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Zusatzversicherung

Verfasst: 15.10.2008, 21:55
von buchsbaum
hallo,

gibt es empfehlungen für eine krankengeld zusatzversicherung bei einer freiwilligen mitgliedschaft in der gesetzlichen kv?

danke!

Verfasst: 18.10.2008, 14:03
von Krankenkassenfee
Hallo,

ob du Krankengeld bei Deiner Krankenkasse absichern kannst ist in der Satzung geregelt. Manche Kassen haben das, manche nicht.
Alleine das ist ausschlaggebend, nicht irgendwelche Vorerkrankungen. Die brauchst Du auch nicht von Dir aus angeben, bzw. würde ich auch nicht machen, wenn ich so eine Versicherung haben will. Sonst berät Dich der Krankenkassen mitarbeiter ggf. kostengesteuert *g

Was aber passieren wird, wenn Du dann die Versicherung hast und tatsächlich Krankengeld beanspruchen willst, ist die Prüfung
- einer Wartezeit (bei einem Wechsel von einer Versicherung ohne zu mit Krankengeld muss man manchmal 5 oder mehr Monate warte)
- die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (Vorerkrankungen zur Höchstbezugsdauer, Einkommensausfall).

Ab 1.1. bieten alle Krankenkassen einen solchen Krankengeldtarif an. Allerdings bindest Du Dich dann 3 Jahre an Deine Krankenkasse,

Ich würde an Deiner Stelle ein Fax an die Kasse schicken und um ein schriftliches Angebot bitten. Dann siehst Du ja, was die schreiben und was das kostet-

LG, Fee

Verfasst: 18.10.2008, 16:05
von Rockzill
Habe letzten gehört, dass die ARAG wegen dieser Neuregulierung zum 1.1. einen Tarif mit vereinfachten Fragen anbietet.

Gruss

Verfasst: 18.10.2008, 22:02
von buchsbaum
danke! wo liegt der unterschied zwischen krankengeld und krankentagegeld? was gibt es sonst zu beachten?

Verfasst: 22.10.2008, 08:14
von Grampa
Unterschied Krankengeld<->Krankentagegeld ist eigentlich nur der Name, in der GKV heisst es Krankengeld, in der PKV i.d.R. Krankentagegeld

eine Risikoprüfung in der GKV ist nicht zulässig, auch wenn es im Rahmen der kostenorientierten Beratung sicherlich versucht wird, auch eine Anrechnung von Vorerkrankungen kommt i.d.R. nicht in Frage, da auf die Höchstanspruchsdauer nach § 48 SGB V nur Zeiten angerechnet werden können, wo auch ein Anspruch auf KRG bestand <<--- das alles gilt 1. bei meinem AG und 2. bis Ende 2008

ich weiß nicht ob andere KK in ihrer Satzung eine Risikoprüfung stehen haben, mein AG hat davon jedenfalls aus rechtlichen Gründen Abstand genommen

ich kann eigentlich nur raten: die nächsten Wochen abwwarten, ab 01.01.09 wird alles anders, die KK werden sicherlich in den nächsten Wochen ihre Wahltarife bekannt geben

wen es interssiert, folgendes stand heute morgen bei mir im Intranet:

1. Vermarktung und Schulung der Krankengeldtarife werden sich aufgrund aktueller Vorgaben durch das BVA noch etwas verzögern.

2. Andere Kassen sind durch diese Vorgaben ebenfalls betroffen und haben daher die Vermarktung Ihrer Tarife bisher nicht erkennbar betrieben.

3. Bereitstellung der Tarife ab dem 01.01.2009 ist sichergestellt.

Details nur per PM, ich will mir nicht vorwerfen lassen Werbung zu betreiben :)

Re: absicherung krankengeld trotz vorerkrankung

Verfasst: 11.11.2008, 22:48
von linkerhand
hat geschrieben:hallo,

ich bin selbständig und freiwillig in einer gesetzlichen kv. nun möchte ich für den krankheitsfall eine krankengeldversicherung abschliessen.
danke!
Mit den neuen Wahltarifen der GKV kannst du dich doch absichern.

Verfasst: 12.11.2008, 18:32
von Krankenkassenfee
Hallo,

Deine gesetzliche Krankenversicherung prüft keine Vorerkrankungen. Dass heisst, egal was Du vorher schon hast: Du kannst einen Wahltarif mit Krankengeld wählen. Und den muss Deine Kasse anbieten.

Allerdings bindest Du Dich 3 Jahre an Deine Kasse und wenn Du vorher keine Versicherung mit Krankengeld hattest, dann wird es eine Wartezeit von 3-6 Monaten geben.

Eine Privatversicherung mit psychischen Vorerkrankungen ist ein no go. Brennende Häuser versichern die bekanntermaßen nicht.

LG, Fee