Versicherungslücke - wie bemerkt das die alte Kasse ??
Moderator: Czauderna
Versicherungslücke - wie bemerkt das die alte Kasse ??
Ich für einige Monate nicht versichert obwohl schon versicherungspflicht bestand. Nun bin ich wieder versichert, doch bei einer anderen Kasse!
Wie könnte die alte Kasse zu der ich hätte gehen müssen mit das ich dort hätte bleiben müssen. Also noch Beiträge offen sind?
Oder bemerken die das nicht wenn ich nicht hingehe und die neue Kasse nicht petzt?
Meine Familienverischerung lief aus und ich habe mich dann einige Monate später wieder versichert.
Wie könnte die alte Kasse zu der ich hätte gehen müssen mit das ich dort hätte bleiben müssen. Also noch Beiträge offen sind?
Oder bemerken die das nicht wenn ich nicht hingehe und die neue Kasse nicht petzt?
Meine Familienverischerung lief aus und ich habe mich dann einige Monate später wieder versichert.
Auch wenn ich es nicht gerne sage ... aber ... es ist egal ob und ggf. wie die alte Kasse das merkt.
Die Versicherungspflicht nach § 5 (1) Nr. 13 SGB V darf nur auf Antrag hergestellt werden. Das bedeutet, ohne Deinen Antrag wird es zu keiner Versicherung kommen und somit werden auch keine Beiträge fällig.
Gruß, Agion
Die Versicherungspflicht nach § 5 (1) Nr. 13 SGB V darf nur auf Antrag hergestellt werden. Das bedeutet, ohne Deinen Antrag wird es zu keiner Versicherung kommen und somit werden auch keine Beiträge fällig.
Gruß, Agion
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Versicherungspflicht
wenn du in eine Krankenkasse eintreten willst,
will die "neue" Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung sehen. in der steht bis wann du in der "alten" Krankenkasse versichert warst. Wenn du vorher nicht versichert warst bzw. eine Lücke ist, hast du ein Problem, sprich du wirst Beiträge nachzahlen müssen.
Der Lohnbuchhalter
will die "neue" Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung sehen. in der steht bis wann du in der "alten" Krankenkasse versichert warst. Wenn du vorher nicht versichert warst bzw. eine Lücke ist, hast du ein Problem, sprich du wirst Beiträge nachzahlen müssen.
Der Lohnbuchhalter
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SCfreiwillig hat geschrieben:Hallo Lohnbuchhalter,
dies gilt so nicht bei der Techniker Krankenkasse, glaubt man den Ausführungen eines angeblichen Mitarbeiters dort.
Im Thread "Rüchwirkend versichern - geht das ?" beschreibt ein "GerneKrankenVersichert" rührend seine Hilflosigkeit als Mitarbeiter, wenn der zu Versichernde die Mitwirkung verweigert.
Er mag ja schließlich nicht "die Polizei rufen", so sein trauriger Vortrag.
Er versichert dann angeblich, ohne die Vergangenheit zu klären.
Tja,ja@freiwillig
Und was mache ich, wenn der Versicherte mir nichts meldet und keine Auskünfte erteilt? Rufe ich dann die Polizei und lasse ihn in Beugehaft nehmen?
Kein Versicherungsschutz!
Hallo Mini,
also, das wird die alte Kasse auf jeden Fall bemerken.
Die Familienversicherung muss mindestens 1 x im Jahr kontrolliert werden, somit fällt das spätestens bei der nächsten Prüfung auf.
brinki
also, das wird die alte Kasse auf jeden Fall bemerken.
Die Familienversicherung muss mindestens 1 x im Jahr kontrolliert werden, somit fällt das spätestens bei der nächsten Prüfung auf.
brinki
[quote="Agion"]
Die Versicherungspflicht nach § 5 (1) Nr. 13 SGB V darf nur auf Antrag hergestellt werden.
Gruß, Agion[/quote]
Wie Versicherungspflicht darf nur auf Antrag hergestellt werden?
Das klingt ja so als dass ich auch sagen könnte, nee danke, ich will keine Krankenversicherung.
a) Bei mir ist es so, dass ich in keiner KV bin und ich auch gar keine Krankenversicherung will. Ich bin Selbstständiger. Ich zahle die Arztkosten privat ohne PKV. Mache ich mich damit irgendwie strafbar?
b) Was ist wenn ich über 55 wäre und mich keine GKV mehr will? Darf ich dann ohne KV leben?
Die Versicherungspflicht nach § 5 (1) Nr. 13 SGB V darf nur auf Antrag hergestellt werden.
Gruß, Agion[/quote]
Wie Versicherungspflicht darf nur auf Antrag hergestellt werden?
Das klingt ja so als dass ich auch sagen könnte, nee danke, ich will keine Krankenversicherung.
a) Bei mir ist es so, dass ich in keiner KV bin und ich auch gar keine Krankenversicherung will. Ich bin Selbstständiger. Ich zahle die Arztkosten privat ohne PKV. Mache ich mich damit irgendwie strafbar?
b) Was ist wenn ich über 55 wäre und mich keine GKV mehr will? Darf ich dann ohne KV leben?
Hallo,
vielleicht sollte man das unter den Slogan "Wo kein Kläger, da kein Richter"
stellen. Solange es nicht rauskommt werden auch keine Beiträge nachgefordert und wenn die Verjährung eingetreten ist (4 Jahre nach Entstehung) ist es eh egal.
Etwas anderes ist es wenn es rauskommt, der Betreffende aber seiner
Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, dann verjährt das Ganze erst nach
30 Jahren.
Gruß
Czauderna
vielleicht sollte man das unter den Slogan "Wo kein Kläger, da kein Richter"
stellen. Solange es nicht rauskommt werden auch keine Beiträge nachgefordert und wenn die Verjährung eingetreten ist (4 Jahre nach Entstehung) ist es eh egal.
Etwas anderes ist es wenn es rauskommt, der Betreffende aber seiner
Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, dann verjährt das Ganze erst nach
30 Jahren.
Gruß
Czauderna
Hallo,
ich sage es doch - wo kein Kläger, da kein Richter.
Diese Leute haben eben Glück gehabt weil die Kassen da eben nicht
nachgehen - bringt ja schließlich nur Arbeit und Ärger.
Vom Grundsatz her eine Sauerei weil eben die anderen, die "ehrlichen"
sich gemeldet haben und auch bezahlt haben - wer sich auskennt im System
usw. usw.
Wer eben in dieser Lage ist muss sich entscheiden - melden oder nicht melden - so einfach (schwierig) ist das.
Gruß
Czauderna
ich sage es doch - wo kein Kläger, da kein Richter.
Diese Leute haben eben Glück gehabt weil die Kassen da eben nicht
nachgehen - bringt ja schließlich nur Arbeit und Ärger.
Vom Grundsatz her eine Sauerei weil eben die anderen, die "ehrlichen"
sich gemeldet haben und auch bezahlt haben - wer sich auskennt im System
usw. usw.
Wer eben in dieser Lage ist muss sich entscheiden - melden oder nicht melden - so einfach (schwierig) ist das.
Gruß
Czauderna