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Hep A+B Impfung von IKK bezahlt bekommen
Verfasst: 16.10.2008, 11:57
von Chris80
Hallo,
ich habe mich für eine Reise Hep A+B impfen lassen. Bei Urlaubsreisen wird das aber nicht zurückerstattet von der IKK.
Das ist aber nur zum Teil eine Urlaubsreise, der andere Teil ist geschäftlich.
Aber nicht im Rahmen meines Angestelltendaseins, sondern meiner Selbstständigkeit, die ich nebenbei ausführe.
Wie kann ich das denn jetzt am besten begründen bzw. was muss ich der IKK sagen um die Impfung bezahlt zu bekommen?
Danke schon mal.
Bye, Chris
Verfasst: 16.10.2008, 19:29
von Krankenkassenfee
Hallo,
das sind Satzungsleistungen - freiwillige Leistungen der IKK. Besorg Dir mal die Satzung von denen und guck nach, was da steht.
Da ich die Satzung nicht kenne, kann ich Dir leider auch nicht helfen.
LG, Fee
Verfasst: 20.10.2008, 16:24
von floggy
Hallo.
Die Frage ist natürlich, was du während Deiner selbstständigen Tätigkeit machst!? Laut den Richtlinien der Stiko (ständige Impfkomission am Robert-Koch-Institut in Berlin) gibt es bestimmte Ausnahmeindikationen, damit eine KK die Kosten für Hep.- A+B übernehmen kann/muss.
Personenkreise findet man hier:
http://www.rki.de/cln_091/nn_1270420/DE ... t__01.html
Einfach die pdf-datei öffnen und nach den Hep. Impfungen schauen.
Ansonsten gibt es immer noch einige Mittel, um die KK von der Kostenübernahme zu überzeugen. Fair finde ich die aber nicht...
mfg, floggy.
Verfasst: 05.11.2009, 10:35
von Paulina123
floggy hat geschrieben:
Ansonsten gibt es immer noch einige Mittel, um die KK von der Kostenübernahme zu überzeugen. Fair finde ich die aber nicht...
mfg, floggy.
Welche Mittel gibt es?
Verfasst: 05.11.2009, 13:32
von Czauderna
Hallo,
na was wohl ?
"Entweder ich bekomme die beantragte Leistung oder ich kündige".
Ein Satz, der einem Kassenmitarbeiter immer wieder einmal unterkommen kann..
Ich habe dafür nur zwei Wörter übrig " versuchte Erpressung" -
für mich kann da nur sagen - da ist es immer beim Versuch geblieben.
Vielleicht bin da etwas altmodisch".
Gruß
Czauderna
Verfasst: 05.11.2009, 14:27
von Paulina123
Mit solchen Ton wie die AOK mit mir gestern gesprochen hat bin ich mir 100% sicher dass es für die auch kein Problem wäre zu sagen "wir können problemlos auf Sie verzichten"...
Müssen die Homosexuellen irgendwelche Beweise vorbringen über ihre Sexualität damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt?
Verfasst: 05.11.2009, 14:27
von Lord Dragon
@Chris80
Vielleicht denkst du auch darüber nach deine Krankenkasse zu wechseln. Es gibt auch Krankenkassen, die Reiseimpfungen zahlen.
Verfasst: 05.11.2009, 17:33
von Hoschi
Paulina123 hat geschrieben:Müssen die Homosexuellen irgendwelche Beweise vorbringen über ihre Sexualität damit die KH die Kosten übernimmt?
was sind KH? und welche Kosten für was?!?!
Verfasst: 05.11.2009, 17:42
von Paulina123
Schreibfehler, ich meine natürlich KK Krankenkasse.
Es geht hier um die Hepatitis A & B Impfung.
Verfasst: 05.11.2009, 17:45
von sozifa90
bei mir wurden auch Heatitis a und b
sowie alle reiseimpfungen erstattet (AOK rheinland/hamburg)
Verfasst: 05.11.2009, 19:00
von Hoschi
exakt, du gehst zu deinem Arzt und lässt dich impfen, dieser rechnet dann mit Karte ab. Was soll das bitte mit Homosexuellen zu tun haben?!
Verfasst: 05.11.2009, 19:09
von sozifa90
ach wer weiß das schon homosexuelle dürfen ja acuh kein blut spenden weil sie zu einer HIV Risiko Grupe gehlren...
unlogisch zumahl eh jede blutspende auf das HI-Virus überprüft wird.
Verfasst: 05.11.2009, 19:51
von Paulina123
sozifa90 hat geschrieben:bei mir wurden auch Heatitis a und b
sowie alle reiseimpfungen erstattet (AOK rheinland/hamburg)
Wie war das Möglich?!
Verfasst: 05.11.2009, 20:03
von sozifa90
auslandsimpfugen stehn ganz üblich im AOK Leistungsplan.
Bei welcher Landes AOK warst du?
Hepatitis a und B wird eig auch immer übernommen...
Verfasst: 05.11.2009, 20:33
von Paulina123
Soweit ich das sehe nur dann wenn du beruflich im Ausland bist und nicht privat.
Antwort AOK zu hep a & b:
Guten Tag, die Impfungen gegen Hepatitis A und B werden unter bestimmten Voraussetungen übernommen. Für gefährdeten Personenkreis kann der Arzt die Impfung vornemen und mit der Kasse abrechnen. Eine reine Urlaubsprophylaxe ist keine Kassenleistung.
Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.