27
von Anne1987
Hallo, es geht um meine Mum... Sie ist selbstständig und war in einer privaten krankenkasse... Aber da diese zu teuer war, konnte sie sich diese nicht mehr leisten und wurde gekündigt.. Nun ist sie seit Jahren nicht mehr Versichert und keine Krankenversicherung ist so günstig, das sie sie sich leisten kann..Und dann kommt ja noch diese Rückzahlung dazu.. So und nun ist sie richtig krank und ich weiß nicht was ich tun soll.. Hatt einer nen Rat?? Liebe Grüße Anne

Verfasst: 21.10.2008, 19:50
von Bodi
Eine Möglichkeit ist der modifizierte Standardtarif. PKV-Unternehmen müssen auch kranke Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, aufnehmen - und zwar ohne Risikozuschläge. Der Beitrag ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV (maximal ca. 550 EUR mtl) begrenzt. Der modifizierte Standardtarif wird 2009 in den Basistarif überführt. Bei Bedürftigkeit ermäßigt sich der Beitrag dann auf die Hälfte.
In Betracht kommt auch Beitragszuschuss der Agentur für Arbeit, wenn dadurch Hilfsbedürftigkeit nach SGB II ("Hartz4") vermieden wird.

Falls Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kommt ein ALG2-Bezug in Betracht - dieser steht nicht nur Arbeitslosen, sondern auch geringverdienenden Selbständigen zu. Die Mutter ist für die Dauer des ALG2-Bezugs in der GKV pflichtversichert.

Nachzahlungen sind als zuletzt PKV-Versicherte nicht zu befürchten.

Verfasst: 21.10.2008, 20:25
von Anne1987
Super, vielen dank für die schnelle antwort, aber das ist es ja, die Private ist so teuer und hartz 4 will sie definitiv nicht beantragen, die schreiben dann meinen erzeuger an..Gibt es denn keine lösung, sich einfach zu versichern ohne dafür so viel geld zu bezahlen?

Verfasst: 21.10.2008, 20:55
von Bodi
Die genannten 550 EUR sind im modifizierten Standardtarif wie gesagt der Höchstbeitrag, der je nach Eintrittsalter auch deutlich niedriger ausfallen kann. Und bei Bedürftigkeit muss das PKV-Unternehmen den Beitrag halbieren. Die Prämie ist dann schon eher tragbar.

Wenn die Prämie trotz der Halbierung immer noch zu hoch ist, müssen die Arbeitsagentur oder das Sozialamt einspringen. Günstiger ist es nicht zu machen.

Und einen Rückweg in die GKV gibt abgesehen vom ALG2-Bezug oder einer Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung (sofern unter 55 Jahre alt) nicht.

Verfasst: 22.10.2008, 07:58
von Grampa
ich will hier nicht übermässig hart erscheinen, aber:

als Selbständiger hat man sich i.d.R. irgendwann mal für die PKV entschieden, jeder aus seinen eigenen Gründen sicherlich, aber oftmals wegen der zu Beginn geringeren Beiträge und der vermeintlich besseren Leistungen

jetzt, wo die SEL nicht mehr so läuft und/oder man mal richtig krank wird will man für einen schmalen Taler in die GKV und da der Versichertengemeinschaft auf der Tasche liegen, vorher war man aber nicht bereit, in die Solidargemeinschaft einzuzahlen

sry, aber wie kann man bitte sehr über Jahre nicht versichert sein, sowas ist doch einfach nur verantwortungslos
mir ist klar, dass dir das nicht grade weiterhilft, aber das konstruktive kam ja bereits von Bodi

wenn sie richtig krank ist kommen sicher hohe Kosten auf sie zu, da sollte ein Versicherungsbeitrag die oberste Priorität haben, wenn der absolut nicht drin ist scheint sie ja bedürftig zu sein und dann kann man nur raten, HartzIV zu beantragen, falscher Stolz zahlt keine Arztrechnungen

Verfasst: 24.10.2008, 23:44
von ratte1
Hallo,
Grampa hat geschrieben:wenn sie richtig krank ist kommen sicher hohe Kosten auf sie zu, da sollte ein Versicherungsbeitrag die oberste Priorität haben, wenn der absolut nicht drin ist scheint sie ja bedürftig zu sein und dann kann man nur raten, HartzIV zu beantragen, falscher Stolz zahlt keine Arztrechnungen
Wobei zu prüfen wäre, ob sie überhaupt einen ALG-2-Anspruch hätte. Dieser setzt ja - neben der wirtschaftlichen Bedürftigkeit - auch voraus, dass Erwerbsfähigkeit besteht oder zumindest innerhalb von 6 Monaten wieder bestehen wird...

Verfasst: 25.10.2008, 12:27
von Krankenkassenfee
Hallo,

wobei Selbständige, wenn sie ALG 2 beantragen, nicht automatisch bei der GKV unterschlupfen können. Diese Türe schliesst man.

Ich verstehe bis heute nicht, warum man um jeden Preis an einer Selbständigkeit festhalten muss, wenn die Kohle vorne und hinten nicht reicht....

LG, Fee

Verfasst: 27.10.2008, 08:19
von Grampa
ratte1 hat geschrieben:Wobei zu prüfen wäre, ob sie überhaupt einen ALG-2-Anspruch hätte. Dieser setzt ja - neben der wirtschaftlichen Bedürftigkeit - auch voraus, dass Erwerbsfähigkeit besteht oder zumindest innerhalb von 6 Monaten wieder bestehen wird...
ob man es nun ALG II nennt oder Sozialgeld, entscheidend ist ja, dass sie Leistungen nach SGB II erhält und somit in der GKV pflichtig wird, mir ging es um die Grundsicherung auf die jeder Anspruch hat, egal ob nun in 6 Monaten eine Vermittelbarkeit zu erwarten ist, schlimmstenfalls fordern sie einen halt auf einen Rentenantrag zu stellen

aber wie ich und Fee schon sagten, an der SEL auf Deibel komm raus festhalten bzw. kein AL2 beantragen, weil der "Erzeuger" dann wissen könnte, dass die SEL nicht läuft...das ist mir bei einer "ernsten Krankheit" unklar, offenbar ist es noch nicht schlimm/teuer genug

Verfasst: 27.10.2008, 19:17
von ratte1
Grampa hat geschrieben:ob man es nun ALG II nennt oder Sozialgeld, entscheidend ist ja, dass sie Leistungen nach SGB II erhält und somit in der GKV pflichtig wird, mir ging es um die Grundsicherung auf die jeder Anspruch hat, egal ob nun in 6 Monaten eine Vermittelbarkeit zu erwarten ist, schlimmstenfalls fordern sie einen halt auf einen Rentenantrag zu stellen
Das ist falsch. Eine Vericherungspflicht entsteht nur beim ALG-2- nicht jedoch beim Sozialgeld-Bezug! Daher ist schon entscheidend, ob die Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich länger als 6 Monate andauert oder nicht.

Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 11.11.2008, 22:45
von linkerhand
Krankenkassenfee hat geschrieben:
Ich verstehe bis heute nicht, warum man um jeden Preis an einer Selbständigkeit festhalten muss, wenn die Kohle vorne und hinten nicht reicht....

LG, Fee
Selbständigkeit ist oftmals - wie bei mir - nicht freiwillig gewählt!!
Wer nimmt eine über 50jährige Arbeitslose? Richtig! Keiner!
Aber als Selbständige kann ich noch etwas verdienen ohne vom Staat Geld in Anspruch nehmen zu müssen!
Das ist aber oftmals so wenig, dass es knapp wird mit den ganzen Beiträgen. Und da werden ja die Selbständigen auch ziemlich diskriminiert! Oder warum müssen wir Selbständigen für unsere Zinseinkünfte Krankenkassenbeiträge bezahlen und Angestellt nicht? Dieses Erklärung möchte ich gerne wissen!
Und nun neue Benachteiligungen und Zwänge durch die Wahltarife!

linkerhand

Verfasst: 11.11.2008, 22:55
von Rentner
Nun Anne,

deine Mutter hat sich irgendwann mal für die Private und somit gegen diese Solidarversicherung entschieden, d.h. der Vorteil der PKV in jungen Jahren ist mal vorbei.

Ihr bleibt jetzt nur der Gang zur ARGE oder solange ihr noch ev. Vermögen aufzubrauchen bis sie Anspruch auf Leistungen der ARGE hat.

Nur in der Jugend sich aus der GKV zu verabschieden und im Alter wieder darauf zurück greifen zu wollen, kann und darf nicht im Sinne derer sein, die ein Lebenlang eben in diese einbezahlt haben.

Sofern ist verheiratet ist, besteht ev. die Möglichkeit der Familienversicherung, wenn die Selbstständigkeit nicht mehr besteht.

Verfasst: 12.11.2008, 18:34
von Krankenkassenfee
Hallo,

beachte bitte, dass die Rückkerhrmöglichkeit in die GKV für über 55jährige auch bei Hartz IV ab 1.1.09 nicht mehr besteht ...

LG, Fee

Verfasst: 13.11.2008, 10:17
von Rentner
Hallo Fee,

ist so nicht richtig - auch ALG II Empfänger über 55 Jahre werden pflichtig, sh. § 6, Abs. 3a, SGB V