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@krankenkassenfee eilt Widerspruch KG neu
Verfasst: 30.09.2008, 16:15
von verlassene
Hallo Krankenkassenfee,
nochmal ich...
Worauf muss ich jetzt achten, wenn der Facharzt
bestätigen würde, dass eine weitere AU aus
damaliger Sicht grechtfertigt wäre. Mein Arzt
hat mich zwischenzeitlich wegen einer anderen
Erkrankung, die auch von einem anderen Facharzt jederzeit bestätigt werden kann, au geschrieben.
Wie muss ich das im Widerspruch formulieren,
so dass hervorgeht, dass der Facharzt au über
den Termin des MDKs hinaus bestätigt, anderersseits aber zwischenzeitlich eine neue Erkrankung vorliegt.
Vielen Dank im Voraus!
LG, verlassene
Verfasst: 01.10.2008, 08:56
von Grampa
zu welchem Zeitpunkt ist denn die neue Erkrankung eingetreten? nach dem Feststellungsdatum der Arbeitsfähigkeit durch den MDK?
wenn die neue Erkrankung z. B. nach der Beurteilung durch den MDK, aber noch vor dem (festgelegten) Ende der ersten Erkrankung hinzugetreten ist, muss die Kasse eh neu prüfen
sollte allerdings die neue Erkankung nach dem Ende der ersten Erkrankung eingetreten sein, muss einiges beachtet werden: wie war zum Zeitpunkt des Eintrittes dieser Erkankung der Versicherungsstatus? lag überhaupt eine Versicherung mit Anspruch auf KRG vor?
das alles erübrigt sich in dem Moment, wo die erste Erkankung weiterhin anerkannt wird, und das wird wie bereits gesagt wurde nur im Rahmen eines Widerspruches möglich sein
p.s. wenn du explizit einen bestimmten User hier ansprechen möchtest geht das auch per PN
Verfasst: 01.10.2008, 09:31
von verlassene
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Mitteilung erhalten von KK am 30.8., dass rückwirkend
lt. MDK au-Ende 28.8.
Am 29.8. Erstbescheinigung des Hausarztes wegen einer anderen bereits bekannten und länger vorhandenen Erkrankung rückwirkend
zum 28.8.
Wenn Facharzt der ersten Erkrankung jetzt bestätigt, dass seiner
Auffassung die erste AU auch noch über den 28.8. bestanden hätte,
wie müsste dann im Widerspruch argumentiert werden?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße, verlassene
Verfasst: 01.10.2008, 09:49
von Grampa
auf die "neue" Erkrankung muss vorerst nicht eingegangen werden, soweit die erste Erkrankung auch über den 28.08.08 anerkannt wird, insoweit würde ich mich vorrangig auf die erste Erkrankung konzentrieren-->einen Widerspruch einreichen zusammen mit einem Attest des Facharztes, aus dem hervorgeht, dass derzeit (bzw. über den 28.08.08 hinaus) eine Arbeitsfähigkeit für leichte körperliche Tätigkeiten über 6 Stunden täglich (denn genau das ist der Beurteilungsmaßstab für Arbeitslose) nicht möglich ist; im Widerspruch ruhig auf die Entscheidung nach Aktenlage hinweisen und ggf. auf eine körperliche Untersuchung bestehen, nach meiner Erfahrung wird die KK ihre bisherige Beurteilung dann nicht aufrecht erhalten können, zumal der MDK bereits angedeutet hat, dass hier erneut geprüft werden sollte, wenn Attest vom Facharzt vorliegt
Verfasst: 01.10.2008, 10:09
von verlassene
Vielen, vielen Dank!
Nur ich muss doch auch KG für die lfd. Zeit irgendwie
anfordern. Denn es könnte so sein, dass der
Facharzt (1. AU) eventuell nur für ein paar Tage
über den 28.8. bestätigt.
Liebe Grüße, verlassene
Verfasst: 01.10.2008, 11:15
von Grampa
wenn die erste Erkrankung anerkannt wird bis z.B. 03.09.08 und die 2. Erkrankung würde darüber hinaus allein weiter AU begründen, dann besteht weiter Anspruch auf KRG, da es dann ja nur ein "normaler" Hinzutritt ist, KRG würde dann in alter Höhe weitergezahlt werden bis die 2.Erkrankung auch endet bzw. seitens der KK als beendet angesehen wird
Verfasst: 01.10.2008, 15:26
von verlassene
Wirklich sehr nett!
Bedanke mich sehr für die Hilfsbereitschaft!!!
Liebe Grüße, verlassene