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PKV bei Arbeitlosigkeit ohne Beihilfe
Verfasst: 06.10.2008, 05:34
von intern
Hallo
Momentan bin ich Selbständig, wenn ich privat versichert bin und dann arbeitlos werde. Kann ich dann noch privat versichert bleiben?
Und wenn ja wie kann ich dann jemals wieder in die GKV?
Verfasst: 06.10.2008, 12:03
von Rockzill
Bist du 5 Jahre lang in der PKV versichert gewesen, kannst Du dich fürs ALG I befreien lassen. Für ALG II gilt das nicht.
Da die meisten Selbständigen ins ALG II fallen, sind diese wieder versicherungspflichtig. Befreiung nicht möglich.
Bist zu kürzer als 5 Jahre in der PKV, bist du sofort wieder pflichtig und kannst Dich nicht befreien lassen.
Solange du aber keinen gültigen ALG II/Hartz IV Antrag vorweisen kannst, musst du die PKV weiterhin bezahlen. Die Hürdne für diesen Antrag muss ich jetzt sicherlich nicht weiter erläutern.
Verfasst: 06.10.2008, 14:33
von intern
Danke!
Ich war in den letzten 5 Jahren auch GKV!
Ich möchte aber gerne in der PKV bleiben und werde kein ALG 1 oder ALG 2 beantragen!
Also kann ich dan einfach so lange PKV versichert bleiben bis ich dann wieder eine Anstellung aufnehme?
Und wenn ich dann 18 Monate nicht mehr in der GKV war kann ich mir die GKV dann auchsuchen oder muss ich in die alte?
Verfasst: 06.10.2008, 14:54
von Rockzill
Sobald du wieder pflichtig wirst, kommst du entweder in die alte oder beantragst eine neue, wo du gerne hingehen möchtest.
Verfasst: 07.10.2008, 04:58
von intern
Das freut mich ja, vielen dank.
Ich habe schon viel gelesen und dachte ich muss dann in die alte. Wenn du dir da sicher bist freut es mich und ich werde in eine andere Kasse gehen nach 18 Monaten Privaten Kasse!