Elterngeld, Elternzeit und GKV-Beitrag
Verfasst: 01.10.2008, 13:07
Hallo zusammen!
Würde mich freuen, wenn ich auf mein Posting eine Antwort erhalten könnte, um für mich letzte Sicherheit zu gewinnen.
Folgende Fallkonstellation ist gegeben:
- Ich (männlich) bin berufstätig und überschreite erstmals die JAEG in diesem Jahr. Bin also z. Zt. pflichtversichert in der GKV.
- Meine Frau ist Hausfrau ohne jedes Einkommen. Sie ist ebenso wie unser Kind bei mir familienversichert
- Das Eltergeld soll ab 22.11. für beide Elternteile zeitgleich je 7 Monate in Anspruch genommen werden, die Inanspruchname der Elternzeit wird zeitgleich mit dem Bezug des Elterngeldes liegen. Keine Berufstätigkeit für beide während der Elternzeit, also auch keine Teilzeitarbeit.
- Zum 21.11. hätte ich bereits die JAEG überschritten (also der Tag vor Beginn des Elterngeldes)
Fragen:
- Ist es richtig, dass ich wegen der 3-Jahres-Frist, die man die JAEG überschritten haben muss, weiterhin pflichtversichert in der GKV bleibe?
- Ist es dann auch richtig, dass bei o.g. Fallgestaltung kein Mindestbeitrag o.ä. während der Elternzeit (Bezug des Elterngeldes) an die Krankenkasse zu entrichten habe (da ja weiterhin pflichtversichert), obwohl die JAEG überschritten wurde?
Würde mich freuen, wenn sich jemand "vom Fach" dazu äußern könnte.
Herzlichen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Hubert
Würde mich freuen, wenn ich auf mein Posting eine Antwort erhalten könnte, um für mich letzte Sicherheit zu gewinnen.
Folgende Fallkonstellation ist gegeben:
- Ich (männlich) bin berufstätig und überschreite erstmals die JAEG in diesem Jahr. Bin also z. Zt. pflichtversichert in der GKV.
- Meine Frau ist Hausfrau ohne jedes Einkommen. Sie ist ebenso wie unser Kind bei mir familienversichert
- Das Eltergeld soll ab 22.11. für beide Elternteile zeitgleich je 7 Monate in Anspruch genommen werden, die Inanspruchname der Elternzeit wird zeitgleich mit dem Bezug des Elterngeldes liegen. Keine Berufstätigkeit für beide während der Elternzeit, also auch keine Teilzeitarbeit.
- Zum 21.11. hätte ich bereits die JAEG überschritten (also der Tag vor Beginn des Elterngeldes)
Fragen:
- Ist es richtig, dass ich wegen der 3-Jahres-Frist, die man die JAEG überschritten haben muss, weiterhin pflichtversichert in der GKV bleibe?
- Ist es dann auch richtig, dass bei o.g. Fallgestaltung kein Mindestbeitrag o.ä. während der Elternzeit (Bezug des Elterngeldes) an die Krankenkasse zu entrichten habe (da ja weiterhin pflichtversichert), obwohl die JAEG überschritten wurde?
Würde mich freuen, wenn sich jemand "vom Fach" dazu äußern könnte.
Herzlichen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Hubert