Die KKH verzichtet auf die 18-monatige Bindungsfrist, wenn ein Neukunde die
Kasse nach den ersten Monaten wieder verlassen will - allerdings nur beim
Wechsel zu einer Ersatzkasse.
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) bietet für Neukunden ab 01.10.2008 eine
Testmitgliedschaft an. "Mit diesem Angebot ermöglichen wir allen Interessenten, unsere
Leistungen sowie unseren Service unverbindlich kennen zu lernen", so Ingo Kailuweit,
Vorstandsvorsitzender der KKH am Dienstag in Hannover. Die KKH ist nach eigener
Aussage die erste Ersatzkasse, die eine solche Testmitgliedschaft anbietet. "Bevor ich
mich für ein neues Auto entscheide, mache ich in der Regel ja auch eine Probefahrt",
vergleicht der KKH-Chef. Ist der Versicherte zufrieden, bleibe die Mitgliedschaft bestehen.
Wer mit der KKH nicht zufrieden ist, könne diese nach Ablauf von zwei Kalendermonaten
wieder verlassen, dann allerdings nur in Richtung einer anderen Ersatzkasse.
Wechsel zur AOK, BKK oder IKK ausgeschlossen
Die Bindungsfrist bei der Wahl einer neuen Krankenkasse beträgt laut Gesetz 18 Monate
(vgl. "Links zum Thema"). Hiervon kann eine Krankenkasse nur dann abweichen, wenn
sie dies in ihrer Satzung vorsieht. Weitere Voraussetzung für den Verzicht auf die
Bindungsfrist ist, dass der Versicherte im Anschluss an seine Mitgliedschaft zu einer
anderen Krankenkasse der selben Kassenart (hier: Ersatzkasse) wechselt.
Im Sinnbild des KKH-Chefs hieße dies also: Autointeressenten, die einen VW-Golf Probe fahren,
müssen im Anschluss auf jeden Fall einen Volkswagen kaufen. Wird bei der Probefahrt
auch die optionale Klimaanlage getestet, verpflichtet dies zum Kauf des Golfs. Dies ist
darin begründet, dass optionale Wahltarife der Kassen (z. B. mit Beitragsrückerstattung
oder Selbstbehalt) über eigene Bindungsfristen von bis zu drei Jahren verfügen.
Alle mal hier rufen, die der Argumentation nicht intelligent folgen können!!