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erst GKV dann PKV und jetzt wieder GKV

Verfasst: 05.10.2008, 06:06
von intern
Ich versuche es mal kurz zuhalten und mein Problem einfach zu beschreiben
Bin seit 1.1 Selbständig und wäre dann ab 1.1 privat Krankenverischert. Doch trotzdem war ich noch einige Monate bei meinen Eltern Familienversichert, diese lief dann mit dem 23 Lebensjahr aus.

Nun war ich also doppelt Versichert!
Jetzt möchte ich im neuem Jahr wieder einen Sozialversicherungspflichten Job annehmen.

Nun muss ich ja laut Gesetzt in die alte GKV meiner Eltern? Oder?
Wenn ja was könnte passieren? Schließlich hätte ich ja in der GKV bleiben müssen und desweiteren war ich auch noch dort einige Monate Versichert da ich es nicht gekündigt oder abgemeldet habe!

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Verfasst: 07.10.2008, 19:27
von intern
Hat jemand einen Tip?

Verfasst: 08.10.2008, 11:39
von Targot
Hallo Intern,

mit Beginn deiner Selbständigkeit (ich unterstelle einfach einmal das du hier entsprechende Einkünfte von über 400,- € erzielt hast) endete automatisch auch dein Anspruch auf Familienversicherung über deine Eltern.

Mit Beginn deiner neuen Beschäftigung hast du ggf. ein sofortiges Wahlrecht und kannst dir frei eine neue Krankenkasse (gesetzlich) aussuchen. Frage hierbei: Wie lange warst du vor dem 01.01. familienversichert??

Verfasst: 09.10.2008, 05:30
von intern
Hallo Targot,

danke für deine Antwort.
Bis zum Beginn der Selbständigkeit war ich bis auf 3 kleine Aussetzer, nicht einmal 1 1/4 Jahre zusammen, immer bei meinen Eltern versichert. Das letzte mal war 2004 nicht.

Ok der Anspruch endet also automatisch, aber ich habe die Versicherung nicht abgemeldet, kann da nicht was kommen weil ich das nicht gemacht habe? Außer für Kosten die ich eventuell durch Artzbesuche und Co. verursacht habe?

Das ich ein freies Wahlrecht habe wenn ich eine neue Beschäftiung habe wüsste ich nicht. Ich dachte immer ich muss in die alte Kasse weil das überall steht!? Schließlich habe ich die nie die Familienversichert gekündigt!
Versteh ich das alles vieleicht falsch, da es bei mir anders ist und es sich bei mir um eine Familienversicherung bei meinen Eltern handelte? Denke immer ich muss in die alte GKV!

Verfasst: 09.10.2008, 08:24
von Bodi
Der Zwang in die alte KV zu müssen gilt nur für Nichtversicherte, die zuletzt gesetzlich versichert waren - egal ob zuletzt familien-. freiwillig- oder pflichtversichert.

Verfasst: 10.10.2008, 05:47
von intern
OK das leuchtet mir ein!

Hab mich halt nur gefragt ob ich ärger kriegen könnte da ich die Familienversicherung nicht abgemeldet habe!?


Wie ist das wenn ich jetzt im neuen Jahr wieder eine Anstellung aufnehme und Sozialbeiträge zahlen muss? Kann ich mir die Kasse dann aussuchen zu der ich gehe?
Und wenn ich zur alten gehe würden, nehme die mich dann überhaupt?

Verfasst: 17.10.2008, 22:01
von intern
Also ich fasse das mal kurz zusammen und ihr sagt mir ob ich das richtig verstanden habe!

Da ich also ab 1.1.08 Selbständig war, endete die Familienversicherung bei meinen Eltern automatisch auch ohnen Kündigung.

Durch die neue Beschäftigung also die Selbständigkeit hatte ich das Recht mich bei einer Kasse meiner Wahl zu versichern! Habe die private gewählt!

Und wenn ich ab 1.1.09 wieder als Angestellte arbeite kann ich mir wieder eine neue gesetzliche Kasse suchen trotz das ich in den letzten 18 Monaten in einer GKV bei meine Eltern familienversichert war.

Ist das so richtig?

Verfasst: 18.10.2008, 21:05
von intern
Ich habe jetzt mal gegrübelt.

Ist es nicht so das meine alte GKV überhaupt keinen Anspruch hat.
Ich war schließlich nur über meine Eltern bei denen Versichert.
Als ich dann Selbständig wurde hatte ich ja auch keinen Anspruch mehr für die Familienversicherung.

Da ich mich dann eine eigene Krankenversicherung brauchte, musste ich doch nicht bei denen bleiben! Es kam auch nie ein Brief in dem Stand das ich verpflichtet wäre mich dort zu versichern. Das hätten die doch gemacht wenn es ginge, ein Versicherter mehr und auch mehr Geld.

Verfasst: 21.10.2008, 05:18
von intern
Kann mir jemand sagen ob ich mit meiner Vermutung richtig liege, das die alte Kasse mich nicht zwingen kann bei denen zu bleiben da ich mit neuen Beschäftigung freies Wahlrecht hatte und sonst nur über meine Eltern Familienversichert war.

Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar!

Verfasst: 21.10.2008, 17:55
von Bodi
Wenn in den letzten 18 Monaten keine Mitgliedschaft in einer GKV bestand, kann die Kasse bei Eintritt der Versicherungspflicht (Beschäftigungsaufnahme) frei gewählt werden.

Die Familienversicherung zählt dabei nicht als Mitgliedschaft, sondern nur als beitragsfreie Mitversicherung.

Verfasst: 21.10.2008, 19:44
von intern
Danke für die Antwort!

Also kann ich auf den Anmeldebogen das Kästchen ankreuzen: in den letzten 18 Monaten nicht GKV-Mitglied !