18 Monate Bindungsfrist bei freiwill. Versicherung?
Verfasst: 20.10.2008, 14:36
Hallo allerseits,
kann ein über 30jähriger ausländischer Student, der seit 01.10.2008 gesetzlich krankenversichert ist, kein "ordentlich Studierender" ist (mehr als 20 Stunden Arbeitstätigkeit neben dem Studium), dessen Arbeitstätigkeit aber aufgrund arbeitgeberseitiger Kündigung zum 31.10.2008 endet und der sich anschließend freiwillig (in der GKV) krankenversichern möchte:
- diese freiwillige gesetzl. KV im November 2008 mit 2-monatiger Kündigungsfrist, also zum 31.01.2009, kündigen und sich anschließend privat krankenversichern
- oder kann er nicht mit 2-monatiger Kündigungsfrist kündigen, da er dann 18 Monate an seine (gesetzl.) Krankenkasse gebunden ist?
Viele Grüße,
Paulo.
kann ein über 30jähriger ausländischer Student, der seit 01.10.2008 gesetzlich krankenversichert ist, kein "ordentlich Studierender" ist (mehr als 20 Stunden Arbeitstätigkeit neben dem Studium), dessen Arbeitstätigkeit aber aufgrund arbeitgeberseitiger Kündigung zum 31.10.2008 endet und der sich anschließend freiwillig (in der GKV) krankenversichern möchte:
- diese freiwillige gesetzl. KV im November 2008 mit 2-monatiger Kündigungsfrist, also zum 31.01.2009, kündigen und sich anschließend privat krankenversichern
- oder kann er nicht mit 2-monatiger Kündigungsfrist kündigen, da er dann 18 Monate an seine (gesetzl.) Krankenkasse gebunden ist?
Viele Grüße,
Paulo.